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März 2020 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

März 2020 Deine tägliche Dosis Politik

/ 23 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom März 2020.

(© bpb)

02.03.2020: Israel: Parlamentswahl und Zwei-Staaten-Lösung

Guten Morgen,

heute wählt Israel eine neue Knesset (Parlament). Im Wahlkampf wurde viel über den Nahost-Plan diskutiert, den US-Präsident Trump Ende Januar vorgestellt hat.

Was sieht Trumps Plan vor?

  • Eine Zwei-Staaten-Lösung soll für Frieden zwischen Israel und Palästina sorgen.

  • Der Gazastreifen und 70 Prozent des Westjordanlands sollen Teil eines palästinensischen Staates werden. Die Gebiete mit israelischen Siedlungen im Westjordanland und das Jordantal sollen an Israel gehen.

  • Trump betrachtet Jerusalem als "ungeteilte Hauptstadt" Israels. Teile Ost-Jerusalems könnten dennoch zur palästinensischen Hauptstadt werden.

  • Palästina soll vollständig entmilitarisiert werden und nur über eingeschränkte Souveränität verfügen. Dafür verspricht Trump Palästina Investitionen in Höhe von 50 Milliarden US-Dollar.

Warum wird der Plan kritisiert?

  • Die Palästinenser/-innen waren bei der Ausarbeitung des Plans nicht involviert. Sie sehen sich u. a. durch Gebietsverluste benachteiligt, kritisieren fehlende Souveränitätsrechte sowie die Regelung für Jerusalem und beklagen Verstöße gegen UN-Resolutionen und Völkerrecht.

  • Auch aus dem Ausland kommt Kritik: Sowohl der EU-Außenbeauftragte Borrell als auch UN-Generalsekretär António Guterres betonten, der Konflikt müsse auf der Grundlage bestehender Resolutionen gelöst werden.

In Israel stößt Trumps Plan vielerorts auf Zustimmung: Sowohl Ministerpräsident Benjamin Netanjahu als auch sein Herausforderer Benny Gantz unterstützen das Vorhaben.

Warum Israel heute schon zum dritten Mal innerhalb eines Jahres wählt, erfährst du hier:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp611

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

03.03.2020: Türkei öffnet Grenze für Flüchtlinge

Guten Morgen,

Tausende Menschen harren derzeit an der griechisch-türkischen Grenze aus. Sie wollen in die EU einreisen. Die griechische Polizei versucht mit Wasserwerfern und Tränengas sie daran zu hindern. Zuvor hatte der türkische Präsident Erdogan angekündigt, die Grenzen zu öffnen.

Worum geht es?

  • 2016 schlossen die Türkei und die EU eine Vereinbarung: Geld gegen die Rücknahme von Geflüchteten und die Verhinderung illegaler Einreisen in die EU.

  • Mit rund 6 Mrd. € sollte die Unterbringung syrischer Geflüchteter in der Türkei finanziert werden. Dort leben rund 3,7 Millionen Syrer/-innen. (Zum Vergleich: In Deutschland waren es Ende 2018 rund 746.000.)

  • Die Zahl in Griechenland ankommender Geflüchteter ist seit der Vereinbarung deutlich gesunken.

➡️ Laut Beobachter/-innen versuche die Türkei mit der Grenzöffnung von der EU mehr finanzielle Unterstützung zu erzwingen …
➡️ ... und militärische Hilfe durch die NATO zu erhalten.

Denn die Türkei ist mittlerweile selbst Konfliktpartei in Syrien:

  • Seit 2011 befindet sich das Land im Bürgerkrieg zwischen den Truppen der syrischen Regierung Assad und verschiedenen teils islamistischen Oppositionsgruppen. Auch Länder wie Russland, der Iran und die USA sind am Konflikt beteiligt.

  • 2019 griff die Türkei zum dritten Mal militärisch in Nordsyrien ein. Sie brachte dabei Gebiete unter ihre Kontrolle, die vor allem von kurdischen Milizen gegen das Assad-Regime gehalten wurden.

  • Seit Februar 2020 kommt es zu offenen Kämpfen zwischen der türkischen Armee und syrischen Regierungstruppen. Die NATO lehnt eine direkte militärische Beteiligung bislang ab.

Seit Beginn des Bürgerkrieges sind mehr als 6,7 Millionen Menschen aus Syrien geflohen. Viele Geflüchtete stranden auf ihrem Weg in die EU auf der griechischen Insel Lesbos.

Wie ihr Leben dort aussieht, erzählen sie dir hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp612

Beste Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

04.03.2020: 50 Jahre Atomwaffensperrvertrag

Guten Morgen,

vor 50 Jahren trat mitten im Kalten Krieg der Atomwaffensperrvertrag in Kraft. Sein Ziel war es, die Ausbreitung von Atomwaffen zu verhindern und die friedliche Nutzung der Atomkraft zu ermöglichen.

Wie kam es dazu?

  • Nach der Kubakrise 1962 hatten die beiden Weltmächte USA und Sowjetunion Sorge, dass der Atomkrieg zwischen ihnen von einer kleinen, dritten Atommacht ausgelöst werden könnte.

  • Nur noch wenige glaubten daran, durch Abschreckung und Wettrüsten eine Ausbreitung der Waffen verhindern zu können.

  • 1968 unterzeichneten dann u.a. die USA, Sowjetunion und Großbritannien den Atomwaffensperrvertrag, der März 1970 in Kraft trat. Die DDR folgte 1968, die BRD ein Jahr später.

Die wichtigsten Punkte

  • Offizielle Staaten mit Atomwaffen – laut Vertrag: USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China – verpflichten sich, diese nicht weiterzugeben und ihre Arsenale vollständig abzubauen.

  • Alle anderen Staaten versprechen, auch in Zukunft auf Atomwaffen zu verzichten.

  • Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Atomtechnologie (z.B. Energie)

  • Es gibt auch Kritik am Vertrag, u.a. an den fehlenden eigenen Sanktionsinstrumenten.

Wie sieht es heute aus?

  • Insgesamt haben 191 Staaten den Vertrag unterzeichnet.

  • Die inoffiziellen Atommächte Indien, Pakistan und Israel haben nicht unterzeichnet, Nordkorea ist 2003 ausgestiegen.

  • 2019 besaßen 9 Staaten insgesamt 13.895 Atomwaffen, von denen 3.750 einsatzbereit sind.

  • Seit 2017 wird über ein UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verhandelt. Die offiziellen Atommächte und Mitglieder der NATO (außer NL) nahmen an den Verhandlungen nicht teil.

Von einer atomwaffenfreien Welt sind wir also noch weit entfernt.

Hier erfährst du mehr:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp613

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

05.03.2020: Neues EU-Klimagesetz

Guten Morgen,

am Mittwoch hat die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das neue europäische Klimagesetz vorgestellt – gemeinsam mit der Klimaaktivistin Greta Thunberg.

Was ist geplant?

  • Die EU soll bis 2050 "klimaneutral" werden – also nicht mehr CO2 erzeugen, als sie an anderer Stelle durch Kompensation bindet.

  • Für 2030 soll ein strengeres Zwischenziel festgelegt werden. Bislang wollte die EU den CO2-Ausstoß um 40 Prozent gegenüber 1990 senken.

  • Ab 2023 soll die EU-Kommission die Fortschritte der Mitgliedstaaten bewerten – und zwar alle fünf Jahre.

Wie soll das gehen?

  • Alle Mitgliedsstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, die ihr Land klimaneutral machen. Genaue Vorgaben, welche Maßnahmen das sein könnten, schreibt die EU-Kommission aber nicht fest.

  • Ab 2030 soll die EU-Kommission gesetzlich nachsteuern dürfen, falls das Ziel der Klimaneutralität mit dem bisherigen Engagement nicht zu schaffen ist.

Wie kommt das an?

  • Kritiker/-innen bemängeln, das Gesetz gehe kaum über Bekanntes hinaus. Es fehlten ambitionierte Zwischenziele und Sanktionsmöglichkeiten, damit Mitgliedsstaaten nicht erst kurz vor 2050 anfangen, CO2 zu reduzieren.

  • Auch Greta Thunberg ist kritisch: Sie fordert sofortiges Handeln mit drastischen Maßnahmen. Man müsse sich für jedes Jahr Ziele setzen und die einhalten.

  • Viele Experten/-innen befürchten auch, dass der Gesetzentwurf abgeschwächt wird: Dieser muss nämlich erst noch vom EU-Parlament und dem Rat der Umweltminister/-innen per Mehrheitsbeschluss verabschiedet werden.

Du willst nicht bis 2050 warten? So kannst du jetzt schon zum Klimaschutz beitragen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp614

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.03.2020: Thüringen: Ramelow zum Ministerpräsidenten gewählt

Guten Morgen,

ist die Regierungskrise in Thüringen überwunden? Der Landtag in Erfurt hat am Mittwoch Bodo Ramelow (Die Linke) zum Ministerpräsidenten gewählt. Vor 4 Wochen war er schon mal angetreten – und hatte überraschend gegen Thomas Kemmerich (FDP) verloren.

Was war damals passiert?

  • Kemmerich hatte sich mit Stimmen von FDP, CDU und AfD zum Ministerpräsidenten wählen lassen.

  • Die Wahl mit Stimmen der AfD wurde von vielen als Tabubruch gesehen und löste bundesweit heftige Proteste aus.

  • Kemmerich trat zurück, Annegret Kramp-Karrenbauer legte den CDU-Vorsitz nieder und verzichtete auf eine Bewerbung um die Kandidatur als Kanzlerin.

Auch diesmal…

  • hatte Ramelow als gemeinsamer Kandidat von Linken, SPD und Grünen keine eigene Mehrheit.

  • Die FDP-Abgeordneten stimmten aber nicht mit ab, fast alle CDU-Abgeordneten enthielten sich ihrer Stimme.

  • Die AfD stimmte in den ersten beiden Wahlgängen für ihren eigenen Kandidaten. Der trat zum 3. Wahlgang nicht mehr an, in dem …

  • Ramelow mit 42 Stimmen (einfacher Mehrheit) gewählt wurde – so viele, wie sein Bündnis Sitze hat.

Warum lief es für Ramelow nun wie geplant?

Rot-Rot-Grün hatte mit der CDU vorher einen "Stabilitätsmechanismus" vereinbart, der

  • eine "projektbezogene Zusammenarbeit" und

  • die Verabschiedung des Haushalts 2021 vorsieht.

  • Neuwahlen sind für den 25. April 2021 vereinbart.

Lange war aber unklar, wie sich die CDU verhält: Ein Beschluss der Bundespartei verbietet ihr die Zusammenarbeit mit AfD und Linken – daher sieht sich die CDU nun als "konstruktive Opposition", während andere von einer Tolerierung oder Duldung der Minderheitsregierung Ramelow sprechen.

Ohne Mehrheit regieren – geht das?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp615

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Deine bpb-Online-Redaktion

09.03.2020: Internationaler Frauentag

Guten Morgen,

gestern war der Internationale Frauentag. Eine neue Studie des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) zeigt: Auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es noch viel zu tun.

Die Ungleichheit beginnt in den Köpfen:

  • Fast 9 von 10 Menschen (Männer und Frauen) weltweit sind gegenüber Frauen voreingenommen – zumindest teilweise.

  • Etwa die Hälfte der Männer und Frauen findet z.B., dass Männer besser politisch führen können.

  • 28% der Befragten gaben sogar an, es sei gerechtfertigt, wenn Männer ihre Frauen schlagen.

Frauen weltweit nach wie vor stark benachteiligt:

  • 50 Staaten in der Welt haben die Gleichstellung von Mann und Frau noch nicht in ihre Verfassung aufgenommen.

  • In Parlamenten beträgt der Frauenanteil weltweit lediglich 24%; nur 10 von 193 Staats- und Regierungschefs sind weiblich.

  • Auch in der Wirtschaft und der Arbeitswelt ist das Ungleichgewicht groß: Frauen verdienen durchschnittlich weniger und gelangen viel seltener in Führungspositionen als ihre männlichen Kollegen.

Auch in Deutschland ist noch Luft nach oben:

  • Zwar wird Deutschland mit Angela Merkel seit 2005 von einer Frau regiert. Der Frauenanteil im Bundestag beträgt aber nur 31 Prozent.

  • Zum Vergleich: In Schweden liegt er bei 46%, in Ruanda sind es sogar 61%.

  • Der Frauenanteil in den Vorständen der großen dt. Unternehmen liegt nur knapp über 10 Prozent.

Auch im Bundestag wurde anlässlich des Internationalen Frauentags über das Thema Gleichstellung diskutiert, u.a. über eine mögliche paritätische Besetzung des Parlaments (Anzahl / Männer = Frauen).

Mehr zur Geschichte des Frauentags:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp616

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

10.03.2020: Prozess zur Aufklärung des Absturzes von Flug MH-17

Guten Morgen,

gestern begann im Bezirksgericht Den Haag der Prozess zur Aufklärung des Absturzes von Flug MH-17 über der Ukraine. Das Passagierflugzeug war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur von einer Rakete abgeschossen worden. Dabei wurden alle 298 Menschen an Bord getötet.

Wer steht vor Gericht?

  • Drei Russen und ein Ukrainer werden beschuldigt, die Rakete in die Konfliktregion gebracht zu haben und alle Passagiere vorsätzlich getötet zu haben. Die vier Männer gelten als ehemals hochrangige Funktionäre der prorussischen Separatisten in der Ostukraine.

  • Der Prozess findet in den Niederlanden statt – von dort kamen die meisten der Opfer.

  • Die Angeklagten sind beim Prozess nicht anwesend. Auch eine Auslieferung müssen sie nicht fürchten: Weder Russland noch die Ukraine liefern eigene Staatsbürger/-innen aus.

Was wissen wir?

  • Das Flugzeug stürzte über dem Konfliktgebiet in der Ostukraine ab. Dort kämpfen seit 2014 ukrainische Truppen gegen mutmaßlich von Russland unterstützte Separatisten.

  • Ein Ermittlungsteam aus fünf Ländern hat die Katastrophe untersucht und Beweise gesammelt. Das genutzte Raketensystem stammte demzufolge aus den Beständen eines russischen Militärstützpunkts in Kursk.

Warum ist das wichtig?

  • Die Angehörigen der Opfer fordern vollständige Aufklärung.

  • Der Einsatz einer russischen Rakete bringt die russische Regierung in Erklärungsnot: Russland sieht sich selbst nicht als Konfliktpartei in der Ostukraine.

Mehr Details und eine Zeitleiste findest du in den aktuellen Ukraine-Analysen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp617

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

11.03.2020: USA beginnt mit dem Truppenabzug aus Afghanistan

Guten Morgen,

diese Woche haben die USA begonnen, einen großen Teil ihrer Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Der Einsatz in Afghanistan ist bisher der längste in der US-Geschichte.

Wie kam es dazu?

  • Beginn: Nach 9/11 beginnt im November 2001 eine US-geführte Offensive gegen die in Afghanistan herrschenden Taliban, weil sie das für die Anschläge verantwortliche Terrornetzwerk al-Qaida unterstützen.

  • Wiederaufbau: Nach dem Sturz der Taliban 2002 beginnt die internationale Gemeinschaft mit dem Wiederaufbau des Landes. Die NATO bspw. unterstützte mit der "International Security Assistance Force" (ISAF) – wo auch D. beteiligt ist – die afghanischen Sicherheitskräfte.

  • Übergabe: 2013 übergeben die NATO und USA die Verantwortung für die Sicherheit im Land schrittweise an afghanische Kräfte. ISAF endet 2014, viele Soldat/-innen werden abgezogen, die Anschlussmission "Resolute Support" will afghanische Kräfte mit weniger Personal beraten und begleiten. Doch der Konflikt geht weiter. Immer wieder verhandeln USA und Taliban über den Frieden im Land.

Worum geht's im USA-Taliban-Abkommen 2020?

  • Die USA sichern zu, ihre Truppen binnen 14 Monaten aus Afghanistan abzuziehen. Aktuell sind etwa 13.000 Soldat/-innen in Afghanistan stationiert.

  • Im Gegenzug sollen die Taliban terroristischen Gruppen keinen Unterschlupf mehr bieten und Friedensverhandlungen mit der Regierung in Kabul einleiten.

  • Diese saß nicht mit am Verhandlungstisch – ebenso wenig wie zivilgesellschaftliche Akteure.

Gibt's auch Kritik

  • Die afghanische Regierung unter Ghani befürchtet, dass sie sich bei den Friedensverhandlungen mit den Taliban nicht durchsetzen können.

  • Einige Expert/-innen befürchten daher den Verlust der politischen und persönlichen Freiheiten im Land, deren Lage sich in den letzten Jahren verbessert hat.

Mehr Infos zum Konflikt in Afghanistan findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp618

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

12.03.2020: Vor 90 Jahren: "Salzmarsch" Mahatma Ghandis

Guten Morgen,

heute vor 90 Jahren begab sich "Mahatma" Gandhi auf einen langen und beschwerlichen Fußweg. Gut drei Wochen dauerte sein friedlicher "Salzmarsch". Er machte ihn zur Symbolfigur der indischen Unabhängigkeit.

Wer war Gandhi?

  • Mohandas Karamchand Gandhi wurde 1869 in Indien geboren. Das Land war damals noch eine britische Kolonie.

  • Gandhi erlebte als Rechtsanwalt hautnah die Diskriminierung der indischen Bevölkerung durch die britischen Kolonialherren.

  • Seitdem setzte er sich für die Unabhängigkeit Indiens ein. Sein Ziel war eine Revolution ohne Gewalt.

Warum der Salzmarsch?

  • Die Briten hatten ein Monopol auf Salz: Die indische Bevölkerung durfte den Rohstoff weder abbauen noch verkaufen, musste aber eine Salzsteuer zahlen.

  • Aus Protest brach Gandhi am 12. März 1930 zu Fuß auf eine Reise zum Meer auf. Dabei legte er in 24 Tagen fast 400 km zurück, Tausende Menschen schlossen sich ihm an.

  • Dort angekommen, hob er eine Handvoll Salz auf – eine symbolische Geste des Protestes.

Was wurde erreicht?

  • Nach dem friedlichen Protestmarsch inhaftierte die britische Kolonialmacht Gandhi und Zehntausende Inder/-innen, die das Salzmonopol brachen.

  • Auf internationalen Druck hin wurden sie wieder freigelassen. Außerdem bekam die indische Bevölkerung das Recht, selbst Salz zu produzieren und zu verkaufen.

Der Salzmarsch gilt als entscheidender Schritt auf dem Weg zur Unabhängigkeit Indiens. Verwirklicht wurde sie erst 1947 durch die Teilung der britischen Kolonie – die leider alles andere als friedlich verlief:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp619

Beste Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

13.03.2020: Verfassungsschutz beobachtet "Flügel" der AfD

Guten Morgen,

seit gestern ist der "Flügel" der AfD offiziell ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz (VS). Der Grund: Der VS sieht die rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Ausrichtung der Gruppierung als erwiesen an.

Was ist der Flügel?

  • Der sog. "Flügel" gilt als parteiinterne Gruppierung der AfD, ist offiziell aber kein Teil der AfD.

  • Als zentrale Akteure gelten u. a. der AfD-Landesvorsitzende in Thüringen Björn Höcke und Andreas Kalbitz, Landesvorsitzender in Brandenburg und Mitglied des AfD-Bundesvorstandes. Beide ordnet der VS als Rechtsextremisten ein.

  • Bereits im Januar 2019 wurde der "Flügel" vom VS als Verdachtsfall eingestuft.

Worum geht es?

  • Der VS spricht dem "Flügel" eine zunehmende Bedeutung innerhalb der AfD zu und geht von ca. 7000 Anhänger/-innen aus.

  • Aussagen und Aktivitäten des "Flügels", insbesondere von Höcke und Kalbitz, seien gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet, wie z.B. wiederholte Angriffe gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG).

  • Der VS sieht eine verstärkte Vernetzung mit "neurechten" bzw. rechtsextremistischen Netzwerken und bei Kalbitz eine Verwurzelung im "organisierten Rechtsextremismus".

Verfassungsschutz – was ist das eigentlich?

  • Der Verfassungsschutz ist ein inländischer Geheimdienst und soll die Demokratie gegen verfassungsfeindliche Aktivitäten und Organisationen schützen. Dafür sammelt und wertet er Informationen aus.

  • Bei einem Beobachtungsfall darf der VS z. B. Observierungen durchführen oder V-Leute einsetzen.

Wie steht die AfD zum Rechtsextremismus?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp620

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

16.03.2020: Pandemie

Guten Morgen!

Das Coronavirus breitet sich weiter aus und ist damit zur Pandemie geworden. Um zu verhindern, dass sich immer mehr Menschen anstecken, schließen in den meisten Bundesländern ab heute Schulen und Kitas, das öffentliche Leben wird vielerorts massiv eingeschränkt.

Wer entscheidet über solche Maßnahmen?

  • Deutschland ist föderal aufgebaut. Das heißt: Im Grundgesetz (GG) ist festgelegt, welche Bereiche von der Bundesebene, den Bundesländern und/oder Kommunen geregelt werden.
    ➡️ Bei einer Pandemie wie Corona greift das bundesweite Infektionsschutzgesetz. Es regelt z.B., welche Schutzmaßnahmen zulässig sind.

  • Artikel 83 des GG besagt aber: "Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus […]."
    ➡️ Das machen sie in der Coronakrise über die örtlichen Gesundheitsämter. Die Länder können aber auch einheitliche Maßstäbe, z.B. mit dem Verbot von Veranstaltungen, festlegen. Auch über die Schließung von Schulen oder Kitas bestimmen sie selbst.

Ist das sinnvoll?

  • In den letzten Tagen wurde immer wieder diskutiert, ob eine zentrale Steuerung durch den Bund in einer solchen Krisensituation nicht effizienter wäre.

  • Dagegen wird argumentiert, dass die einzelnen Länder die regionale Situation besser einschätzen und so gezielte Maßnahmen durchsetzen können.

  • Zudem entscheiden die Länder nicht ganz alleine – sie sind im ständigen Austausch mit den anderen Ministerpräsidenten/innen und der Bundesregierung.

Was macht das Virus mit uns?
Externer Link: http://www.eurotopics.net/236655/

Viele Grüße und einen gesunden Wochenstart!
Deine bpb-Online-Redaktion

17.03.2020: St. Patrick's Day

Good morning, oder besser: maidin mhaith, das ist Irisch-Gälisch für Guten Morgen!

An vielen Orten der Welt wird heute St. Patrick‘s Day gefeiert, der irische Nationalfeiertag und Todestag des heiligen Patrick von Irland.

Wer war St. Patrick eigentlich?

  • Vermutlich wurde er im 5. Jh. n. Chr. im heutigen Wales oder in Schottland geboren und im Jugendalter von Kelten als Sklave nach Irland verschleppt. Von dort floh er nach Frankreich, studierte Theologie und kehrte als christlicher Missionar und Bischof nach Irland zurück.

  • Laut Historikerinnen und Historiker spielte er eine maßgebliche Rolle bei der Christianisierung Irlands und so waren bereits Ende des 5. Jahrhunderts die meisten Irinnen und Iren Christen.

  • Um ihn ranken sich viele Legenden: So soll zum Beispiel das Nationalsymbol Irlands – das dreiblättrige Kleeblatt – auf ihn zurückgehen. Anhand des Kleeblatts (das sog. Shamrock) habe St. Patrick dem damaligen irischen König die christliche Glaubenslehre der Dreifaltigkeit erklärt.

Warum wird der Tag weltweit gefeiert?

  • Dafür sind vor allem die irischen Emigrantinnen und Emigranten verantwortlich. Sie organisierten in den USA die ersten großen Paraden, wie in Boston 1737 oder New York 1762. Denn in Irland selbst galt der Tag lange als kirchlicher Feiertag und wurde eher privat gefeiert. Heutzutage finden die größten Paraden in Amerika statt, wo dreimal so viele Irinnen und Iren wie in Irland leben.

  • Auch bei uns ist heute viel los: Die St. Patrick‘s Day-Parade in München ist zum Beispiel die drittgrößte Massenveranstaltung der Stadt nach dem Oktoberfest und dem Faschingsumzug. Und in fast allen deutschen Irish Pubs herrscht am 17. März Ausnahmezustand.

Wir wünschen dir einen schönen Tag! Bis morgen!

18.03.2020: Erste freie Volkskammerwahl in der DDR

Guten Morgen,

heute vor 30 Jahren fand die erste freie Volkskammerwahl in der DDR statt – es war die einzige demokratische und gleichzeitig die letzte.

Wie kam es dazu?

Die DDR (Deutsche Demokratische Republik) stand im Winter 1989/90 vor dem Kollaps:

  • Die Berliner Mauer fiel am 9. November, in Massen flohen die Menschen in den Westen.

  • Wirtschaftlich stand die DDR vor der Pleite.

  • Die Staatspartei SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) musste ihre Alleinherrschaft abgeben. Zuvor hatte sie die Sitze über sogenannte Einheitslisten auf die von ihr geduldeten Parteien und Organisationen aufgeteilt.

Wer trat mit welcher Position an?

  • Die konservative "Allianz für Deutschland", ein Bündnis aus CDU, DA (Demokratischer Aufbruch) und DSU (Deutsche Soziale Union), wollte eine schnelle Wiedervereinigung.

  • Die SPD sprach sich dagegen für eine "schrittweise" Einheit aus.

  • Die PDS (Partei des demokratischen Sozialismus), Nachfolgerin der SED, lehnte die die deutsche Einheit ab.

  • Neben anderen Gruppierungen bewarb sich auch das "Bündnis 90", das aus der Bürger/-innenbewegung hervorgegangen war. Es setzte sich für einen Vereinigungsprozess beider deutscher Staaten auf Augenhöhe ein.

Wahlsieger…

  • … wurde mit 48 % die "Allianz".

  • Auf die SPD entfielen 21,9 %, die PDS wurde mit 16,3 % drittstärkste Kraft.

  • Das "Bündnis 90" erhielt nur 2,9 % der Stimmen – obwohl es zu den bedeutendsten Trägern der Friedlichen Revolution zählte.

  • Die Wahlbeteiligung lag bei sehr hohen 93,4 %.

Und wie ging’s weiter?

Am 12. April wählten die neuen Abgeordneten den CDU-Politiker Lothar de Maizière zum Ministerpräsidenten. Er bildete eine große Koalition aus CDU, DSU, DA, SPD und Liberalen. Nur knapp ein halbes Jahr später – am 3. Oktober 1990 – wurde Deutschland wiedervereinigt.

Der 18. März ist demokratiegeschichtlich für Deutschland aber nicht nur wegen der Volkskammerwahl wichtig. Unterrichtsmaterialien dazu gibt‘s hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp621

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

19.03.2020: Flüchtlingspakt zwischen der Türkei, Deutschland und Frankreich

Guten Morgen,

an der türkisch-griechischen Grenze sitzen seit Wochen Tausende Menschen fest, die in die EU einreisen möchten. Am Dienstag haben sich Deutschland und Frankreich nach einer Videokonferenz dafür ausgesprochen, gegebenenfalls die EU-Mittel zur Versorgung von Geflüchteten in der Türkei aufzustocken.

Worum geht's?

  • Vor zweieinhalb Wochen hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan den sogenannten "Flüchtlingspakt" zwischen der Türkei und der EU aufgekündigt, um den Druck auf die EU zu erhöhen. Er fordert u.a. politische Unterstützung für den Kriegseinsatz in Nordsyrien und mehr Geld für Geflüchtete in seinem Land. Seitdem kamen Tausende Menschen an die türkisch-griechische Grenze, um in die EU zu gelangen.

  • Die Lage ist dramatisch: Einsatzkräfte der griechischen Polizei und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex versuchten u.a. mit Wasserwerfern und Tränengas, Geflüchtete an der Überquerung der Grenze zu hindern. Auch die Zustände in den Flüchtlingslagern sind sehr prekär.

  • Gestern ordnete die türkische Regierung an, die Grenze wegen der Ausbreitung des Corona-Virus wieder zu schließen.

Wie steht es um den "Flüchtlingspakt"?

  • In einer Videokonferenz haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, der französische Präsident Emmanuel Macron und der britische Premier Boris Johnson mit Erdoğan über den Krieg in Syrien und das EU-Türkei-Abkommen ausgetauscht.

  • Alle Seiten hätten sich demnach zu dem Abkommen bekannt. Deutschland und Frankreich seien grundsätzlich bereit, die Zahlungen an die Türkei zu erhöhen.

Welche Regelungen beinhaltet das Flüchtlingsabkommen von 2016? Das erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp622

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

20.03.2020: Ausgangssperre und Notstandsgesetze

Guten Morgen,

in mehreren EU-Staaten (u.a. Italien und Frankreich) wurden aufgrund der Corona-Krise bereits nationale Ausgangssperren verhängt. Seit gestern gelten Ausgangssperren auch in zwei Landkreisen in Bayern und eingeschränkt in Freiburg. Was bedeutet das für die Bürger/-innen? Und was sind die gesetzlichen Grundlagen in D.?

Katastrophenfall

  • In D. ist es Aufgabe der Bundesländer, die Bevölkerung vor Unglücken und Gefahren zu schützen. Um eine Notlage effektiv zu bewältigen, können sie den Katastrophenfall ausrufen (wie aktuell in Bayern).

  • Ziel ist in der Regel, dass Behörden und Einsatzkräfte koordiniert zusammenarbeiten. Auf Grundlage der Katastrophenschutzgesetze der Länder können aber auch Grundrechte wie die Freizügigkeit (GG Art. 11) eingeschränkt werden.

Ausgangssperren

  • Seit 2001 bietet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Möglichkeiten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und sieht dafür auch Quarantäne-Anordnungen und Ausgangssperren vor (§28).

  • Im Fall einer Ausgangssperre ist das Verlassen des Hauses oder der Wohnung verboten. Ausnahmen gelten etwa für Arztbesuche, Einkäufe oder die Betreuung Hilfsbedürftiger.

"Notstandsgesetze"

  • Betreffen Krisensituationen wie Katastrophen oder der Verteidigungsfall alle Bundesländer, sollen sogenannte Notstandsgesetze die Handlungsfähigkeit des Staates sichern.

  • Sie ermächtigen je nach Krisenfall die Bundesregierung dazu, den Landesregierungen Weisungen zu erteilen, Bundespolizei und Bundeswehr auch im Inland einzusetzen sowie die Grundrechte (z.B. Art 10, 11 GG) einzuschränken. Den Kern des Grundgesetzes können sie aber nicht antasten.

  • Die Notstandsgesetze wurden 1968 unter großem Protest als Ergänzung des Grundgesetzes verabschiedet. Angewandt wurden sie noch nie.

Ob weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie bundesweite Ausgangssperren getroffen werden müssen, ist noch unklar. Wichtig ist jetzt, soziale Kontakte einzuschränken.

Mehr zu den Notstandsgesetzen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp623

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

23.03.2020: Internationaler Weltwassertag

Guten Morgen!

Schmelzende Gletscher, Dürreperioden oder Überflutungen – Klimawandel und Wasser hängen eng zusammen. Darauf machte auch der gestrige Weltwassertag aufmerksam.

Heute kannst du in unserem Quiz herausfinden, wie gut du dich mit Wasser auskennst!

Vorher noch ein paar nasse Fakten:

  • Mehr als zwei Drittel der Erde sind zwar von Wasser bedeckt, aber nur 0,3 % davon trinkbar.

  • Die Ozeane speichern – ähnlich wie Wälder – beträchtliche Mengen CO2. Dadurch versauern sie. Für das Leben im Meer bedeutet das eine wachsende Bedrohung.

  • Wassermangel erschwert Bildung: Viele Kinder müssen täglich lange Wege gehen, um Wasser für ihre Familie zu holen. Sie können in dieser Zeit nicht zur Schule.

Wie viel Wasser verbrauchen wir eigentlich durchschnittlich am Tag? Und was ist Grauwasser? Teste jetzt dein Wissen im Interner Link: Quiz.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

24.03.2020: Kontaktbeschränkungen

Guten Morgen,

Kontaktbeschränkungen statt Ausgangssperre: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben sich am Sonntag auf neue Maßnahmen geeinigt, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Diese Regeln gelten jetzt in Deutschland

  • Körperliche Nähe zu anderen Menschen soll in den nächsten Wochen so weit wie möglich reduziert werden. Auch private Feiern sind verboten.

  • Das Haus verlassen, Spaziergänge und Sport an der frischen Luft bleiben erlaubt - allerdings nur mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Zu allen anderen Menschen muss in der Öffentlichkeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.

  • Auch weiterhin kann man zur Arbeit, zum Arzt oder einkaufen zu gehen. Andere "notwendige Tätigkeiten" bleiben ebenfalls möglich.

  • Gastronomiebetriebe dürfen nur noch "to go" verkaufen oder liefern. Friseure, Kosmetikstudios und andere Anbieter im Bereich Körperpflege müssen schließen.

  • Die Maßnahmen sollen zunächst zwei Wochen lang gelten.

Wie wird das umgesetzt?

  • Die Maßnahmen müssen von den Bundesländern oder Kreisen in Verordnungen oder Verfügungen übersetzt wurden. Mancherorts gelten deshalb auch strengere bzw. genauer geregelte Ausgangsbeschränkungen, zum Beispiel in Bayern, dem Saarland und Sachsen.

  • Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, in einigen Bundesländern z.B. bis zu 25.000 Euro. In besonders schweren Fällen drohen sogar Gefängnisstrafen.

Wie weit können die Grundrechte eingeschränkt werden, wer ist zuständig und kann es passieren, dass Lebensmittel rationiert werden? Unser fluter-FAQ:
Externer Link: https://www.fluter.de/was-darf-staat-gegen-coronavirus-tun

Viele Grüße und bleib gesund!
Deine bpb-Online-Redaktion

25.03.2020: Bürgerkrieg im Jemen

Guten Morgen,

heute vor fünf Jahren begann das Königreich Saudi-Arabien (KSA) mit einer Militäroffensive in den Bürgerkrieg im Jemen einzugreifen. Was sind eigentlich die Hintergründe des Jemen-Konflikts?

Eine kurze Chronik der Ereignisse

  • Alles begann 2011 mit Protesten gegen den autoritären Präsidenten des Landes Ali Abdallah Salih. Nach dessen Rücktritt entstand eine Übergangsregierung unter Abdrabbuh Mansour Hadi.

  • Eine Nationale Dialogkonferenz (NDK) sollte helfen, die im Zuge der Protestbewegung entstandene Spaltung von Bevölkerung, Politik und Militär zu überwinden. Aber: Regierungskritische Gruppen wie die Huthis wurden nicht an der NDK beteiligt.

  • Im Herbst 2014 stürzten die Huthi-Rebellen die Übergangsregierung und nahmen die Hauptstadt Sanna ein. Hadi flieht ins benachbarte KSA.

  • 2015 greift eine Allianz v.a. arabischer Länder unter Führung KSA militärisch in den Konflikt ein. Ihr Ziel: Die Regierung Hadis wiedereinzusetzen und den Vormarsch der vom Iran unterstützten Huthis einzudämmen.

Situation im Jemen heute

  • Laut UN ist die aktuelle Lage der Zivilbevölkerung im Jemen "die schlimmste humanitäre Krise" weltweit.

  • Etwa 70% der Bevölkerung hat keinen gesicherten Zugang zu Nahrung, sauberem Wasser oder medizinischer Versorgung.

  • Allein 3,6 Mio. Menschen sind im Jemen auf der Flucht.

  • Zwar gab es seit Beginn des Bürgerkrieges vermehrt Ansätze den Konflikt beizulegen, ein wirksames Friedensabkommen kam aber bisher nicht zustande.

Wenn du mehr zu den Hintergründen des Konflikts erfahren willst:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp624

Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

26.03.2020: 25 Jahre Schengen-Raum

Guten Morgen,

keine Grenzkontrollen mehr in Europa – das sollte das Schengener-Abkommen regeln. Was heute vor 25 Jahren in Kraft gesetzt und lautstark gefeiert wurde, ist heute als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie stark eingeschränkt.

Das Schengener Durchführungsübereinkommen

  • 1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg in der Stadt Schengen (Luxemburg) ein Abkommen. Das Ziel: Eine einheitliche Grenzpolitik innerhalb ihrer Territorien und Personenkontrollen an Binnengrenzen abzubauen.

  • Bis zur Inkraftsetzung am 26. März 1995 schlossen sich auch Portugal und Spanien an.

  • Der Vertrag von Amsterdam (1997) machte das Schengen-Abkommen zu EU-Recht.

Wer gehört zum Schengen-Raum?

  • 26 Länder in Europa

  • 5 EU-Staaten gehören nicht dazu: Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern.

  • Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind zwar keine EU-Mitglieder, aber Teil des Schengen-Raums.

Außer der Abschaffung von Personenkontrollen regelt das Abkommen…

  • … die Außengrenzkontrollen des Schengen-Raums,

  • … die Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden,

  • ... eine gemeinsame Visa-Politik,

  • … Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren (inzwischen durch die sogenannte Dublin-II-Verordnung ersetzt).

Ausnahmen

  • Erlaubt sind temporäre Grenzkontrollen von bis zu zwei Jahren, z. B. wenn die nationale Sicherheit bedroht ist.

  • 2015 haben einige Länder wieder Kontrollen eingeführt. Genannte Gründe sind u. a. die gestiegene Anzahl Geflüchteter und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

  • Wegen der Corona-Pandemie gibt es seit diesem Monat wieder Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums. Die Reisefreiheit ist vorübergehend eingeschränkt.

Mehr zum Schengen-Abkommen erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp625

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

27.03.2020: "Reichsbürger"

Guten Morgen,

vor einer Woche hat Bundesinnenminister Horst Seehofer zum ersten Mal eine Gruppierung der "Reichsbürger-Szene" bundesweit verboten.

Was sind die Hintergründe?

  • Verboten und aufgelöst wurde der Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" (GdVuSt), der Schätzungen zufolge deutschlandweit mehr als 120 Mitglieder hat.

  • Die Reichsbürgervereinigung gilt als rechtsextrem und hat laut Bundesinnenministerium u.a. rassistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische (also anerkannte Geschichtsbilder ablehnende) Inhalte verbreitet.

  • Die dt. Verfassung und den Staat erkennt GdVuSt nicht an. Seine Mitglieder seien gewaltbereit und würden auch vor Straftaten nicht zurückschrecken.

Was sind eigentlich Reichsbürger?

  • Reichsbürger/-innen folgen einer Verschwörungsideologie und behaupten, dass das "Deutsche Reich" immer noch bestehe und die Bundesrepublik Deutschland kein legitimer und souveräner Staat sei.

  • Teile der Bewegung lassen sich dem rechtsextremen Spektrum zuordnen, anderen sind "nur" Esoteriker oder Verschwörungstheoretiker und zahlen z.B. keine Steuern.

  • Der Kern der Ideologie ist aber antisemitisch, geschichtsrevisionistisch und demokratiefeindlich.

  • Seit Beginn der 2010er Jahre radikalisieren sich Teile der Szene, haben sich u.a. Waffen beschafft und sind bereit, ihre Ideologie mit Gewalt durchzusetzen.

Aktuell nutzen viele Reichsbürger/-innen die Verunsicherung um den Coronavirus, um ihre Verschwörungstheorien im Internet zu verbreiten. Mehr dazu erfährst du z.B. in unserem neuen Podcast – Die "Wahrheit" in Zeiten von Corona:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp626

Auf Spotify:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/o65

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

30.03.2020: Kurzarbeit

Guten Morgen!

Viele Betriebe sind durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht. Die Bundesregierung will sie durch wirtschaftliche Maßnahmen, wie dem erweiterten Kurzarbeitergeld (KuG), unterstützen. Es soll Unternehmen entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.

Was ist Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld?

  • Wenn ein Unternehmen z.B. in Krisenzeiten weniger Arbeit hat, kann es für seine Arbeitnehmer/-innen Kurzarbeit beantragen.

  • Da Beschäftigte dann kürzer arbeiten und weniger verdienen, bekommen sie zum Ausgleich Geld vom Staat – das Kurzarbeitergeld.

  • Beantragen kann das jeder Betrieb, in dem min. eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

  • Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten dann für max. 12 Monate rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Welche neuen Regelungen gibt es?

  • Bisher galt: Damit Unternehmen Kurzarbeitergeld (KuG) für ihre Angestellten beantragen konnten, mussten min. 30 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein.

  • Nun gilt: Anspruch auf KuG besteht schon, wenn min. 10 Prozent der Mitarbeiter/-innen mehr als 10 Prozent ihres Lohnes eingebüßt haben.

  • Auch Leiharbeitnehmer/-innen können nun KuG beziehen.

  • Firmen bekommen anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu 100% zurückerstattet.

Gibt es Kritik?

  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Neuregelung für unfair: Arbeitgeber/-innen würden von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet, den Beschäftigten eine Anhebung des KuG jedoch verweigert.

  • Einige Politiker/-innen fordern zudem Kurzarbeitergeld für alle Arbeitnehmer/-innen einzuführen, also auch für Solo-Selbstständige, Minijobber/-innen und Auszubildende.

Um die finanziellen Auswirkungen der Krise für die/den Einzelne/-n abzufedern, wird aktuell auch wieder über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert.

Hier erfährst du mehr dazu:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp627

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

31.03.2020: Corona-App

Guten Morgen,

würdest du deine Daten preisgeben, um dabei zu helfen, die Pandemie einzudämmen – und wenn ja, welche, und wer darf sie lesen? Bei der Idee für eine App, die der Gesundheitsminister umsetzen möchte, wird darüber diskutiert.

  • Per Bluetooth soll die App andere Smartphones in der Nähe erkennen. Diese tauschen anonymisierte Daten über Dauer und Abstand des Kontakts aus. Ist der Handybesitzer mit COVID-19 infiziert, kann er freiwillig die Informationen an Behörden senden, die diese dann an alle Kontaktpersonen weiterleiten.

  • Die Nutzung soll freiwillig sein und auf hohen Sicherheitsstandards beruhen. Daten sollen längstens 2 Wochen auf dem Handy gespeichert werden.

  • Damit die App nützt, müssten viele mitmachen.

Was machen andere Länder?

  • Auf Apps mit GPS-Tracking setzen z.B. Singapur, Polen und Österreich, um Verstöße gegen Ausgangssperren und Quarantänevorschriften zu kontrollieren. Südkorea übermittelt an Smartphones sogar Informationen über Alter, Geschlecht und letzten Aufenthaltsort von Infizierten in der Nähe.

  • Auch in Israel sollen Nutzer/-innen über Kontakt mit Infizierten per App informiert werden. Gleichzeitig werden Mobilfunkdaten einzelner infizierter Personen überwacht.

Kritische Stimmen sagen, dass...

  • auf keinen Fall personenbezogene Daten verarbeitet werden sollten, sondern nur anonymisierte Daten zur Modellierung von Bewegungsströmen. Die Nutzung von persönlichen Daten wäre laut DSGVO auch mit hohen Hürden verbunden.

  • Maßnahmen, die nicht strikt auf Ausnahmesituationen begrenzt sind, Überwachung normalisieren könnten.

Im Kampf gegen die Pandemie wird auch diskutiert, ob man Tests stärker ausweiten oder bei Risikogruppen noch vorsichtiger sein sollte.

Mehr zum Thema findest du immer bei uns unter:
Interner Link: http://www.bpb.de/coronavirus

oder auch:
Externer Link: http://www.fluter.de/corona

Viele Grüße und bleibe gesund!
Deine bpb-Online-Redaktion

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