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Rückfragen und Antworten | bpb.de

Rückfragen und Antworten

/ 10 Minuten zu lesen

Im Rahmen des Ideenwettbewerbs "Partizipation fördern – vor und nach der Bundestagswahl 2021" haben alle Interessierten und Bewerber/-innen bis zum 30.04.2021 (12:00 Uhr) die Möglichkeit, per E-Mail Rückfragen zu stellen. Diese werden auf dieser Seite, gegebenenfalls in mehreren Schritten, beantwortet.

Bei den Antworten haben wir uns bemüht, den konkreten Nachfragen zu entsprechen sowie Informationen zum Gesamtzusammenhang zu geben. Dabei können die Fragen selbst – zum Zweck der Anonymisierung – dem Wortlaut nach abgewandelt bzw. verallgemeinert sein.

  1. Welche Reichweite muss der/die Creator/-innen oder YouTuber/-innen mitbringen – welche Größenordnung wird hier vorgegeben?
    Für die Teilnahme am Ideenwettbewerb ist keine Mindestreichweite vorgegeben. Bewerber/-innen müssen jedoch in ihren Bewerbungsunterlagen, etwa im Rahmen der Eignungsprüfung, Erfahrungen mit der Konzeption, Realisierung und Bewerbung von Webvideos im Social Web sowie in der Formatierung von (Bildungs-)Formaten für junge Zielgruppen nachweisen.


  2. Sind mit Multiplikator/-innen auch reichweitenstarke Kanäle gemeint?
    Mit Multiplikator/-innen können reichweitenstarke Kanäle gemeint sein. Auch weitere Kooperationen mit Personen, Einrichtungen oder Veröffentlichungsplattformen können hierunter fallen.


  3. Ist es auch möglich, dass ein relativ kleine/-r Creator/-in (um 10.000 Follower) das Format moderiert, wenn dies auf einem reichweitenstarken Kanal ausgespielt wird?
    Ja, das ist möglich.


  4. Unter III. "Feststellung der Eignung" sollen verschiedene Punkte zu bisherigen Erfahrungen angegeben werden. Wenn hier 0 Punkte erreicht werden, besteht trotzdem die die Möglichkeit in Stufe 2 eingeladen zu werden? Oder wird man dadurch ausgeschlossen?
    Die volle Punktzahl der Eignungsfeststellung liegt bei 15 Punkten. Ab acht erreichten Punkten liegt eine Eignung des Firmenprofils vor und es besteht die Möglichkeit – bei gleichzeitigem Erreichen der Mindestgesamtpunktzahl – in Stufe 2 des Ideenwettbewerbs eingeladen zu werden. Ein Ausschluss dadurch, dass in einer Einzelkategorie der Eignungsprüfung keine Punkte erzielt wurden, ist nicht vorgesehen.


  5. Zum Kreativteil - Videopilot: Dieser soll zwar erst in Stufe 2 von eingeladenen Firmen erstellt werden, aber hierzu bestehen grundsätzliche Fragen: Was stellen Sie sich hier genau vor? Soll wirklich ein Film entsprechend dem Konzept produziert werden? Werden hierzu Kosten übernommen? Mit was für einem Aufwand rechnen Sie?
    In Stufe 2 wird die Abgabe der nach Aufforderung erstellten Unterlagen inkl. Kreativteil (Videopiloten plus ggf. weiterer Elemente) mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000 € (ggf. exkl. MwSt.) vergütet.

    Bei der Abgabe des Kreativteils geht es nicht um eine finale Fassung, die zur Veröffentlichung bestimmt ist. Ziel ist es, ihre schriftlich ausgearbeitete Idee mit Elementen wie z. B. Darstellung des Genres, Moderation/Host, Bildsprache etc. für uns konkreter greifbar zu machen. Die eingereichten Videopiloten sollten formattechnisch und ästhetisch für die bzw. eine der ausgewählten Veröffentlichungsplattformen optimiert sein und sich zwischen 30 Sekunden bis 2:30 Minuten bewegen. Die Einreichung sollte den Bewerbungsunterlagen entweder als Anhang in komprimierter Form (maximal Dateigröße 10 MB) oder per Download-Link hinzugefügt werden.

    Sollten für Ihre Idee, neben Webvideo, weitere multimediale Elemente einen zentralen Teil des Aspekts Partizipation (s. Wettbewerbstext) ausmachen, ist es neben dem Videopiloten möglich eine weitere Arbeitsprobe zur Veranschaulichung der Gesamtkonzeption einzureichen. Die Ergänzung sollte einen Umfang von 30 Sekunden in audiovisueller Form oder 1 bis 2 Seiten in schriftlicher/graphischer Form nicht überschreiten. Denkbar wären hier etwa App-Angebote, Dialogplattformen, Podcasts, Bilderstrecken aber auch weitere Darstellungsformen, um uns Ihre Idee zu veranschaulichen.


  6. Können Sie uns die Formulierung unter ll. Selbstbeschreibung "der tatsächlichen Projektbeteiligten" näher erläutern? Bezieht sich dies auf die internen Projektmanager oder auf etwaige Unterauftragnehmer, sollten wir dies in Betracht ziehen?
    Die Formulierung zielt auf alle voraussichtlichen Mitarbeiter/-innen, die mit der inhaltlichen Begleitung betraut oder in die inhaltliche Umsetzung der Formatidee eingebunden sind. Dies können z.B. Agentur interne Ansprechpartner/-innen, aber auch externe Personen (Unterauftragnehmer/-innen wie Creator/-innen usw.) sein.


  7. Ist es gewünscht, das komplette PDF bei Stufe 1 einzureichen und es ab Seite 13 unausgefüllt zu belassen oder werden die ausgefüllten Seiten 1 bis 12 für die erste Stufe als vollständige Abgabe angesehen?
    In der Stufe 1 sollen nur die Seiten 1 bis 12 ausgefüllt werden (mit Ausnahme von Seite 11, diese wird von der bpb ausgefüllt). Es reicht aus, wenn sie uns das Bewerbungsformular bis Seite 12 inkl. Unterschrift als eine PDF zusenden. Die Vorschau auf Stufe 2 im Gesamtdokument soll den Bewerber/-innen lediglich als Information dienen.


  8. Ist ein Deckblatt (selbstverständlich ohne Textblöcke) zusätzlich zu den zwei Seiten des Grobkonzepts gestattet?
    Ein Deckblatt wird in der ersten Stufe nicht benötigt. Ab einer möglichen Einladung zu Stufe 2 sind alle Bewerber/-innen frei in der Gestaltung ihres Feinkonzepts und der Bewerbungsunterlagen.


  9. Welche Rechtsform muss ein/-e Bewerber/-in erfüllen und ist eine Veränderung der Rechtsform im Laufe des Prozesses möglich?
    Die Rechtsform von Bewerbenden ist unerheblich. Sollte sich im Laufe des Projektes die Rechtsform des Vertragspartners ändern, so bedürfte es einer Vertragsänderung, ansonsten bleibt der ursprüngliche Vertragspartner leistungspflichtig. Eine Vertragsänderung ist nur dann möglich, wenn sich hinsichtlich Verantwortlichkeit, Zuständigkeit und Haftungsfragen keine Änderung ergibt.


  10. Welche Formen von Produkten werden gefördert?
    Zunächst ist festzuhalten, dass keine Förderung ausgeschrieben ist, sondern Ziel des Wettbewerbes sind Beauftragungen.

    Durch die Bezeichnung "Produkt" in den Unterlagen ist keine Einschränkung in ein bestimmtes Format gemeint. Den Formaten bzw. Genres der Projekte sind keine Grenzen gesetzt, solange sie den Zielsetzungen und Zielgruppen entsprechen.


  11. An welchen Orten soll das Projekt durchgeführt werden?
    Im Ideenwettbewerb ist die Entwicklung und Umsetzung von partizipativen und interaktiven Webvideo-/Social-Web-Formaten für das Social Web ausgeschrieben.

    Sollte die Frage auf die Vorbereitung und/oder Realisation der Projekte zielen, so ist es für den Ideenwettbewerb unerheblich, an welchen Orten die vorgeschlagenen Ideen produziert werden. Dabei sind die dann zu der Zeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zu beachten.


  12. Darf ich Ihnen mein Projekt telefonisch oder in einer Mail erläutern?
    Nur form- und fristgerecht eingereichte Projekte können im Wettbewerb berücksichtigt werden. Erläuterungen und Kommentare außerhalb der vorgegebenen Unterlagen dürfen und werden nicht berücksichtigt.


  13. Inwiefern können Menschen mit Behinderung im Projekt eingebunden oder mit den Projekten des Ideenwettbewerbs erreicht werden? Können auch Projekte in leichter Sprache umgesetzt werden? Oder gibt es andere Wettbewerbe, die darauf abzielen? Werden Menschen mit Behinderung in bpb-Projekten oder Produkten bedacht?
    Im Ideenwettbewerb können auch Ideen und Konzepte eingereicht werden, die in einfacher Sprache konzipiert sind bzw. auf zielgruppenspezifische Formate in einfacher Sprache abzielen. Im Rahmen unseres Ideenwettbewerbs bilden die in den Ausschreibungsunterlagen formulierten Zielsetzungen und Zielgruppen sowie Themenvorgaben den Maßstab für die Auswertung der Projektideen. Weitere "Ideenwettbewerbe" sind uns aktuell nicht bekannt, jedoch können folgende Wettbewerbe und Preisvergaben der bpb aus anderen Arbeitsbereichen ggf. für Sie interessant sein:


Außerdem bietet die bpb mit "Interner Link: einfach POLITIK" Inhalte in einfacher Sprache an. Neben weiteren Angeboten gibt es hier auch Interner Link: Materialien zur Bundestagswahl 2021.

  • Wie lange dürfen die als Referenzen aufgeführten Projekte zurückreichen, welcher Zeitraum wird berücksichtigt?
    Hier bestehen keine Einschränkungen.


  • Da bis zu vier Ideen geliefert werden sollen, zwei Webvideo-Projekte für 2021 und bis zu zwei Projekte in 2022, ist es natürlich möglich, mehrere Zielgruppen, Aspekte und Co abzudecken. Die Frage stellt sich hier bei "4. Zeit- und Kostenschätzung": Hier wird lediglich nach den Kosten für eine Projektidee gefragt, die 250.000 Euro nicht übersteigen darf. Wenn wir jedoch Ideen für 2021 und 2022 einreichen, ist unten die Gesamtsumme anzugeben? Oder ist es gewünscht und alternativ möglich, mehrere Ideen auf separaten Formularen einzureichen?
    Bitte füllen Sie pro Einreichung/Projektidee einen neuen Bewerbungsbogen aus und geben Sie je ein entsprechendes Grobkonzept dazu ab. Im Grobkonzept kann ggf. eine ganzheitliche Strategie für zusammenhängende und/oder aufeinander aufbauende Projekte dargelegt werden. Bitte beachten Sie, dass wir gemäß der Bewertungsmatrix und der Ausschreibungshinweise jedes Projekt als Einzelidee bewerten, um sie mit allen anderen Einreichungen vergleichen zu können.


  • Ist es theoretisch möglich / von Ihrer Seite erwünscht zusätzliche Gelder zu akquirieren? Entweder öffentliche Gelder (z. B. Filmförderung) oder private (Sponsoren o. ä.)?
    Bei den im Ideenwettbewerb gesuchten Projekten handelt es sich um Formate, die im Falle einer Bezuschlagung und eines Vertragsschlusses im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb realisiert werden sollen. Das bedeutet, dass diese durch die bpb finanziert und von ihr verantwortet werden. Zusätzliche finanzielle Mittel durch Kooperationspartner/-innen sind hier nicht vorgesehen.

    Sollte es im Rahmen der Projektidee Möglichkeiten zur Kooperation mit weiteren Beteiligten geben, die im Sinne der Ausschreibung die Projektziele unterstützen, bitten wir diese Varianten als "Optionen" zu markieren und zu erläutern. Die Idee an sich soll jedoch im Rahmen des veröffentlichten Budgets grundsätzlich umsetzbar sein.


  • Wie aussichtsreich ist eine Bewerbung ohne bestehende eigene Social-Media-Reichweite? Im Zuge der Projektplanung werden natürlich Creator*innen und Multiplikator*innen angesprochen und in das Projekt eingebunden.
    Für die Teilnahme am Ideenwettbewerb ist keine Mindestreichweite vorgegeben. Bewerber/-innen müssen jedoch in ihren Bewerbungsunterlagen, etwa im Rahmen der Eignungsprüfung, Erfahrungen mit der Konzeption, Realisierung und Bewerbung von Webvideos im Social Web sowie in der Formatierung von (Bildungs-)Formaten für junge Zielgruppen nachweisen.


  • Kann ein Antrag in Kooperation gestellt werden? (z.B. zwischen Einzelperson und Agentur?)
    Eine Zusammenarbeit zwischen Einzelperson und Agenturen (Bietergemeinschaft) ist möglich. Bitte listen Sie im Bewerbungsformular (unter II. Selbstbeschreibung) die jeweiligen Beteiligten auf und schildern Sie kurz die Zusammenarbeit.

    Aus den Bewerbungsunterlagen muss klar hervorgehen, mit wem die bpb ggf. einen Vertrag zur Umsetzung der Maßnahmen schließt. Dies bedeutet, dass mindestens eine projektverantwortliche Person, Agentur o.ä. benannt werden muss, die dafür Sorge trägt, dass die Projektidee in der beschriebenen Form umgesetzt werden kann. Die Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Haftungsfragen müssen eindeutig geklärt sein.


  • Sind die genannten Budgets reine Produktionsbudgets oder sollen etwaige Mediabuchungen (Social Ads) hier bereits enthalten sein?
    Die im Ausschreibungstext genannten Budgets bzw. Budgetspannen verstehen sich als Gesamtbudgets. Jegliche Maßnahmen zur Entwicklung und Realisation der Projektidee müssen sich in diesem Rahmen bewegen. Auch Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und/oder die Verbreitung, wie etwa Mediabuchungen (Social Ads) o. ä. müssen hierin enthalten sein.


  • Gibt es weiterführende Informationen über die im Briefing genannten "Milieus mit traditionell geringer Wahlbeteiligung"?
    Für die erste Stufe des Ideenwettbewerbs stellt die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb – neben dem allgemeinen und vielfältigen Informationsangebote auf z.B. Interner Link: www.bpb.de – keine weiteren und über die in den Ausschreibungsunterlagen hinausgehenden, Themenhinweise zur Verfügung.

    Bewerber/-innen, die zur zweiten Stufe eingeladen werden, erhalten weitere Hinweise zur inhaltlichen Ausarbeitung.


  • Soll der Content ausschließlich auf den Kanälen der Creator/-innen distribuiert werden?
    Gesucht werden, laut Ausschreibungstext, Webvideo-/Social-Web-Formate, die in Zusammenarbeit mit Creator/-innen, YouTuber/-innen, Multiplikator/-innen umgesetzt werden und mindestens (!) auf ihren Plattformen erscheinen.

    Darüber hinaus möchte die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb im Sinne der Anschlussfähigkeit und Qualitätssicherung sicherstellen, dass die Projekte (mindestens) auf Interner Link: www.bpb.de dokumentiert, veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden können. Auch weitere Distributionswege sind denkbar, wenn sie für die beschriebenen Zielsetzungen förderlich sind. Weitere Veröffentlichungsplattformen bitten wir im Grobkonzept sowie im Bewerbungsformular unter Frage 6. "Kommunikations- und Veröffentlichungsstrategie" kurz zu erläutern.


  • Sind Evaluierungsworkshops oder Community-Umfragen im Nachgang der Aktion geplant? Wenn ja: Sollen diese im genannten Budget enthalten sein?
    Die im Ausschreibungstext genannten Budgets bzw. Budgetspannen verstehen sich als Gesamtbudgets. Jegliche Maßnahmen zur Entwicklung und Realisation der Projektidee müssen sich in diesem Rahmen bewegen. Dass betrifft auch den Aspekt "Qualitätssicherung", unter dem etwa eine Evaluation des Projektes fallen könnte.

    Community-Umfragen können eine Form der Einbindung der Zielgruppen in ein Projekt sein. Generell bilden partizipative Elemente den thematischen Schwerpunkt des Ideenwettbewerbs, wie die Bewerber/-innen diese in ihrer Projektkonzeption einbauen möchten, ist ihnen frei überlassen.


  • Sind eventuelle Reisekosten über die bpb zu buchen und nicht Teil des hier benannten Budgets?
    Die im Ausschreibungstext genannten Budgets bzw. Budgetspannen verstehen sich als Gesamtbudgets. Jegliche Maßnahmen zur Entwicklung und Realisation der Projektidee müssen sich in diesem Rahmen bewegen. Auch Reisekosten und alle anderen für die Umsetzung des Projektes anfallende Kosten sind zu berücksichtigen.


  • Können mehrere Konzepte eingereicht werden? Wenn ja: muss pro Konzept ein neuer Bewerbungsbogen ausgefüllt werden?
    Bitte füllen Sie pro Einreichung/Projektidee einen neuen Bewerbungsbogen aus und geben sie je ein entsprechendes Grobkonzept dazu ab. Im Grobkonzept kann ggf. eine ganzheitliche Strategie für zusammenhängende und/oder aufeinander aufbauende Projekte dargelegt werden. Bitte beachten Sie, dass wir gemäß der Bewertungsmatrix und der Ausschreibungshinweise jedes Projekt als Einzelidee bewerten, um sie mit allen anderen Einreichungen vergleichen zu können.


  • Kann man auf das Expert/-innen-Netzwerk der bpb zurückgreifen? Wenn ja: Werden diese von der bpb beigestellt?
    Eine generelle "Bereitstellung von Expert/-innen" durch die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb ist – auch auf Basis der vielen unterschiedlichen und nicht vorab beschreibbaren Projektideen – nicht vorgesehen. Die Einbindung von fachlicher Expertise/Begleitung im Rahmen des eingereichten Projektes muss durch die Bewerber/-innen unter dem Aspekt "Qualitätssicherung" beschrieben und ggf. auf mögliche Schwierigkeiten in der Akquirierung hingewiesen werden.


  • Was soll im Bewerbungsformular unter "Selbstschreibung" eingetragen werden und gibt es für Medienschaffende etwas Besonderes zu beachten?
    Im Rahmen der Selbstbeschreibung bitten wir die Bewerber/-innen ihren aktuellen beruflichen Hintergrund in Kürze zu beschreiben. Die Selbstbeschreibung im Falle von Unternehmen und/oder (Redaktions-)Teams sollte die wichtigsten Kerndaten zur Organisation und ggf. durchgeführten Projekten vorstellen. Einzelpersonen, die sich bewerben, beschreiben ebenfalls ihren aktuellen beruflichen Hintergrund sowie Arbeitsschwerpunkte und Qualifikationen.

    Eine nähere Beschreibung der konkret am Projekt beteiligten Personen wird an späterer Stelle des Bewerbungsformulars abgefragt.


  • Was genau ist mit "Erfahrungen mit aktuellen politischen Themen" gemeint und wie soll dieses in der Bewerbung dargestellt werden?
    Bitte beschreiben Sie uns in einigen Sätzen die konkreten Schnittstellen, die sich in ihrer Arbeit mit aktuellen politischen Themen ergeben. Hier können auch Hintergründe zur Arbeitsweise oder einem spezifischen Zugang innerhalb ihrer Organisation bzw. ihrem (Redaktions-)Team beschrieben werden, etwa die Beschäftigung im journalistischen, wissenschaftlichen oder auch unterhaltungsorientierten Bereich.


  • Wer ist alles unter "Multiplikator/-innen" gefasst? Welche Angaben sind im Bewerbungsformular unter "Kontakte und Netzwerk" gewünscht?
    Mit Multiplikator/-innen können, neben reichweitenstarke Kanäle im Social-Web-Bereich, auch weitere Kooperationen mit Personen, (Bildungs-)Einrichtungen oder Veröffentlichungsplattformen gemeint sein. Im Bereich "Kontakte und Netzwerk" sind generelle Verbindungen Ihrer Organisation oder Ihres professionellen Umfeldes gemeint.

    An späterer Stelle des Bewerbungsformulars wird zudem nach allen projektbeteiligten Personen, (Bildungs-)Einrichtungen oder Veröffentlichungsplattformen gefragt. Außerdem sollen Sie unter dem Punkt "Kommunikations- und Veröffentlichungsstrategie" näher erläutern, welche Rolle die Projektbeteiligten jeweils bei der Umsetzung und Veröffentlichung einnehmen sollen.


Fussnoten