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Der Kampf der Frauenbewegung um das Frauenwahlrecht

Dr. Kerstin Wolff

/ 7 Minuten zu lesen

Im November 1918 führte der Rat der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht ein. Hatte die Frauenbewegung in Deutschland also nicht für dieses Recht gekämpft ? Ist es ausschließlich dem Weltkrieg und der Revolution zu verdanken?

Wahlrechtsmarke des deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht, ca. 1909. (© AddF Kassel; ST-40-1)

Die zeitliche Verschränkung des Endes des Interner Link: Ersten Weltkrieges (1918), dem Beginn der Interner Link: Novemberrevolution und der Einführung des Frauenwahlrechtes in Deutschland hat dazu geführt, dass diese Ereignisse in der öffentlichen Wahrnehmung eng miteinander verbunden werden. Es scheint so zu sein, dass es vor allem der Rat der Volksbeauftragten, die Novemberrevolution und damit indirekt auch der verlorene Krieg waren, die das Frauenwahlrecht in Deutschland ermöglichten. Allerdings übersieht diese Interpretation der historischen Ereignisse den langen Kampf der Frauenbewegung im 19. Jahrhundert und verkürzt den Prozess der Auseinandersetzung um ein demokratisches Wahlrecht auf wenige Jahre. Die Auseinandersetzungen um das Wahlrecht – und damit auch um das Frauenwahlrecht – begann bereits in den 1840er Jahren und gipfelte schließlich in der Wahlrechtsreform, die im November 1918 durch den Interner Link: Rat der Volksbeauftragten durchgeführt wurde.

Um diese Ereignisse Ende 1918 besser einschätzen zu können, soll im Folgenden der Kampf der Frauenbewegung im 19. Jahrhundert um das Frauenwahlrecht vorgestellt werden. Hierzu ist es sinnvoll, den langen Prozess in drei Phasen zu unterteilen, nämlich in eine propagandistische Frühphase, die durch die Ideen der Französischen Revolution angestoßen wurde und einen ersten Höhepunkt in der 1848er Jahren hatte. Dann in die Organisationphase, die ab den 1890er Jahren vorbereitet wurde und 1914 durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges erst einmal beendet wurde und drittens die eigentliche Kampfphase zwischen 1917 und 1918.

Die propagandistische Frühphase

Ausgelöst durch die Ideen der Interner Link: Französischen Revolution von Freiheit – Gleichheit und Brüderlichkeit, formulierten in Deutschland die ersten Frauen in der 1848er Revolution die Forderung nach einer Ausweitung des Wahlrechts. Vor allem Interner Link: Louise Otto, Aktivistin der bürgerlichen Revolution, Herausgeberin einer politischen Frauenzeitung und sozialkritische Schriftstellerin äußerte diese Forderung sehr unmissverständlich. So schrieb sie in der ersten Nummer ihrer 'Frauen-Zeitung' am 21. 4. 1849:

"Wohl auf denn meine Schwestern, vereinigt Euch mit mir, damit wir nicht zurückbleiben, wo Alle und Alles um uns neben uns vorwärts drängt und kämpft. (…) Wir wollen unseren Theil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat."

Auch in einem anderen Artikel sprach sie sich dezidiert für das weibliche Stimmrecht aus. 1849 erschien das erste Heft des Publikationsorgans 'Die sociale Reform', herausgegeben von Louise Dittmar. In dieser nur vier Ausgaben umfassenden Zeitschrift legte Louise Otto sehr deutlich dar, dass Frauen zu den Gesetzen hinzugezogen werden müssten, welche sie betreffen. Aber nicht nur das. Sie forderte auch, die Frauen dort zu beteiligen, wo es galt, durch Wahl einen Vertreter des Volkes zu bestimmen – sie forderte also das Wahlrecht für die Frau. Die Louise Otto-Expertin Susanne Schötz geht sogar davon aus, dass Otto die erste Frau in Deutschland überhaupt war, die das Wahlrecht für ihr Geschlecht verlangte.

Eine weitere Einzelstimme, die in dieser Frühphase Argumente für ein Frauenwahl- und -stimmrecht bereitstellte, war die wortgewaltige und scharfzüngige Denkerin und Schriftstellerin Hedwig Dohm. In ihrem 1876 veröffentlichtem Werk: 'Der Frauen Natur und Recht' widmete sie einen großen Teil des Buches dem Stimmrecht der Frau. Dieser Text war ein Fanal für das Wahlrecht, ein auch heute noch gut zu lesender Essay, der mit den Vorurteilen seiner Zeit hart ins Gericht ging. Im Gegensatz zu Forderungen aus den vorausgegangenen Jahrzehnten, bei denen nie die Erklärung fehlte, warum die Frauen das Wahlrecht haben sollten, drehte Dohm den argumentativen Spieß um und fragte danach, warum Frauen es nicht hatten. Mit Dohms eigenen Worten:

"Die Frauen fordern das Stimmrecht als ihr Recht. Warum soll ich erst beweisen, daß ich ein Recht dazu habe? […] Der Mann bedarf, um das Stimmrecht zu üben, eines bestimmten Wohnsitzes, eines bestimmten Alters, eines Besitzes, warum braucht die Frau noch mehr? […] Die Gesellschaft hat keine Befugniß, mich meines natürlichen politischen Rechts zu berauben, es sei denn, daß dieses Recht sich als unvereinbar erwiese mit der Wohlfahrt des Staatslebens. Den Beweis dieses Antagonismus zwischen Staatsleben und Frauenrechten haben wir zu fordern. Man wird uns darauf warten lassen bis zum jüngsten Tag und sich inzwischen auf das Gottesgericht berufen, welches die Frau durch den Mangel eines Bartes als unpolitisches Wesen gekennzeichnet hat."

Mit diesen Äußerungen der Publizistin Hedwig Dohm war das Thema Frauenstimmrecht weiter in die Öffentlichkeit vorgedrungen, allerding waren dies bisher lediglich Einzelstimmen. Es zeichnet diese propagandistische Frühphase aus, dass hier das Thema formuliert und argumentativ aufbereitet wurde, es aber nicht zu einem politisch organisierten Kampf kam.

Die Organisationsphase

Lida Gustava Heymann: Broschüre zum Frauenwahlrecht, hrsg., vom Deutschen Verband für Frauenstimmrecht, München 1907. (© AddF Kassel; B-Nr-19775)

Die Organisationsphase umfasst eine argumentative Vorbereitungsphase ab den 1890er Jahren und die Etablierung der ersten Frauenstimmrechtsverbände ab 1902. Um die Forderung nach dem Wahlrecht innerhalb der Frauenbewegung miteinander diskutieren zu können, wurde das Thema seit den 1890er Jahren, als die Frauenbewegung in ihre Hochphase eintrat, von wichtigen Protagonistinnen der Bewegung in eigenständigen Publikationen dar- und vorgestellt. Auch in den Publikationen der Bewegung, also in den eigenen Zeitschriften der Frauenbewegung erschienen jetzt vermehrt Artikel zu diesem Thema. So veröffentlichte zum Beispiel die Frauenrechtlerin Interner Link: Helene Lange, die in der Forschung vor allem als Expertin für Mädchen- und Frauenbildung gilt, 1896 eine Schrift für das Wahlrecht der Frau. Minna Cauer, die sich selbst als Radikale innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung verstand, kam in einer Publikation im Jahr 1899 auf das Wahlrecht zu sprechen und auch die Sozialistin Interner Link: Clara Zetkin widmete sich diesem Thema.

Nach diesen schriftlichen Vorarbeiten gründete Interner Link: Anita Augspurg 1902 den ersten Frauen-Stimmrechtsverband in Deutschland. Auch der Bund deutscher Frauenvereine (BDF), der 1895 gegründete Dachverband der bürgerlichen Frauenbewegung, nahm auf seiner fünften Generalversammlung 1902 den Kampf um das Frauenstimmrecht in sein Programm auf. Mit diesem Schritt trat der Kampf um das Frauenwahlrecht in seine eigentliche Organisationsphase ein. Interessant ist daran, dass mit der Augspurg’schen Gründung die Anbindung an die weltweite Frauenstimmrechtsbewegung erreicht werden konnte. Denn der Frauenstimmrechtsverein war auch deshalb 1902 gegründet worden, weil im Februar in Washington eine Internationale Frauenstimmrechtskonferenz stattfinden sollte und Deutschland, mangels einer eigenständigen Organisation, nicht hätte teilnehmen können. Außerdem war ein selbstständiger Verein auch die Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft im Weltverband für Frauenstimmrecht, der sich 1904 in Berlin gründete. Ab 1908 wuchs die deutsche Stimmrechtsbewegung stark an, da in diesem Jahr ein reichsweit einheitliches Vereinsrecht erlassen worden war, welches den Frauen endlich ein politisches Engagement erlaubte. Was allerdings damit auch anwuchs, waren Kontroversen darüber, welchen genauen Inhalt die Frauenstimmrechtsforderungen denn haben sollten und welches Wahlrecht überhaupt angestrebt werden sollte. Angesichts dieser Frage spaltete sich die Bewegung. Schließlich gab es vor dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges drei Richtungen, die sich alle für das Frauenwahlrecht einsetzten, es aber durch jeweils andere Methoden erreichen wollten. Sie waren sich keineswegs einig, ob Etappen auf dem Weg dahin akzeptabel waren – wie z. B. erst einmal die Einführung des kommunalen Frauenwahlrechtes oder die Ausweitung des Dreiklassenwahlrechts auch auf Frauen – oder ob es darum gehen sollte, ohne Umschweife ein demokratisches Reichstagswahlrecht zu fordern.

Neben diesem bürgerlichen Engagement stand der Kampf der Sozialdemokratinnen um ihr Wahlrecht. Die SPD hatte bereits 1891 als einzige Partei das Frauenstimmrecht in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Clara Zetkin, bis 1917 Mitglied der SPD (später USPD dann KPD), gelang es mit dem Internationalen Frauentag einen jährlichen Propagandatag für das Frauenstimmrecht auch in Deutschland zu etablieren. Er wurde 1910 auf der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen ausgerufen. Die Frauen fassten hier den Beschluss, in jedem Land einen Frauentag zu installieren, der in erster Linie der Agitation für das Frauenwahlrecht dienen sollte. Der erste Frauentag fand in Deutschland am 19. März 1911 statt und setzte durch Demonstrationen, eigenständige Publikationen und öffentliche veranstaltungen ein lautstarkes Signal für die Einführung des Frauenwahlrechtes. Clara Zetkin wurde nicht müde zu betonen, dass sie nicht für die bürgerlichen Frauen kämpfen würde, sondern alleine für die Arbeiterinnen.

Die organisierte Phase, in der sowohl die bürgerlichen Stimmrechtlerinnen als auch die Sozialistinnen das Thema Frauenwahlrecht in eine immer breitere Öffentlichkeit trugen, endete abrupt mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Die Interner Link: Frauenbewegung entschied sich größtenteils dafür, den Krieg zu unterstützen und stellte ihre "Sonderforderungen" ein. Nur eine kleine Minderheit wandte sich dem Pazifismus zu und engagierte sich in der Friedensbewegung.

Die Kampfphase

Die entscheidende dritte Phase, die Kampfphase, begann mitten im Weltkrieg, im Jahr 1917. Hintergrund war die enttäuschende sogenannte Osterbotschaft des deutschen Interner Link: Kaisers Wilhelm II., in der er eine Wahlrechtsreform in Aussicht stellte, aber kein einziges Wort zum Frauenwahlrecht verlauten ließ. Wütend und enttäuscht nahmen daraufhin die Frauen die eingeschlafene Stimmrechtsarbeit wieder auf, und es entwickelte sich in den nächsten Monaten ein breites Frauenbündnis, welches es so vor dem Krieg nicht gegeben hatte. Diese breite Organisationsfront entstand dadurch, dass es im Krieg durch die gemeinsame Arbeit im Nationalen Frauendienst zu einer Annäherung von Sozialdemokratinnen und bürgerlichen Frauenrechtlerinnen gekommen war. Alle Stimmrechtsverbände, der BDF als Dachorganisation der bürgerlichen Frauenvereine, die Sozialdemokratinnen, Gewerkschafterinnen und anderen Parteifrauen wurden nun gemeinsam aktiv und begannen erneut mit ihrer Propagandaarbeit durch Petitionen, Versammlungen und Sonderschriften. So waren die Jahre 1917 und 1918 durch einen massiven Einsatz für das Frauenstimmrecht geprägt.

Im Oktober 1918 erreichten die Proteste einen neuen Höhepunkt. In diesem Monat schickte die breite Frauen-Koalition eine Eingabe an den Reichskanzler, in der um eine Unterredung nachgesucht wurde, damit die "Forderungen der Frauen […], die auch in Deutschland bereits seit Jahrzehnten um politische Gleichberechtigung kämpfen […] eingehend begründet" (Zeitschrift für Frauenstimmrecht, 1./15.11.1918, Nr. 21/22, S. 43) werden könnten. Um diesem Gesuch Nachdruck zu verleihen, kam es Anfang November in Berlin, Hamburg und München zu großen Demonstrationen und Kundgebungen. Zu einer Unterredung mit dem Reichskanzler Prinz Max von Baden kam es dann allerdings nicht mehr, denn dieser inzwischen nicht mehr im Amt.

Am 12. November 1918 erklärte der Rat der Volksbeauftragten, der das politische Heft in die Hand genommen hatte, nachdem die Matrosen in Wilhelmshaven und Kiel durch ihren Aufstand den Sturz der Monarchie eingeleitet hatten, dass zukünftig "alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften […] fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen [sind; K.W.]" Damit war das heiß umkämpfte Frauenwahlrecht in Deutschland Realität geworden. Eingeführt durch den Rat der Volksbeauftragten; argumentativ vorbereitet und massiv gefordert von der Frauenbewegung.

Weitere Inhalte

Studium der Geschichte und Politikwissenschaften, historische Promotion 2002. Seit 1999 Leiterin der Forschungsabteilung im Archiv der deutschen Frauenbewegung (AddF) in Kassel. Forschungsschwerpunkte sind die Protagonistinnen und Aktionen der Frauenbewegung in Deutschland zwischen 1848 und 1970.