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Januar 2019 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Januar 2019 Deine tägliche Dosis Politik

/ 18 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom Januar 2019.

(© bpb)

08.01.2019: Cyberkriminalität / Doxing

Guten Morgen und dir noch ein frohes neues Jahr!

Für einige Politiker/-innen fängt 2019 gar nicht gut an. Sie haben erfahren, dass sie "gehackt" und einige ihrer privaten Daten und Nachrichten auf Twitter veröffentlicht wurden. Doxing (von Docs/Dokumente) nennt man diese Form von Cyberkriminalität.

Was gehört eigentlich noch dazu?

  • Unter Cyberkriminalität (engl. cybercrime) fallen alle Straftaten, die mithilfe von Informationstechnik begangen und/oder gegen das Internet gerichtet sind.

  • Das fängt z.B. beim Phishing an, wo mit manipulierten E-Mails, Webseiten oder Kurznachrichten versucht wird, an die Zugangsdaten zu deinem Bank- oder E-Mail-Konto zu kommen.

  • Bis hin zu Hackerangriffen, bei denen in Computer bzw. Computernetze eingebrochen wird, z.B. um diese lahm zu legen oder Daten zu stehlen.

  • Cyberkriminalität kann nicht nur dich betreffen, sondern auch Wirtschaftsunternehmen (Cyberspionage) oder sogar ganze Staaten (z.B. Cyberterrorismus) besonders gefährlich sind dabei Angriffe auf die sogenannte kritische Infrastruktur, also z.B. die Energie- und Trinkwasserversorgung oder das Gesundheitswesen.

Wie wird dagegen vorgegangen?

  • In Deutschland ist eine Einheit des Bundeskriminalamt (BKA) auf die Bekämpfung von Cybercrime spezialisiert, auf europäischer Ebene spielt v.a. das European Cybercrime Centre (EC3) bei Europol eine wichtige Rolle.

  • Um sich vor Cybercrime zu schützen, schotten sich einige Staaten (z.B. China) ab, versuchen den Cyberraum umfassend staatlich zu regulieren oder diesen (und damit auch die Bürger/-innen) zu überwachen.

Wie du dich schützen kannst, erfährst du z.B. beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp357

Und in unserer Mediathek findest du die spannende Doku "Netwars" über Hintergründe, Ursachen und mögliche Folgen von Hackerangriffen:
kurz.bpb.de/dtdp358

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

09.01.2019: Government Shutdown USA

Guten Morgen,

US-Präsident Trump will eine Mauer an der Grenze zu Mexiko bauen lassen, nur so sei die illegale Einwanderung in die USA zu stoppen. Das Problem: Die Kosten dafür – rund 5,7 Mrd. Dollar – wollen die oppositionellen Demokraten nicht mittragen. Aktuell blockieren sie daher die Verabschiedung des Haushalts für 2019 im US-Kongress – die Folge: ein sogenannter Government Shutdown (Regierungsstillstand).

Was heißt das?

  • Wenn kein Haushalt (= Einnahmen + Ausgaben eines Staates; also das Geld über das der Staat verfügt) verabschiedet wird, darf die US-Regierung laut Verfassung auch kein Geld mehr ausgeben.

  • Um Gelder zu sparen, werden dann Behörden und öffentliche Einrichtungen (Museen, Nationalparks) teilweise geschlossen.

  • Nur sehr wichtige öffentliche Dienste (Fluglotsen, Feuerwehr, Justiz und Polizei) sind davon nicht oder nur wenig betroffen.

Die Folgen?

  • 800.000 Bundesangestellte erhalten derzeit keinen Lohn. Viele von ihnen werden in den unbezahlten Zwangsurlaub geschickt und können teilweise ihre Miete nicht zahlen.

  • Besonders betroffen sind Native Americans (Indigene), da der Staat u.a. für die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung in ihren Reservaten aufkommt.

Wie geht es weiter?

  • Die Situation ist verfahren: Weder Republikaner noch Demokraten wollen dem Haushalt zustimmen, solange die "Mauerfrage" nicht gelöst ist.

  • Trump hat gedroht, den Nationalen Notstand auszurufen. Damit könnte der Bau der Mauer auch ohne Zustimmung des US-Kongresses beginnen.

Die US-Amerikaner/-innen erleben mittlerweile häufiger einen Shutdown, zuletzt im Februar 2018. Seit Jahren wird um Gesetze gestritten, die die Folgen mildern sollen (z.B. alternative Finanzierung für Reservate) – bislang jedoch ohne Erfolg.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

10.01.2019: Streikrecht

Guten Morgen,

die Pakete der Post kommen nicht an, die Bahn fährt nicht oder die Flugzeuge bleiben am Boden. Das kann entweder am unerwarteten Wintereinbruch liegen oder aber: es wird gestreikt. Nachdem am Montag das Sicherheitspersonal an den Berliner Flughäfen gestreikt hat, soll heute an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart die Arbeit niedergelegt werden.

Warum wird gestreikt?

  • Meist rufen die Gewerkschaften – die bestimmte Arbeitnehmer/-innen vertreten – zum Streik auf. So wollen sie bei Tarifverhandlungen rund um Löhne, Arbeitszeiten u.v.m. Druck auf die Arbeitgeber/-innen ausüben.

  • Aktuell fordert die Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) u.a. eine Erhöhung und Vereinheitlichung des Stundenlohns der Sicherheitsdienste auf 20 € brutto.

  • Das Streikrecht ist übrigens ein Grundrecht und als solches im Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3) für alle verankert. Es gibt aber auch Ausnahmen: Beamte z.B. dürfen nicht streiken, da ihre Arbeitsbedingungen nicht in Tarifverträgen, sondern gesetzlich geregelt sind.

  • Wer streikt, bekommt übrigens keinen Lohn, sondern Streikgeld, das die Gewerkschaften zahlen.

  • Haben sich beide Seiten geeinigt, besteht für die Dauer des Tarifvertrags (im Schnitt ca. 2 Jahre) eine Friedenspflicht. In dieser Zeit darf nicht gestreikt werden.

Mehr zum Streikrecht im Video:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp359

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

11.01.2019: Internierungslager Guantánamo Bay

Guten Morgen,

heute vor 17 Jahren, am 11. Januar 2002, brachten die USA die ersten Gefangenen in das Internierungslager Guantánamo Bay.

Guantánamo Bay?

  • Das Gefangenenlager ist Teil eines US-Marinestützpunkts auf Kuba und wurde nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 errichtet und besteht bis heute.

  • Dort werden mutmaßliche Terroristen, die meisten aus arabischen oder muslimischen Ländern, inhaftiert. Das soll dem Schutz der USA vor Anschlägen dienen und Informationen zur Terrorabwehr liefern.

Von Anfang an umstritten

  • Die Gefangenen wurden fast ausnahmslos ohne Verhandlung oder Urteil inhaftiert. Als unlawful combatants (ungesetzliche Kämpfer) bezeichnet wurden ihnen jegliche Rechte, die z.B. Kriegsgefangenen zustehen, verwehrt.

  • Gefangene wurden teilweise in Käfigen gehalten, mit Schlafentzug, Koran-Schändungen, Isolationshaft, Waterboarding und brutalen Schlägen gefoltert.

  • Mehrere Gefangene begingen Selbstmord oder starben an den Folgen der Folter.

Die Lage heute

  • Von insgesamt 780 Gefangenen sitzen noch 40 in Haft. Internationale (Menschenrechts-)Organisationen fordern seit langem die Schließung des Lagers.

  • Die hatte der damalige US-Präsident Obama Anfang 2009 beschlossen, was jedoch am US-Kongress und der Frage scheiterte, was mit den Gefangenen geschehen solle. Viele Herkunftsländer wollten diese nicht zurücknehmen.

  • Präsident Trump ist Befürworter Guantánamos sowie des Einsatzes von Folter – und plant erstmals seit über 10 Jahren neue Gefangene in das Lager zu überstellen.

Mehr zu den weitreichenden Folgen von 9/11:
Interner Link: kurz.bpb.de/dtdp360

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.01.2019: Rumänien übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft

Guten Morgen,

stell dir vor, du musst dafür sorgen, dass sich deine 27 Freunde beim Kinoabend auf einen Film einigen.

Vor einer ähnlich schwierigen Aufgabe steht Rumänien. Das Land sitzt seit 1. Januar dem "Rat der Europäischen Union" vor.

Der Rat der EU...

  • …wird auch Ministerrat genannt und beschließt gemeinsam mit dem EU-Parlament Gesetze. Dafür tagen regelmäßig die Fachminister/-innen der 28 Mitgliedstaaten.

  • … ist nicht zu verwechseln mit dem "Europäischen Rat": Dort treffen sich die Staats- und Regierungschefs und besprechen die politische Richtung der EU.

Das vorsitzende Land…

  • …wechselt halbjährlich, organisiert und leitet die meisten Ratssitzungen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse.

  • … soll neutral zwischen EU-Staaten vermitteln und dafür sorgen, dass Gesetzgebungsverfahren korrekt ablaufen.

  • … kann eigene Themen setzen. Rumänien entschied sich u.a. für Wachstum, Sicherheit und gemeinsame Werte.

Was erwartet Rumänien?

  • Ein wichtige Aufgabe werden die Verhandlungen zum neuen EU-Haushalt (2021 – 2027) sein. Zudem stehen der Brexit (29. März) und die EU-Parlamentswahl (23. bis 26. Mai) an.

  • Die Eignung Rumäniens als Ratsvorsitz war zuletzt umstritten. Korruption und der Abbau von Rechtstaatlichkeit im Land belasten die Beziehungen zur EU und werden auch in Rumänien von Protesten begleitet.

Pressestimmen dazu gibt’s bei eurotopics:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp361

Unsere Grafik zeigt, welche Institutionen in der EU eine Rolle spielen:
kurz.bpb.de/dtdp362

Einen guten Start in die Woche wünscht
Deine bpb-Online-Redaktion

15.01.2019: Vor 100 Jahren: Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht

Guten Morgen,

heute vor 100 Jahren wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermordet. Noch nie gehört? Dann aufgepasst!

Wer waren die beiden?

  • Luxemburg und Liebknecht waren führende Sozialisten zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs.

  • Noch als SPD-Mitglieder protestierten sie gegen die Kriegspolitik im Ersten Weltkrieg ("Burgfrieden"), die die Partei spaltete.

  • 1914 gründete Luxemburg eine oppositionelle Gruppe innerhalb der SPD, der sich Liebknecht anschloss – später "Spartakusbund" genannt.

  • Der "Spartakusbund" schloss sich 1917 der von der SPD abgespaltenen Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei (USPD) an und ging Ende 1918 in der Kommunistischen Partei (KPD) auf.

Warum wurden sie ermordet?

  • Mit der Novemberrevolution 1918 wurden die Spannungen innerhalb der linken Bewegung immer deutlicher.

  • Im Januar 1919 kam es in Berlin zu gewaltsamen Straßenkämpfen, bei denen revolutionäre Gruppen u.a. versuchten, die provisorische SPD-Regierung zu stürzen.

  • Regierungstruppen schlugen mit Hilfe sogenannter Freikorps den später so genannten "Spartakusaufstand" blutig nieder.

  • Als (vermeintlich) führende Köpfe der Revolutionäre wurden Luxemburg und Liebknecht verhaftet und von Freikorpsmitgliedern am 15. Januar in Berlin erschossen.

Was passierte danach?

  • Die Verantwortlichen wurden in einem Militärgerichtsprozess freigesprochen oder flohen vor ihren geringen Haftstrafen.

  • Die Ermordung verstärkte die revolutionären Unruhen im ganzen Reich und machte Luxemburg und Liebknecht zu zentralen Symbolfiguren linker Politik – bis heute.

Mehr zur unruhigen Anfangszeit der Weimarer Republik erfährst du hier:
Interner Link: kurz.bpb.de/dtdp364

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

16.01.2019: Brexit-Abstimmung im britischen Parlament

Good Morning?

Naja geht so... Gestern hat das britische Unterhaus mit 432 zu 202 Stimmen gegen den EU-Austrittsvertrag gestimmt.

Warum?

Der Vertrag sieht u.a. vor, dass es keine Grenzkontrollen zwischen Irland (EU) und Nordirland (GB) geben soll. Kritiker/-innen befürchten: Nordirland könnte dadurch zu einer Sonderwirtschaftszone werden und GB sich nie richtig von der EU lösen.

Wie geht es nun weiter?

Die oppositionelle Labour-Partei hat ein Misstrauensvotum gegen Premierministerin Theresa May angekündigt. Übersteht sie das, gibt es folgende Optionen:

  1. GB und EU verhandeln nach. Die EU hat jedoch bereits signalisiert, dass das wenig aussichtsreich ist.

  2. May lässt das brit. Parlament erneut abstimmen, ein Stimmungsumschwung der Abgeordneten ist aber eher unwahrscheinlich.

  3. Der Brexit wird verschoben. Nicht nur GB, auch alle EU-Länder (einstimmig) müssten dem zustimmen.

  4. GB kann den Brexit immer noch einseitig zurückziehen und die britische Bevölkerung erneut abstimmen lassen (Referendum). Einige Umfragen sehen eine knappe Mehrheit für den Verbleib GBs in der EU.

  5. "No-Deal" (sog. harter Brexit) - demnach würde GB die EU ohne Abkommen am 29. März um 23 Uhr verlassen. Dieser unkontrollierte Austritt hätte für die Menschen (z.B. Reisen) und die Wirtschaft (z.B. Zölle) auf beiden Seiten weitreichende Folgen.

Mehr zur Abstimmung gestern erfährst du hier:
Interner Link: kurz.bpb.de/dtdp365

Good bye
Deine bpb-Online-Redaktion

17.01.2019: Vor 100 Jahren: Prohibition in den USA

Guten Morgen,

gestern vor 100 Jahren wurde in den USA ein landesweites Alkoholverbot beschlossen. Ein Jahr später trat die sog. Prohibition in Kraft und galt bis 1933.

Wie kam es dazu?

  • 1919 befürworteten breite Teile der US-Bevölkerung das Alkoholverbot. Viele Frauen erhofften sich Schutz vor ihren betrunkenen Ehemännern, einige Kirchen versprachen sich ein Ende des Sittenverfalls.

  • Durch das Verbot sank der Konsum zwar, gleichzeitig blühte aber der Schwarzhandel (und mit ihm die Kriminalität) auf. In sogenannten "Flüsterkneipen" wurde weiterhin Alkohol ausgeschenkt.

  • Das Verbot wurde 1933 u.a. wieder abgeschafft, weil die mit dem Alkohol einhergehenden Steuern den Staatshaushalt sanieren sollten.

  • Die Prohibition gab es nicht nur in den USA: Auch z.B. in Russland, Norwegen und Finnland war der Alkoholkonsum (in der Öffentlichkeit) eine Zeit lang verboten - in einigen Ländern mit mehrheitlicher muslimischer Bevölkerung ist er es auch heute noch.

In Deutschland gab und gibt es kein generelles Alkoholverbot, aber...

  • Jugendliche dürfen erst ab 16 Jahren Bier, Wein oder Sekt kaufen und öffentlich trinken. Spirituosen, also hochprozentige alkoholische Getränke, dürfen erst ab 18 Jahren konsumiert werden.

  • Deutschland gilt als Hochkonsumland: Durchschnittlich trinkt jede/jeder Deutsche/r 9,6 Liter reinen Alkohol pro Jahr, das sind ca. 135 Liter alkoholische Getränke. Durchschnittlich sterben täglich in Deutschland ca. 200 Menschen an den Folgen des Alkoholkonsums.

Seit langem wird über das Für und Wider von Verboten in der Drogenpolitik diskutiert. (z.B. auch bei Cannabis)

  • Die einen sehen die Verbotspolitik mit Blick auf die Konsumzahlen als gescheitert an, andere sehen den Staat in der Pflicht, seine Bürger/-innen vor dem Gesundheitsrisiko des Drogenkonsums zu schützen.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

18.01.2019: Vor 100 Jahren: Beginn der Pariser Friedenskonferenz

Guten Morgen am 18. Januar…

… 1919! Der Erste Weltkrieg (1. WK) ist seit 3 Monaten vorbei. Alles schaut nach Paris: Dort kommen 32 Staaten zusammen, um über die Friedensbedingungen nach dem Krieg zu verhandeln.

Wer war (nicht) dabei?

  • Eingeladen waren die Siegermächte des 1. WK, allen voran Frankreich, Großbritannien, Italien und die USA

  • Die Verlierer, also z.B. das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn und das Osmanische Reich waren nicht dabei – ihnen wurden die Ergebnisse später zur Unterzeichnung vorgelegt.

Was kam raus?

Ein Bündel an Verträgen zwischen Siegern und Besiegten: die "Pariser Vorortverträge", u.a.

... der Versailler Vertrag mit dem Deutschen Reich:
Er sah u.a. Gebietsabtretungen, den Verlust aller Kolonien und hohe Reparationen (Wiedergutmachungszahlungen) des Deutschen Reiches an die Siegermächte, v.a. Frankreich, vor; Aber: D. durfte seinen Status als europäische Großmacht behalten

… der Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich:
Gilt als einer der härtesten der Pariser Vorortverträge: Vom Staat auf dem Gebiet der heutigen Türkei blieb nicht mehr viel übrig. Die mit dem Vertrag oft willkürlich gezogenen Grenzen im Nahen Osten gelten als Ursprung der heutigen, zahlreichen Konflikte in der Region.

Wie sind die Verträge zu bewerten?

  • Ein Ergebnis der Verträge war die Gründung des Völkerbunds, einer Vorläuferorganisation der Vereinten Nationen, die den Erhalt des Friedens sichern sollte.

  • Insgesamt schufen sie aber keine Grundlage für ein stabiles Staaten- und Friedenssystem; die Sieger bestimmten die Friedensbedingungen, die Kriegsverlierer hegten weiterhin Groll und sannen auf Rache.

Mehr zur Pariser Friedenskonferenz:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp366

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

21.01.2019: Sichere Herkunftsstaaten

Guten Morgen,

letzten Freitag hat der Bundestag die Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien) und Georgien zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt, gegen die Stimmen von Grünen und Linkspartei.

Was heißt das?

  • Laut GG (Art. 16a) erhalten Länder diesen Status, wenn dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche Bestrafung o. Behandlung wie etwa Folter stattfindet.

  • Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern werden beschleunigt geprüft und üblicherweise abgelehnt (Asylgesetz §29a).

  • Ausnahme: Asylsuchende weisen nach, dass ihnen in ihrem Herkunftsland Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht.

Neben allen EU-Staaten sind auch...

  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien

... "sichere Herkunftsstaaten".

Wieso jetzt die Maghreb-Staaten und Georgien?

  • Die Anerkennungsquote für Asylsuchende aus diesen Ländern ist bereits sehr gering (0,3 bis 2,3%), die Bundesregierung will die Asylverfahren beschleunigen.

  • Migranten aus den Maghreb-Ländern sind in den letzten Jahren häufiger straffällig geworden.

Kritik...

  • …kommt aus der Opposition (Die Grünen + Die Linke): Die Länder würden die Voraussetzungen nicht erfüllen.

  • In den Maghreb-Staaten werde u.a. Homosexualität unter Strafe gestellt und in Gefängnissen Folter angewandt, wie auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) immer wieder berichten.

  • Grundsätzliche Kritik gibt es auch am Konzept der "sicheren Herkunftsstaaten", da es schwer sei, die Sicherheit für ein Land pauschal festzustellen und keine vorurteilsfreie Prüfung der Anträge mehr stattfinden könne (Menschenrechte).

Wie geht es weiter?

  • Der Bundesrat muss der Einstufung noch zustimmen.

  • Dafür sind die Stimmen von mind. 2 Grün-mitregierten Ländern erforderlich. Momentan sieht es daher nicht nach einer Mehrheit aus.

Mehr zum Thema "sichere Herkunftsstaaten":
Pro: Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp367

Contra: Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp368

Einen guten Wochenstart wünscht
Deine bpb-Online-Redaktion

22.01.2019: Élysée-Vertrag

Am 22.1.1963 unterzeichnen der französische Präsident Charles de Gaulle (re. vorn) und der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer (li.) den Élysée-Vertrag. Mit dem Vertrag beginnt eine neue Phase der Freundschaft und Zusammenarbeit zw. Deutschland und Frankreich. Heute wollen Macron & Merkel den Vertrag in Aachen erweitern, um künftig in Politik, Wirtschaft und Verteidigung enger zusammenzuarbeiten.

Mehr zur deutsch-französischen-Freundschaft:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp369

Bist du ein/-e Frankreich-Experte/-in ? Teste dein Wissen im Interner Link: Quiz!

23.01.2019: Diskussion um Tempolimit auf der Autobahn

Guten Morgen!

Aktuell wird wieder über die Einführung eines allgemeinen Tempolimits (130 km/h) auf unseren Autobahnen diskutiert. Was spricht eigentlich dafür und was dagegen?
Und wie ist die Situation aktuell?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO §3) ist...

  • ...generell eine Geschwindigkeit einzuhalten, bei der das Auto ständig beherrscht wird und die den Straßenverhältnissen, dem Verkehrsaufkommen und dem Wetter angepasst ist.

  • Für LKW, Busse, Autos mit Anhänger etc. gelten auf Autobahnen unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten zw. 80 und 100 km/h. (korrigiert)

  • Für PKW gibt es – anders als in allen anderen europäischen Flächenstaaten – kein allg. Tempolimit.

Für ein Tempolimit sind:

  • Umweltverbände: eine niedrigere Fahrgeschwindigkeit würde den Benzinverbrauch und somit den Ausstoß schädlicher Klimagase (CO2) reduzieren.

  • Gewerkschaft der Polizei: die Verkehrssicherheit würde sich erhöhen; Unfälle (21.000 in 2017) und Verkehrstote (409 Tote / 6.000 Schwerverletzte in 2017) auf Autobahnen würden sich verringern.

Gegen ein Tempolimit sind:

  • u.a. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) oder Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD): Auf den Autobahnen gelte bereits auf vielen Strecken ein Limit und das Verkehrsaufkommen sei oft zu hoch, um schnell zu fahren.

  • Der ADAC hält die Autobahnen für vergleichsweise sicher. Stattdessen würden v.a. Überholspuren auf Landstraßen, Ampeln und Kreisel zu weniger Verkehrstoten führen.

Im Februar will die Bundesregierung entscheiden, ob ein allg. Tempolimit als Beitrag zum Klimaschutz festgeschrieben wird.

Wie wichtig Auto und Co. für uns geworden sind, zeigt ein Blick auf die Geschichte des motorisierten Straßenverkehrs in D.:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp370

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

24.01.2019: #FridaysForFuture: Demonstrationsrecht vs. Schulpflicht

Guten Morgen,

#FridaysForFuture – unter diesem Motto sind letzte Woche deutschlandweit rund 30.000 Schüler/innen für mehr Klimaschutz auf die Straße gegangen – während des Unterrichts. Motto und Idee gehen zurück auf die 15-jährige Greta Thunberg aus Schweden, die seit letztem August jeden Freitag die Schule "bestreikt".

Doch sind Demos für Schüler/-innen in DE während der Schulzeit überhaupt erlaubt?

  • Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." (Art. 8 Abs. 1 GG).

  • Gleichzeitig gilt jedoch auch die Schulpflicht: Je nach Bundesland (Stichwort Bildungsföderalismus) beginnt sie zwischen dem 5.-7. Lebensjahr und verpflichtet für bis zu 12 Jahre zum Besuch einer Schule.

Grundrecht vs. Schulpflicht?

  • Da auch in der unterrichtsfreien Zeit demonstriert werden kann, muss die Teilnahme an Demonstrationen während der Schulzeit von der Schulleitung erlaubt werden – bei Minderjährigen geht das nur auf Antrag der Eltern.

  • Andernfalls gilt die Teilnahme an Demonstrationen als unentschuldigtes Fehlen.

  • Ob und wie das bestraft wird, entscheidet die jeweilige Schulleitung.

Demo oder Streik?

  • Auch das Streikrecht ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 GG). Allerdings umfasst dies nur organisierte Aktionen von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern.

  • Ein Streikrecht für Schüler/innen gibt es daher nicht.

Versammlungsfreiheit und Demonstrationsrecht einfach erklärt:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp371

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

25.01.2019: Krise in Venezuela

Guten Morgen,

in Venezuela gehen aktuell zehntausende Menschen auf die Straße. Sie fordern den Rücktritt des amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro. Am Mittwoch hat sich nun der Oppositionsführer Juan Guaidó zum Interimspräsidenten des Landes erklärt.

Was ist da los?

  • Maduro ist seit 2013 Staatspräsident Venezuelas, regiert diktatorisch, kontrolliert u.a. die Justiz und hat zuletzt das Parlament entmachtet.

  • Das ölreiche Venezuela steckt auch in einer wirtschaftlichen Krise, u.a. wegen des niedrigen Ölpreises, aber auch Korruption. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Medizin ist größtenteils zusammengebrochen.

  • Maduro wurde zwar 2018 bei der Präsidentschaftswahl "wiedergewählt", die Opposition, weite Teile der Bevölkerung und viele Staaten hatten das allerdings nicht anerkannt, u.a. weil Gegenkandidaten ausgeschlossen wurden und die Wahlbeteiligung bei nur 30% lag.

  • Nachdem sich Maduro vergangene Woche trotzdem als Präsident vereidigen ließ, begannen Massenproteste. Die Folge: tausende Verhaftungen und über hundert Tote

Die aktuelle Lage:

  • Einige Staaten wie die USA, Kanada oder Brasilien haben Juan Guaidó als neues Staatsoberhaupt anerkannt.

  • Russland, China und Kuba sowie das Militär Venezuelas stehen dagegen hinter Maduro.

  • Einige wie die EU fordern eine friedliche und demokratische Lösung des Konflikts z.B. durch Neuwahlen – US-Präsident Donald Trump schließt aber auch eine militärische nicht aus.

Mehr über Venezuela, die Ursachen und Hintergründe des innerstaatlichen Konflikts erfährst du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp372

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

27.01.2019: Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust

Heute gedenken Deutschland und die Welt der Opfer des Holocaust. Vor 74 Jahren, am 27. Januar 1945, befreiten sowjetische Soldaten das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Es war das größte dt. Konzentrationslager und ist Symbol für den Völkermord an 6 Mio. europäischen Juden. Allein in Auschwitz wurden mehr als 1 Mio. Menschen, darunter v.a. Juden, Sinti und Roma und Andersdenkende, umgebracht.

Wie die Schoah (hebräisch "große Katastrophe") Israel bis heute prägt:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp374

28.01.2019: Europäischer Datenschutztag

Guten Morgen,

heute ist Europäischer Datenschutztag. Mal wieder ein guter Anlass, über den eigenen Umgang mit persönlichen Daten nachzudenken – etwa in sozialen Netzwerken:

Sehr Persönliches ist dort oft nicht privat. Facebook kann z.B. auch die Nachrichten, die du über den Facebook-Messenger verschickst, auswerten (und mitlesen).

Kostenlose Netzwerke wie Instagram, Facebook oder Twitter sammeln deine persönlichen Daten vor allem aus einem Grund: um sie an Dritte zu verkaufen.

Wieso nutzen wir sie trotzdem?

  • Social Media gehören für viele zum Alltag, z.B. wenn es darum geht, sich mit Freunden zu verabreden.

  • Viele sind sich nicht über die Gefahren und möglichen Konsequenzen im Klaren oder nehmen sie eben in Kauf.

  • Zu Facebook und Co. gibt es kaum Alternativen.

Oder doch? Wie wäre es mit...

  • ...kostenpflichtigen Netzwerken? Dann müssten soziale Netzwerke (theoretisch) keine persönlichen Daten mehr verkaufen oder wären werbefrei. Aber würdest du dafür bezahlen? Einer Umfrage nach würden das viele nicht tun.

  • ...dezentralen Netzwerken? Hier regiert die Community und entwickelt die Software selbst. Und jeder kann im Netzwerk eigene Server mit seinen Daten betreiben. Aber: Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden und du (und deine Freunde!) brauchen technisches Verständnis.

  • ...hyperlokalen Netzwerken? Das sind Plattformen, die bewusst nur Nachbarn vernetzen, und versprechen, keine Daten weiterzugeben. Persönliche Daten teilst du so mit vergleichsweise wenigen anderen. Allerdings solltest du auch hier genau überlegen, wer was über dich wissen soll.

Du willst mehr über die Alternativen erfahren? Dann schau auf fluter.de vorbei:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp373

Einen guten Start in die Woche!
Deine bpb-Online-Redaktion

29.01.2019: BAföG

Guten Morgen,

immer weniger junge Menschen bekommen BAföG. Woran das liegt, ist nicht ganz klar. Ist BAföG vielleicht auch was für dich?

Ein paar Hintergrundinfos:

  • Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen, die sie sich allein oder auch trotz Unterstützung der Eltern nicht leisten könnten.

  • Der monatliche Betrag (aktuell bis zu 735€) soll dabei helfen, die Lebenshaltungskosten (Wohnung, Essen) und Kosten für die Ausbildung (z.B. Bücher) zu bezahlen.

  • Die Höhe des BAföG ist u.a. abhängig vom Ausbildungsgang (Studium, Fachschule,...) der Wohnsituation (allein/bei den Eltern) und dem eigenen Einkommen bzw. dem der Eltern.

  • Zurückzahlen muss man nur einen Teil, frühestens 5 Jahre nach dem Abschluss der Ausbildung.

Welche Ausbildung wird gefördert?

  • Das BAföG ist nicht nur für Studierende, sondern auch diejenigen, die z.B. eine Berufsfachschule, Fachoberschule, Abendschule, Kollegs etc. besuchen.

  • Auch Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 und im Berufsvorbereitungsjahr, die nicht bei den Eltern wohnen, haben Anspruch auf BAföG.

  • Nicht BAföG-berechtigt sind Azubis, die im Rahmen einer Ausbildung im Betrieb (duale Ausbildung) eine Berufsschule besuchen.

Um das BAföG wieder attraktiver zu machen wird gerade diskutiert, den Höchstsatz auf 850€ und die sog. Freibeträge, also den Teil des Einkommens z.B. von Eltern, der nicht auf die Höhe des BAföG angerechnet werden darf, zu erhöhen. Einigen wie z.B. der Bundesstudierendenvertretung ist das zu wenig in Anbetracht der hohen Mieten in Uni-Städten.

Mehr zum BAföG und wie du es beantragen kannst, erfährst du hier:
Externer Link: www.bafög.de

Ausbildung, Studium, oder was sonst? Wie viele sich für welchen Weg nach der Schule entscheiden, zeigt unsere kleine Infografik:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp375

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

30.01.2019: Vor 86 Jahren: Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt

Guten Morgen,

heute vor 86 Jahren wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Rückblickend stellt sich vor allem eine Frage:

Wie konnte es dazu kommen?

  • Die Weimarer Republik (1918-1933) kämpfte mit den politischen Folgen des 1. Weltkriegs (u.a. Reparationen, innerer Rückhalt) und befand sich spätestens seit der Weltwirtschaftskrise 1929 in der Krise.

  • Massenarbeitslosigkeit und Armut führten zur politischen Radikalisierung der Bevölkerung.

  • Seit 1930 waren nur noch Präsidialkabinette an der Macht: Regierungen, die ohne parlamentarische Mehrheit, aber mit Rückhalt des Reichspräsidenten und mittels Notverordnungen regierten.

  • Zwischen 1930 und '33 wurde das Parlament 4 Mal aufgelöst und Neuwahlen abgehalten. Jedes Mal gewann die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) deutlich an Stimmen.

  • Bei den Wahlen im Juli und November 1932 wurde sie stärkste Kraft.

  • Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident von Hindenburg schließlich Adolf Hitler zum Reichskanzler.

Was passierte danach?

Die NSDAP baute ihre Macht schnell zur NS-Diktatur aus:

  • entmachtete das Parlament,

  • verbot Parteien und Gewerkschaften,

  • löste die Landesparlamente auf,

  • schaffte die Grundrechte ab.

Mehr zur Machteroberung 1933 kannst du hier lesen:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp376

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

31.01.2019: Arbeitslosengeld II

Guten Morgen!

416 Euro im Monat für Essen, Klamotten, Bustickets und Bücher … Reicht dir das?
Für viele Menschen, die "Hartz IV" beziehen, ist das Alltag.

Vorab: "Hartz IV" bezeichnet umgangssprachlich Arbeitslosengeld II (ALG II) – und hat mit Arbeitslosengeld eigentlich nix zu tun.

  • Arbeitslosengeld (ALG) bekommt man in Deutschland, wenn man seinen Job verliert und vorher gearbeitet hat. Es beträgt im Normalfall 60% des vorherigen Nettogehalts und ist zeitlich begrenzt.

  • Wer in dieser Zeit keine neue Arbeit findet oder vorher nicht gearbeitet hat, bekommt ALG II. 2018 waren das im Schnitt rund 4,1 Mio. Menschen – die Zahl sinkt seit Jahren.

  • Für ALG II muss man allerdings nicht arbeitslos sein! Rund 1,2 Mio. Menschen beziehen ALG II sogar obwohl sie erwerbstätig sind, weil sie von ihrem Einkommen nicht leben können.

ALG II ist daher kein Arbeitslosengeld, sondern eine Grundsicherung, soll also ein Leben ohne Existenznot ermöglichen. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt derzeit mind. 416 Euro (Regelbedarf) – auch Wohnkosten werden übernommen.

Warum ist ALG II umstritten?

  • Kritisiert werden häufig die Sanktionen: Denn wer gegen Pflichten oder Auflagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verstößt, dem können Leistungen gekürzt werden - auch unter den Regelbedarf.

  • Zudem werden immer wieder Diskussionen geführt, was ein Mensch zum Leben braucht, also wie hoch die Grundsicherung sein soll.

  • Auch die gesellschaftliche Stigmatisierung ist für viele ALG II-Empfänger/innen belastend.

Wie es sich anfühlt, mit "Hartz IV" aufzuwachsen, kannst du auf fluter.de nachlesen:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp377

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

Jetzt sind auch wir im Jahr 2019 angekommen. Der ALG-II-Satz beträgt seit 1. Januar 2019 natürlich 424 Euro und nicht wie geschrieben 416 Euro (2018). Sorry für den Fehler und vielen Dank für die Hinweise.

Fussnoten

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