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Chronik: 22. Oktober 2019 – 4. November 2019 | bpb.de

Chronik: 22. Oktober 2019 – 4. November 2019

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Die Ereignisse vom 22. Oktober bis zum 05. November 2019 in der Chronik.

22.10.2019 Der Parteivorsitzende der Bürgerplattform (Platforma Obywatelska – PO), Grzegorz Schetyna, trifft sich mit dem Leiter der Wahlbeobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE), Jan Petersen. Diese hatte die Parlamentswahlen in Polen am 13. Oktober begleitet. Nach dem Treffen sagt Schetyna, es gebe keine Garantie, dass die von Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość – PiS) beantragte Neuauszählung der Stimmen von sechs Wahlkreisen transparent ablaufen werde. Die Wahlbeobachtermission habe ihre weitere Unterstützung zugesagt.
23.10.2019 Borys Budka, stellvertretender Parteivorsitzender der Bürgerplattform (Platforma Obywatelska – PO), erklärt seine Bereitschaft, für den Fraktionsvorsitz der PO zu kandidieren.
23.10.2019 Der Pressesprecher des Obersten Gerichts (Sąd Najwyższy – SN), Michał Laskowski, gibt bekannt, dass 62 Proteste gegen die Gültigkeit von Wahlergebnissen der Parlamentswahlen am 13. Oktober beim SN eingegangen sind. Die Frist für die Erhebung des Einspruchs gegen die Stimmenauszählung endete am Vortag. Recht und Gerechtigkeit (Prawoi Sprawiedliwość – PiS) fordert die erneute Stimmenauszählung für die Senatswahl in sechs Wahlkreisen, die Bürgerplattform – Bürgerkoalition (Platforma Obywatelska/PO – Koalicja Obywatelska/KO) fordert neue Abstimmungen in drei Wahlkreisen. Andere Einwände kommen von der Polnischen Bauernpartei (Polskie Stronnictwo Ludowe – PSL), der Konföderation (Konfederacja) und von Wählern. Das SN hat max. 90 Tage ab dem Wahltag Zeit für seine Stellungnahme und die Entscheidung, ob die beanstandeten Wahlen gültig sind.
24.10.2019 Die 460 Sejmabgeordneten der IX. Legislaturperiode erhalten vom Vorsitzenden der Staatlichen Wahlkommission (Państwowa Komisja Wyborcza – PKW), Wiesław Kozielewicz, ihre Abgeordnetenurkunde. Die Parlamentswahlen haben am 13. Oktober stattgefunden.
24.10.2019 Nach der ersten Fraktionssitzung von Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość – PiS) nach den Parlamentswahlen teilt der Vorsitzende Ryszard Terlecki mit, dass die Fraktion für die kommende, IX. Legislaturperiode Mateusz Morawiecki für das Amt des Ministerpräsidenten vorschlagen wird sowie Elżbieta Witek als Sejmmarschallin und Stanisław Karczewski als Senatsmarschall. Alle drei hatten die Ämter bereits in der letzten Wahlperiode inne.
25.10.2019 Wiesław Kozielewicz, Vorsitzenden der Staatlichen Wahlkommission (Państwowa Komisja Wyborcza – PKW), händigt den Senatoren der X. Legislaturperiode ihre Wahlurkunde aus. Die Wahl der 100 Senatoren fand zusammen mit der Sejmwahl am 13. Oktober statt.
27.10.2019 Der Landesrat der Partei Die Grünen (Zieloni) beschließt mit zwölf Ja-Stimmen gegen zwei Nein-Stimmen, dass sich die drei Abgeordneten, die bei der Parlamentswahl am 13. Oktober von der Liste des Wahlbündnisses Bürgerplattform – Bürgerkoalition (Platforma Obywatelska/PO – Koalicja Obywatelska/KO) gestartet sind, der KO-Fraktion im Sejm anschließen sollen. Allerdings solle einmal jährlich die Entscheidung mit Blick auf die politische Lage und die Interessen der Grünen geprüft und ggf. revidiert werden, so Małgorzata Tracz, stellvertretende Parteivorsitzende.
28.10.2019 Die Staatliche Wahlkommission (Państwowa Komisja Wyborcza – PKW) bewertet einige der von Parteien eingereichten Prostete gegen die Wahlergebnisse bei den Parlamentswahlen am 13. Oktober als unbegründet. Sie empfiehlt dem Obersten Gericht (Sąd Najwyższy – SN), vier von Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość –PiS) gestellte Anträgen auf Neuauszählungen der Stimmen bei den Senatswahlen, und jeweils einem Protest der Bürgerplattform – Bürgerkoalition (Platforma Obywatelska/PO – Koalicja Obywatelska/KO) und der Polnischen Bauernpartei (Polskie Stronnictwo Ludowe – PSL) nicht nachzugehen. Die Empfehlung ist für das SN nicht bindend.
29.10.2019 Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geht die Klage der Europäischen Kommission gegen das System der Disziplinarmaßnahmen gegenüber Richtern in Polen ein. Dieses ist Bestandteil der Justizreform, die die Regierung von Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość – PiS) seit dem Jahr 2015 durchführt. Die Europäische Kommission begründet ihre Klage damit, dass die Richter vor politisch instrumentalisierter Kontrolle geschützt werden sollen.
30.10.2019 Das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen gibt die zehn teilnehmenden Hochschulen der Exzellenzinitiative bekannt. Für die neue Kategorie der "Forschungshochschule" haben sich 20 Einrichtungen beworben. Ausgewählt wurden die Universität Warschau (Warszawa), das Polytechnikum Danzig (Gdańsk), die Adam Mickiewicz-Universität (Posen/Poznań), die Bergbau-Hütten-Akademie in Krakau (Kraków), die Jagiellonen Universität (Krakau), das Polytechnikum Warschau, die Danziger Medizinische Universität, das Schlesische Polytechnikum (Gleiwitz/Gliwice), die Nikolaus Kopernikus-Universität (Thorn/Toruń) und die Universität Breslau (Wrocław).
31.10.2019 Im Rahmen der Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Dezember 2017) gegen den Beschluss Polens, Tschechiens und Ungarns, keine Flüchtlinge aufzunehmen, weist die Generalanwältin des EuGH, Eleanor Sharpston, in ihrem Plädoyer die Begründung dieser Länder für ihre Weigerung als zu pauschal zurück. Die Befolgung der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Verteilung von Flüchtlingen auf die EU-Mitgliedsstaaten hindere die Länder nicht daran, sich um ihre öffentliche Ordnung und innere Sicherheit zu kümmern. Der EU-Beschluss räume den Mitgliedsstaaten das Recht ein, die Aufnahme eines Asylbewerbers abzulehnen, solltenberechtigte Gründe mit Blick auf die innere Sicherheit und das Zusammenleben bestehen. Grundsätzlich die Aufnahme von Flüchtlingen abzulehnen, verstoße gegen das EU-Recht. Das Plädoyer ist für die Richter des EuGH nicht bindend. Der Sprecher der Regierung in Polen, Piotr Müller, bekräftigt,dass sich die Weigerung der polnischen Regierung auf den EU-Vertrag stütze, wonach die EU-Staaten die Kompetenz für die innere Sicherheit haben. Es sei außerdem zweifelhaft, dass die EU-Kommission die Mitgliedsländer gleichberechtigt behandelt, da sie nur Polen, Tschechien und Ungarn verklagt habe, obwohl die Verteilung der Flüchtlinge von der Mehrheit der Staaten nicht verwirklicht worden sei. Dank der entschlossenen Haltung Polens und der Visegrád-Gruppe (Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn) habe sich die Migrationspolitik der Europäischen Union verändert.
04.11.2019 Adrian Zandberg, Vorstandsmitglied der Partei Die Linke Gemeinsam (Lewica Razem), sagt in einem Fernsehinterview des Senders"tvn24", dass das linke politische Spektrum einen eigenen Kandidaten für die Präsidentenwahlen im kommenden Jahr aufstellen und sich nicht an eventuellen Vorwahlen zur Bestimmung eines gemeinsamen Kandidaten des gesamten oppositionellen Lagers beteiligen wird.

Sie können die gesamte Chronik seit 2007 auch auf http://www.laender-analysen.de/polen/ unter dem Link "Chronik" lesen.

Fussnoten