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Februar 2021 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Februar 2021 Deine tägliche Dosis Politik

/ 23 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom Februar 2022.

(© bpb)

01.02.2021: Abschaffung der Apartheid

Guten Morgen!

Heute vor 30 Jahren verkündete der damalige Präsident Südafrikas, Frederik Willem de Klerk, im Parlament die endgültige Abschaffung der Apartheid.

Apartheid?

  • Der Begriff bezeichnet die rassistisch begründete Trennung von Bevölkerungsgruppen. Sie wurde in Südafrika nach dem Zweiten Weltkrieg zur Staatspolitik erhoben.

  • Die Menschen wurden aufgrund ihrer Hautfarben in Kategorien eingeteilt und im öffentlichen wie privaten Leben strikt voneinander getrennt.

  • Die weiße Bevölkerungsminderheit hatte sich durch Gesetze sowohl die politische als auch die wirtschaftliche Vorherrschaft gesichert.

  • Nicht-Weiße wurden systematisch ihrer Grund-, Menschen- und Bürgerrechte beraubt. Von der rassistischen Einteilung war u. a. abhängig, welche Schule man besuchen, wo man wohnen oder einkaufen durfte.

Proteste und erste Reformen

  • Widerstand gegen die Apartheid formierte sich im African National Congress (ANC) mit zunächst friedlichen, dann auch gewaltsamen Protesten.

  • Seit den 1980er-Jahren wuchs der Druck auch aus dem Ausland. Mit wirtschaftlichen Sanktionen sollte das Land international isoliert werden.

  • 1990 verkündete Präsident de Klerk, das Verbot des ANC und anderer Organisationen aufzuheben und politische Gefangene freizulassen – darunter auch den Widerstandskämpfer Nelson Mandela.

Wie ging es weiter?

  • De Klerk, lange selbst Anhänger der Apartheid, versprach ein neues Südafrika mit gleichen Rechten für alle.

  • Ein letztes Apartheid-Gesetz wurde im Juni 1991 für ungültig erklärt.

  • Bei den ersten freien Wahlen 1994 wurde mit Mandela erstmals ein Schwarzer Präsident gewählt.

Wie geht Südafrika mit diesem schwierigen Erbe um? fluter hat sich angeschaut, wie es um die Aufarbeitung der Apartheid steht:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp827

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

02.02.2021: Welttag der Feuchtgebiete

Guten Morgen,

heute ist der Welttag der Feuchtgebiete! Der Tag geht auf das internationale Übereinkommen zu ihrem Schutz zurück, das heute vor 50 Jahren im iranischen Ramsar unterzeichnet wurde. Mittlerweile haben 171 Staaten die Ramsar-Konvention ratifiziert.

Feuchtgebiete…

  • sind von Wasser geprägte Lebensräume, z. B. Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete, Seen, Flüsse und Meeresgebiete, die weniger als sechs Meter tief sind.

  • verhindern Bodenerosion und können Hochwasser durch die Aufnahme großer Wassermengen verhindern.

  • sind Lebensräume vieler einzigartiger Tier- und Pflanzenarten und dienen für Zugvögel als Rast- und Überwinterungsplätze.

  • filtern Schadstoffe und verbessern so die Wasserqualität.

  • sind exzellente CO2-Speicher und stabilisieren das Klima.

Feuchtgebiete en masse?

  • Leider nein! 85 % der Fläche an Feuchtgebieten ist bereits verloren gegangen, wodurch dort gebundene Treibhausgase freigesetzt und der Verlust an Tier- und Pflanzenarten befördert wurden.

  • Große Feuchtgebiete wie z. B. das südamerikanische Pantanal, die Everglades in Florida oder das Moor im Kongobecken sind von Dürren, Abholzung und Entwässerung bedroht.

  • In artenarmen Lebensräumen steigt das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten. Wildtiere weichen in von Menschen bewohnte Gegenden aus, eine Übertragung von Tieren auf Menschen wird wahrscheinlicher.

Und was wird dagegen getan?

  • Die Staaten, die die Ramsar-Konvention unterzeichnet haben, sind zum Beispiel verpflichtet, mindestens ein Feuchtgebiet zu benennen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der ökologische Zustand bewahrt wird und die Gebiete nachhaltig genutzt werden.

  • Deutschland hat 34 "Ramsar-Gebiete" mit einer Gesamtfläche von rund 868.000 Hektar gemeldet. Mehr als 80% davon liegen in den Watt- und Wasserflächen der Nord- und Ostsee.

Ist die Welt noch zu retten? Der Dokumentarfilm "Little Yellow Boots" sucht nach Antworten:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp828

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

03.02.2021: Putsch in Myanmar

Guten Morgen!

Telefon- und Internetleitungen gekappt, Soldaten in den Straßen: Am 1. Februar hat das Militär die Macht in Myanmar übernommen.

Vorgeschichte und Putsch

  • Im November 2020 fanden in Myanmar Wahlen statt, aus denen die Partei der amtierenden Regierungschefin und Nobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi als deutliche Siegerin hervorging.

  • Die Militärführung zweifelte öffentlich den Ausgang der Wahl an und forderte Neuwahlen, u.a. weil die dem Militär nahestehende Partei USDP schlecht abgeschnitten hatte.

  • Am Montag sollte das neu gewählte Parlament erstmals zusammenkommen. Stattdessen kam es zum Militärputsch. Die Regierungschefin und mehr als 40 Politiker/-innen der Regierungspartei wurden festgesetzt und für 1 Jahr der Notstand ausgerufen.

Wie geht es weiter?

  • Das Militär hat laut Medienberichten bereits ein neues Kabinett gebildet, größtenteils aus Generälen, aber auch Mitgliedern der USDP. Neuwahlen soll es angeblich in einem Jahr geben.

  • Der Putsch hat internationale Kritik ausgelöst. Die USA und EU prüfen bereits Sanktionen und fordern die sofortige Freilassung der Festgenommenen.

Hintergrund Myanmar

  • Das südostasiatische Land wurde von 1962 bis 2010 von verschiedenen Militärregimen regiert. Erste weitgehend freie und faire Wahlen gab es 2015. Seit 2016 regiert Aung San Suu Kyi das Land.

  • Das Militär hat eine starke Stellung im politischen System, besetzt laut Verfassung 25% der Sitze im Parlament und kann damit Verfassungsänderungen blockieren. (Sperrminorität)

  • Neben politischen gibt es zahlreiche ethnische, religiöse und kulturelle Konflikte im Land. Auf dem Territorium leben rund 52 Mio. Einwohner/-innen, die offiziell 135 verschiedenen Ethnien angehören.

Mehr Hintergründe zu Myanmar liest du in unserem (Konflikt-)Portrait:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp829

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

04.02.2021: Wahlprüfungsbeschwerde gescheitert

Guten Morgen!

War die Bundestagswahl von 2017 ungültig? Ja, fand eine Gruppe an Frauen und legte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Die scheiterte nun.

Worum geht es?

  • Bei der Bundestagswahl 2017 sank der Frauenanteil im Parlament auf 30,7% (2013 - 36,3%), obwohl etwa 51% der Wahlberechtigten Frauen sind.

  • Laut Klägerinnen verletze das Ergebnis u.a. das Gleichberechtigungsgrundrecht (Art. 3 Absatz 2 GG). Frauen werde so die politische Teilhabe erschwert und ihr Wählerinnenwille nicht angemessen abgebildet.

  • Sie fordern, Parteien per Gesetz zu verpflichten, gleich viele weibliche wie männliche Kandidaten zur Wahl aufzustellen (sog. Paritätsgesetz).

Die Karlsruher Richter/-innen wiesen die Klage als in der Sache unzulässig zurück:

  • Änderungen im Wahlgesetz ließen sich nur in bestimmten Fällen aus dem Grundgesetz ableiten. Warum das für das Paritätsgesetz gelten solle, legten die Klägerinnen nicht ausreichend dar.

  • Dem BVerfG fehlte zudem eine ausreichende Begründung, warum der Gesetzgeber zwingend in die Parteien- und Wahlfreiheit eingreifen müsse. Auch verwiesen die Richter/-innen darauf, dass Abgeordnete dem gesamten Wahlvolk gegenüber verantwortlich seien – und nicht nur einer bestimmten Gruppe.

  • Ob ein Paritätsgesetz grundsätzlich verfassungsgemäß sei, entschied das Gericht aber nicht.

Paritätsgesetz = mehr Gleichberechtigung?

  • Befürworter/-innen verweisen auf andere EU-Länder, wie z.B. Frankreich: Seitdem Parteien weniger Gelder erhalten, wenn sie zu Europa-, Kommunal- und Regionalwahlen nicht gleich viele Männer wie Frauen zur Wahl aufstellen, ist der Frauenanteil dort auf über 45% gestiegen.

  • In Brandenburg und Thüringen scheiterten bislang ähnliche Initiativen vor den Landesverfassungsgerichten, u.a. mit dem Verweis auf den Eingriff in die Freiheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG).

Mehr zur Situation von Frauen in Parteien und Parlamenten erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp831

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

05.02.2021: "Börsenkampf" um GameStop

Guten Morgen!

An der Börse "kämpfen" gerade Kleinanleger gegen milliardenschwere Anlageverwalter. Was steckt hinter der Aufregung um GameStop?

Um was geht es?

  • GameStop ist ein US-Videospiel-Kette, die u.a. die seit einiger Zeit als angeschlagen gilt.

  • Sogenannte Hedgefonds – milliardenschwere Investmentfonds, die mit spekulativen Geldanlagen möglichst viel Gewinn machen wollen, hatten auf den Absturz der Aktie gewettet.

  • Das bekamen private Anleger/-innen mit, die in Sozialen Netzwerken und auf Plattformen wie Reddit zu Tausenden dazu aufriefen, GameStop-Aktien zu kaufen.

  • Damit agierten sie gegen die Wette der Hedgefonds: Der Wert der Aktie stieg innerhalb weniger Wochen um mehr als das zwanzigfache.

  • Die Hedgefonds mussten daraufhin GameStop-Aktien hinzukaufen, um Verluste zu vermeiden. Das trieb den Kurs immer weiter nach oben.

  • Ein Hedgefond musste aufgrund seiner Verluste sogar kurzfristig von anderen Finanzfirmen gerettet werden.

Wie kam es dazu?

  • Das liegt u.a. an den sogenannten Neotrader-Apps, die es jedem ermöglichen, mit nur wenigen Klicks online mit Aktien zu handeln.

  • Expert/-innen sprechen zudem von einer neuen Art des Protests gegen die Finanzwelt, einer "Re-Occupy Wall Street"-Bewegung, die sich in Sozialen Netzwerken gegen Großinvestoren organisieren.

Wie geht es weiter?

  • Wegen des Chaos rund um GameStop kam es kurzfristig zu Beschränkungen: Die New Yorker Börse stoppte mehrfach den Handel mit der Aktie.

  • Sogar das Weiße Haus gab bekannt, die Entwicklungen zu beobachten. US-Politiker/-innen fordern eine Untersuchung der Vorgänge durch die US-Börsenaufsicht SEC.

  • Mittlerweile haben die GameStop-Aktien deutlich an Wert eingebüßt und nähern sich wieder dem Niveau vor dem Hype an.

Was war noch mal die Occupy-Bewegung? Hier erfährst du mehr:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp832

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

08.02.2021: "Haarnetz-Erlass"

Guten Morgen!

Haarnetzerlass (© picture-alliance/dpa)

Die Matte bleibt dran, so lautet das unfreiwillige Motto im Corona-Lockdown. Ähnlich dachte man einst bei der Bundeswehr – und löste mit dem "Haarnetz-Erlass" heute vor 50 Jahren eine Posse aus.

Was war da los?

  • 1971: Der Zeitgeist der 68er-Bewegung macht sich auch optisch bemerkbar: Lange Haare liegen bei Männern im Trend.

  • Doch sobald die jungen Männer zum Wehrdienst einberufen werden, muss die Pracht ab.

  • Verteidigungsminister Helmut Schmidt reagiert zugunsten der "Entwicklung des allgemeinen Geschmacks":

    • Mit dem Haarnetz-Erlass gilt von nun an: Lange Mähnen sind erlaubt.

    • Aber: Damit die Soldaten in ihrer "Funktionsfähigkeit und Sicherheit durch ihre Haartracht" nicht beeinträchtigt werden, müssen sie Haarnetze tragen.

Die Reaktionen …

  • sind verheerend: NATO-Partner spotten, international macht man sich über die "German Hair Force" lustig.

  • Auch die Soldaten sind genervt von ihrer neuen Ausstattung, die sie als "Zwiebelnetz" oder "Rollbraten" schmähen.

Aus die Laus

  • In der Frisierstube einer Düsseldorfer Kaserne müssen die beiden Soldaten auf dem Foto Abschied nehmen von Langhaarfrisur und Netz: Im Mai 1972 tritt ein neuer Haar- und Barterlass in Kraft, im Wesentlichen gilt er noch heute.

  • Das Verteidigungsministerium begründet die Entscheidung mit "Ausfällen wegen Verkühlungen durch nasses Haar".

  • Ein Gutachten führt hygienische Bedenken gegen lange Haare an. Zudem seien Wasser- und Stromverbrauch durch die aufwendigere Pflege höher.

Und heute?

  • Soldatinnen dürfen lang tragen, wenn die Frisur den Sitz der Kopfbedeckung nicht behindert. Bei Soldaten muss das Haar so geschnitten sein, dass "Ohren und Augen nicht bedeckt" werden. Ein Bart ist nur im Urlaub gestattet.

  • Immer wieder kommt es aber zu Klagen: Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2019, dass dem Erlass eine gesetzliche Grundlage fehle: Eine Vorschrift zur äußeren Erscheinung greife in die Freiheit des Einzelnen ein und müsse durch ein Gesetz geregelt sein. Ein solches wurde bisher aber nicht verabschiedet.

So lustig die Geschichte auch klingt: Die Spannungen zwischen den Generationen waren Ende der 1960er Jahre groß:
Externer Link: http://www.bpb.de/51760

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Deine bpb-Online-Redaktion

09.02.2021: EU-Grenzschutzagentur Frontex in der Kritik

Guten Morgen,

die EU-Grenzschutzagentur Frontex steht massiv in der Kritik. Sie soll bei illegalen Zurückweisungen von Geflüchteten an Europas Außengrenzen beteiligt gewesen sein oder diese geduldet haben. Nun wird deswegen offiziell ermittelt.

Was ist Frontex eigentlich?

  • Frontex gibt es seit 2005 und soll die EU-Mitgliedstaaten beim Schutz der gemeinsamen Außengrenzen unterstützen.

  • Frontex ist keine Grenzpolizei, sondern eine Agentur der EU. Sie handelt weitgehend eigenständig von Parlament, Rat und Kommission der EU.

  • Das Frontex-Budget ist zuletzt stark angestiegen (2015: 142 Mio. €, 2020: 460 Mio. €) und soll weiter wachsen. Zudem soll die Agentur bis 2027 rund 10.000 eigene Grenzschutzbeamte/-innen beschäftigen.

Welche Aufgaben hat Frontex?

  • Frontex hat drei Hauptaufgaben:

    • Daten über illegale Migration oder grenzüberschreitende Kriminalität sammeln und analysieren,

    • Grenzschutzmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten koordinieren und

    • diese bei der Ausbildung und bei Grenzschutzeinsätzen unterstützen.

  • Dazu greift Frontex auf eigene aber auch auf Einsatzkräfte der Mitgliedstaaten zurück. Deutschland beteiligte sich 2019 und 2020 mit jeweils rund 100 Polizeibeamten/-innen an Frontex-Einsätzen.

Woran entzündet sich die aktuelle Kritik?

  • Menschrechtsorganisationen werfen Frontex regelmäßig Verstöße gegen das Asylrecht und die Menschenrechte vor. Seit Ende 2020 ermittelt u.a. deswegen die EU-Antibetrugsbehörde OLAF gegen Frontex.

  • Der Vorwurf: Frontex-Einheiten sollen sogenannte Pushbacks (illegale Zurückweisungen von Geflüchteten) durch Grenzbeamte von EU-Mitgliedstaaten geduldet haben oder sogar daran beteiligt gewesen sein.

  • Auch eine interne Prüfung soll zu dem Ergebnis gekommen sein, dass von Frontex beobachtete Menschenrechtsverstöße nicht gemeldet wurden.

  • Zuletzt wurde Frontex Intransparenz über Kontakte zur Sicherheits- und Rüstungsindustrie vorgeworfen.

Was aktuell in der Migrationspolitik wichtig ist, erfährst du in unserem monatlichen Rückblick:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp833

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

10.02.2021: Vereinheitlichung von Ladekabeln

Guten Morgen,

hast du im Schrank auch Kabelsalat, weil jedes Elektrogerät einen anderen Anschluss hat? Die EU möchte das ändern – nicht zum ersten Mal.

Was ist das Problem?

  • Wer Handy, Tablet oder Laptop kauft, erhält das Ladegerät meist dazu.

  • Der Grund: Die Hersteller verwenden verschiedene Anschlüsse. Ältere Handys arbeiten mit Micro-USB, neuere mit USB-C und der Hersteller Apple verwendet Lightning.

  • Die Vielfalt auf dem Markt führt zu viel Abfall: Bis 2028 rechnet die EU pro Jahr mit bis zu 13.300 Tonnen Elektroschrott allein durch Ladegeräte.

Und was wird dagegen getan?

  • 2009 gab es einen ersten EU-Versuch, Ladesysteme von Handys zu vereinheitlichen. Herausgekommen ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller, die 2012 endete.

  • Die Anzahl der verschiedenen Anschlüsse ging zwar zurück, Kabel und Netzteil können seitdem getrennt benutzt werden. Aber ein einheitliches Ladesystem wurde nicht geschaffen.

Woran hakt's?

  • Vor allem Apple wehrt sich gegen ein einheitliches System: Aus Sicht des US-Konzerns bremst es Innovationen.

  • Klar ist aber auch: Die Hersteller verdienen mit eigenen Ersatzteilen wie Ladegeräten viel Geld.

EU-Parlament und EU-Kommission wollen nun einen neuen Anlauf zur Vereinheitlichung nehmen. Auch das kabellose Laden soll geregelt werden.

Die Vorschläge gehen weit: Weitere Elektrogeräte wie Kameras, Fernseher oder sogar Toaster könnten einen Universalanschluss bekommen.

Was steckt dahinter?


Das Vorhaben ist Teil des EU-Plans zur Kreislaufwirtschaft.

  • Darunter wird der sparsame Umgang mit Ressourcen und die Wiederverwertbarkeit verwendeter Materialien verstanden.

  • Dazu gehört auch eine Verpflichtung der Hersteller zur Reparatur defekter Geräte und das Ziel, mehr Geräte als bisher zu recyceln.

Wo landet unser Müll? Ein Fotograf reist unserem Elektroschrott hinterher:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp834

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

11.02.2021: Amtsenthebungsverfahren gegen Trump geht weiter

Guten Morgen!

Donald Trump ist nicht mehr Präsident der Vereinigten Staaten – und doch muss er sich erneut einem Amtsenthebungsverfahren stellen.

Wie kommt es dazu?

  • Nach einer Rede Trumps am 6. Januar 2021 in Washington D.C. marschierten hunderte Unterstützer/-innen zum Parlamentsgebäude (Kapitol), um die Bestätigung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch den Kongress zu verhindern.

  • Einige verschafften sich gewaltsam Zutritt zum Gebäude, randalierten und bedrohten Kongressabgeordnete. In Folge der Ausschreitungen kamen mehrere Menschen ums Leben, zahlreiche wurden verletzt.

  • Als Reaktion auf die Ereignisse brachten die Demokraten ein zweites Impeachment-Verfahren auf den Weg. Der Vorwurf: Mit seiner aggressiven Rhetorik habe Trump seine Anhänger/-innen zum Aufruhr angestiftet und trage eine Mitschuld an dem Gewaltausbruch.

Was sind die Ziele?

  1. Aufklärung der Ereignisse, Trumps Rolle offenzulegen und zu zeigen, dass auch ein scheidender US-Präsident für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen wird.

  2. Sollte Trump für schuldig befunden werden, könnte er von allen zukünftigen politischen Ämtern ausgeschlossen werden und dürfte z. B. 2024 nicht wieder kandidieren.

Wie geht es weiter?

  • Der Senat muss nun über die Anklage entscheiden. Zur Verurteilung braucht es eine 2/3-Mehrheit, es müssten also min. 17 der 50 Republikanische Senator/-innen gegen Trump stimmen.

  • Das gilt derzeit als unwahrscheinlich. Die Mehrheit der Republikaner/-innen folgt der Auffassung von Trumps Verteidigung, einen Ex-Präsident im Nachhinein seines Amtes zu entheben sei unzulässig.

  • In den nächsten Tagen tragen beide Seiten ihre Argumente und Beweise vor. Ob Zeugen geladen werden, ist noch unklar. Trump selbst will nicht aussagen.

Worum ging es eigentlich beim ersten Amtsenthebungsverfahren? Und warum ist es gescheitert?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp835

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

12.02.2021: Internationaler Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten

Guten Morgen!

In Kriegen weltweit sind Kinder und Jugendliche allgegenwärtig. Nicht nur als Betroffene, sondern auch als Soldatinnen und Soldaten. Darauf macht der heutige Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten aufmerksam.

Situation weltweit

  • Schätzungen zufolge gibt es weltweit bis zu 250.000 Kindersoldatinnen und -soldaten. Besonders viele sind es aktuell u. a. im Südsudan, in Somalia, Syrien und im Jemen.

  • Die meisten werden zum Dienst gezwungen. Manche melden sich aber auch freiwillig, um Armut zu entkommen oder ihre Gemeinden zu verteidigen.

  • Eingesetzt werden sie nicht nur an der Front, sondern auch für Spionage und Kurierdienste. Besonders Mädchen werden häufig zusätzlich Opfer sexualisierter Gewalt.

Schutz der Kinder

  • Der Einsatz von Kindersoldat/-innen ist völkerrechtlich verboten und verstößt gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und wird bei Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen eingestuft.

  • 170 Staaten – darunter auch D. – haben sich seit 2002 verpflichtet, Menschen unter 18 Jahren nicht zwangsweise in die Streitkräfte einzuziehen und in kriegerische Auseinandersetzungen zu verwickeln.

  • Laut dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef) konnten etwa 65.000 ehemalige Kindersoldat/-innen seit 2007 u. a. von UN-Blauhelmsoldat/-innen befreit werden. Neben körperlichen Verletzungen müssen viele psychische Traumata verarbeiten.

Rolle Deutschland

  • Deutschland steht teilweise in der Kritik aufgrund von Waffenexporten in Krisenregionen, in denen auch Kindersoldat/-innen zum Einsatz kommen.

  • Kritik gibt es auch an der Bundeswehr, in die Jugendliche mit Einverständnis der Eltern bereits mit 17 Jahren eintreten können.

Mehr Hintergründe zum Thema findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp836

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

15.02.2021: Bauernproteste in Indien

Guten Morgen!

Bauernproteste in Indien (© picture-alliance, NurPhoto, Vishal Bhatnagar)

Sie geben nicht auf – Seit Monaten demonstrieren in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi Kleinbauern und -bäuerinnen gegen eine geplante Agrarreform.

Welche Reform?

  • In Indien erhalten Bauern/Bäuerinnen bisher einen festen Mindestpreis für ihre landwirtschaftlichen Produkte und verkaufen ihre Erzeugnisse meist über staatlich kontrollierte Zwischenhändler, die einen Mindestertrag garantieren.

  • Drei im September verabschiedete Gesetze sollen das ändern, die Preisbindung für Agrarprodukte aufheben und den Bauern/Bäuerinnen ermöglichen, ihre Erzeugnisse direkt an Großhändler oder Supermärkte zu verkaufen.

  • Die Regierung will damit die Landwirtschaft modernisieren und argumentiert, die Bauern könnten auf einem freien Markt höhere Gewinne erzielen. Die Bauern befürchten einen Preisverfall und großen Konzernen schutzlos ausgeliefert zu sein.

Die Proteste

  • Seit September 2020 protestieren die Bauern gegen die geplanten Gesetzesänderungen, über 100.000 kamen im November in die Hauptstadt. Zehntausende leben mittlerweile in Protestcamps in den Außenbezirken.

  • Im Januar kam es erstmals zu gewaltsamen Zusammenstößen. Die Regierung geht u.a. mit Wasserwerfern und Tränengas gegen die Protestierenden vor und hat in Neu-Delhi das mobile Internet abgeschaltet.

  • Indiens Oberster Gerichtshof hat die Reformen vorerst ausgesetzt, die Regierung zeigt sich aber nicht zu Zugeständnissen bereit.

Indiens Landwirtschaft

  • Mehr als die Hälfte der 1,3 Mrd. Inder/-innen leben direkt oder indirekt von der Landwirtschaft, tragen aber nur 18 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei.

  • Die indische Landwirtschaft steckt seit langem in der Krise. Die Einkommen sinken, Dürren und Überschwemmungen häufen sich und unter der Förderung bestimmter Nutzpflanzen leiden die Nahrungsmittelvielfalt und die Umwelt.

Mehr Infos über Indien bekommst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp837

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

16.02.2021: Kyoto-Protokoll und internationale Klimaschutzpolitik (Audio)

Guten Morgen!

Heute vor 16 Jahren, am 16. Februar 2005, trat das Kyoto-Protokoll in Kraft. Ein Meilenstein in der Klimaschutzpolitik. Doch was passierte davor und danach in der Klimapolitik?

Dass sich das Klima seit Beginn der Industrialisierung rapide verändert hat, wissen wir schon länger. Und auch, dass sich aus dem Wandel des Klimas Risiken für Menschen ergeben können. Vor diesen warnten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schon auf der ersten Weltklimakonferenz 1979 in Genf. Hier entstand auch die Idee eines Weltklimarates. Der Intergovernmental Panel on Climate Change – kurz IPCC – wurde schließlich 1988 gegründet. Seitdem tragen hier Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus mehr als 100 Staaten Studienergebnisse zusammen, tauschen ihr Wissen aus und überprüfen es. Sie wollen Ursachen, Wirkungen und Risiken des Klimawandels analysieren und damit eine Entscheidungsgrundlage für eine gemeinsame Klimapolitik aller Staaten schaffen.

Eine wichtige Wegmarke im internationalen Klimaschutz war die Weltklimakonferenz 1992. Im brasilianischen Rio de Janeiro einigte sich die internationale Staatengemeinschaft darauf, die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre nicht mehr steigen zu lassen. Dass die bisherigen Maßnahmen dafür nicht ausreichten, ebnete den Weg zu einem gemeinsamen Abkommen: dem Kyoto Protokoll.

Das 1997 in Japan verabschiedete Kyoto-Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft. Erstmals wurde dabei in einem völkerrechtlichen Vertrag verbindlich festgelegt, wie viele Treibhausgase in sogenannten Industrieländern ausgestoßen werden dürfen. In dem Abkommen verpflichteten sich die Industrieländer dazu, ihre Emissionen bis 2012 um mindestens 5 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Zumindest dieses Ziel wurde erreicht, in anderen Bereichen blieb das Kyoto-Protokoll hinter den Erwartungen zurück. So hatten zum Beispiel die USA das Protokoll nicht ratifiziert – vor allem aus wirtschaftlichen Gründen. Trotzdem waren bis zum Dezember 2011 191 Staaten sowie die Europäische Union dem Abkommen beigetreten.

Auf das Kyoto-Protokoll folgte 2015 das Pariser Klimaabkommen. In diesem einigten sich die Staaten darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, im Idealfall auf 1,5 Grad, im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Hierfür müssen alle Staaten nationale Pläne ausarbeiten, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Diese Pläne sollen alle fünf Jahre überprüft und von den Staaten durch neue, strengere Maßnahmen ersetzt werden.

Die weltweiten CO2-Emissionen konnten bisher zwar nicht gesenkt, ihr Anstieg jedoch immerhin verlangsamt werden. Auch die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass fossile CO2-Emissionen stark gefallen sind. Einige befürchten aber, dass die Emissionen nach Ende der Pandemie wieder deutlich zunehmen werden. Auch mehr als 15 Jahre nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls bleibt also noch einiges zu tun in Sachen Klimaschutz.

Mehr zu Kyoto und zur internationalen Klimapolitik erfährst du hier:
Interner Link: 15 Jahre Kyoto-Protokoll

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

DTDP Kyoto Protokoll

Inhalt

DTDP Kyoto Protokoll

Am 16.2.2005 trat das Kyoto-Protokoll in Kraft. Ein Meilenstein in der Klimaschutzpolitik.

17.02.2021: Urteil des EGMR über Luftangriffe in Afghanistan

Guten Morgen!

2009 wurden in Afghanistan dutzende Zivilisten durch einen Luftangriff getötet. Den Befehl dazu hatte ein deutscher Offizier gegeben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun entschieden, dass Deutschland genug für die Aufklärung des Angriffs getan habe.

Worum geht’s?

  • Seit 2001 sind dt. Soldaten/-innen in Afghanistan. Die Bundeswehr war als Teil der International Security Assistance Force (ISAF) u.a. in Kundus stationiert.

  • Am 4.9.2009 wurde dort ein Tanklaster nahe des Bundeswehr-Feldlagers entführt. Der dt. Oberst Klein sah dies als Bedrohung an und befahl einen US-Luftangriff.

  • Dabei wurden um die 100 Menschen getötet – vor allem Zivilisten. Es gibt jedoch unterschiedliche Angaben zu Opferzahlen.

Wie wurde aufgearbeitet?

  • Massive Kritik am Luftangriff führte u.a. zum Rücktritt des damaligen Verteidigungsministers Jung.

  • Strafrechtliche Ermittlungen in Deutschland wurden 2010 nach vier Wochen eingestellt. Es habe kein Verstoß gegen dt. oder Völkerrecht vorgelegen.

  • Ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags kam 2011 zu keinem einheitlichen Ergebnis. Ob der Luftangriff gerechtfertigt war, blieb zwischen Regierung und Opposition umstritten.

Worüber hat der EGMR geurteilt?

  • Der EGMR sollte klären, ob in dem Fall nicht ausreichend ermittelt und so gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen wurde. Das hat das Gericht gestern verneint und die dt. Justiz entlastet.

  • Beschwerdeführer Abdul Hanan hatte beide Söhne (8 und 12 Jahre) bei dem Angriff verloren. Er war zuvor mit Klagen gegen die Einstellung der Ermittlungen und auf Entschädigung vor dt. Gerichten gescheitert.

  • Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht Ende 2020 seine Verfassungsbeschwerde gegen abgelehnte Schadensersatzansprüche abgewiesen. Generell seien diese bei dt. Militäreinsätzen aber nicht ausgeschlossen.

Mehr zur aktuellen Lage in Afghanistan erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp839

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

18.02.2021: Superwahljahr 2021

Guten Morgen!

Sechs Landtagswahlen und die Bundestagswahl: Am 14. März startet mit den Wahlen in Baden-Württemberg (BW) und Rheinland-Pfalz (RP) das Superwahljahr 2021 – und das unter Pandemie-Bedingungen.

Wo und wann wird gewählt?

  • Nach BW und RP am 14. März wählt Sachsen-Anhalt am 6. Juni einen neuen Landtag.

  • Das Wahljahr gipfelt am 26. September in einem Superwahltag: In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wird auf Landesebene gewählt. Gleichzeitig findet die Bundestagswahl statt.

Wahlkampf und Covid-19

  • Infostände, Haustürgespräche oder Großveranstaltungen auf Marktplätzen – all das wird es in diesem Jahr nur eingeschränkt, unter hohen Hygieneauflagen oder gar nicht geben.

  • Parteien und Kandidierende wollen sich auf digitale Veranstaltungen und die Sozialen Netzwerke konzentrieren.

  • Kritisch diskutiert wird, wie auch weniger digital affine Wähler/-innen erreicht werden können und welchen Einfluss ggf. große Plattformen wie Facebook und Twitter auf den Wahlkampf haben werden.

Wählen per Brief

  • Die USA hat es vorgemacht: Dort haben über 60% der Wähler/-innen das sogenannte Early Voting genutzt. In D. lag der Anteil der Briefwähler/-innen bei der letzten Bundestagwahl 2017 bei 28,6 %.

  • Bei den Landtagswahlen am 14. März rechnen Beobachter/-innen mit einem Briefwahl-Anteil von über 60 %. Die Anzahl der Wahllokale wurde bereits reduziert.

  • Die meisten Parteien werben angesichts der Pandemie für die Briefwahl – mit Ausnahme der AfD. Laut Teilen der Partei begünstige diese Manipulation und sei undemokratisch. Wahl-Expert/-innen schätzen die Briefwahl in D. allerdings als sicher ein.

Mehr über das Superwahljahr 2021 und wie du dich überparteilich über die Positionen der Parteien informieren kannst, erfährst Du morgen um 11 Uhr in der Politikstunde: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp840

Kommst Du aus Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz? Dann klick dich jetzt durch den neuen Wahl-O-Mat:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/wom

Viele Grüße
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19.02.2021: 1 Jahr nach dem Anschlag in Hanau

Guten Morgen,

Die Gesichter der Opfer des Anschlags in Hanau (© picture-alliance, greatif, Florian Gaul)

heute vor einem Jahr, am 19. Februar 2020, ermordete ein Rechtsextremer in der hessischen Stadt Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Mercedes Kierpacz, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov, Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović.

Was passierte in Hanau?

  • Am Abend des 19.2.2020 erschoss Tobias R. zuerst drei Menschen in bzw. vor zwei Bars in Hanau. Danach fuhr er in den Stadtteil Hanau-Kesselstadt und erschoss dort weitere sechs Menschen auf einem Parkplatz, in einem Kiosk und in einer Bar.

  • Im Anschluss tötete er im Haus seiner Eltern, in dem er auch wohnte, mutmaßlich seine Mutter und sich selbst.

Was sind die Hintergründe der Tat?

  • Tobias R. hatte vor der Tat rassistische Inhalte und rechtsradikale Verschwörungsmythen im Internet veröffentlicht. Ein psychiatrisches Gutachten stellte zudem klare Anzeichen für Verfolgungswahn und eine Persönlichkeitsstörung des Täters fest.

  • Das Verfahren zum Anschlag von Hanau ist bis heute nicht abgeschlossen. Unklar ist etwa, warum der Notausgang an einem Tatort verschlossen war, oder warum die ersten Notrufe nicht bei der Polizei durchkamen.

Folgen

  • Der Anschlag löste Entsetzen und Trauer aus. Auch ein Jahr später beklagen Angehörige eine mangelnde Aufarbeitung seitens der Behörden.

  • Als Reaktion u.a. auf Hanau beschloss die Bundesregierung im Dezember 2020 "89 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus", für die bis 2024 mehr als 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Lies mehr über die Ereignisse im Fluter vom April 2020:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp841

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22.02.2021: Internationaler Tag der Muttersprache

Guten Morgen!

Unsere Muttersprache ermöglicht uns nicht nur den Austausch mit unseren Mitmenschen: Sie beeinflusst auch die Art und Weise, wie wir auf die Welt blicken, und ist somit ein wichtiger Teil unserer Identität.

1999 hat die UNESCO den Internationalen Tag der Muttersprache ins Leben gerufen. Er soll dazu beitragen die Vielfalt der menschlichen Sprachen zu bewahren und zu fördern.

Muttersprachen in Gefahr

  • Laut UNESCO ist etwa jede zweite Sprache vom Aussterben bedroht.

  • Viele bedrohte Sprachen sind indigene Sprachen mit nur wenigen Sprecher/-innen.

  • Stirbt eine Sprache, gehen auch geistiges und kulturelles Wissen sowie Traditionen verloren.

  • In vielen Ländern können Minderheiten weder ihre Muttersprache sprechen noch ihre Kultur ausleben, das betrifft z.B. die Uiguren in China.

Mehr zur Welt der Sprachen erfährst du in diesem Erklärvideo:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp842

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P.S.: Du willst noch mehr wissen oder dein Wissen testen? Dann spiel unser Interner Link: Quiz zum Thema.

23.02.2021: Unruhen in Spanien

Guten Morgen!

In Spanien verlaufen die Nächte momentan ziemlich unruhig: Viele junge Menschen protestieren seit einer Woche auf den Straßen von Barcelona, Madrid und anderen großen Städten. Sie sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr.

Was war der Auslöser?

  • Heute vor einer Woche wurde der Musiker Pablo Hasél verhaftet.

  • Der 32-jährige Katalane rappt unter anderem über Gewalt gegen Politiker/-innen und verherrlicht Terrorgruppen wie die ETA.

  • Den korruptionsverdächtigen Alt-König Juan Carlos bezeichnete er als "Mafioso", die spanische Monarchie als "mittelalterlich".

  • Ein Gericht verurteilte ihn daraufhin wegen "Verherrlichung des Terrorismus" sowie "Majestätsbeleidigung" zu einer mehrmonatigen Haftstrafe.

Was steckt dahinter?

  • Grundlage der Verurteilung ist das 2015 von der konservativen Regierung verabschiedete "Gesetz zum Schutz der Sicherheit der Bürger".

  • Schnell war damals vom "Maulkorbgesetz" die Rede: Es sei zu schwammig formuliert und Gerichte könnten damit Demonstrations- und Meinungsfreiheit einschränken.

Tatsächlich wurden mithilfe des Gesetzes vor allem Künstler/-innen und Journalist/-innen zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt – in einem Fall bestand das Vergehen im Fotografieren eines Streifenwagens.

Der neue Ministerpräsident Sánchez hatte 2018 angekündigt, mit seiner Linkskoalition das Gesetz zu ändern. Doch passiert ist noch nichts – auch daran entzündeten sich die Proteste, die von bekannten Künstler/-innen unterstützt werden.

Wie geht es der jungen Generation in Spanien?

  • Beobachter/-innen sehen die teilweise gewaltsamen Proteste auch als Ausdruck eines größeren Problems: der schlechten Zukunftsaussichten der spanischen Jugend.

  • So betrug die Jugendarbeitslosigkeit in Spanien zuletzt 40,7 %. In keinem anderen Land der EU ist die Lage so schlecht für die junge Generation (EU-Schnitt: 17,8 % - Deutschland: 6,1 %).

Auch die Corona-Pandemie hat Spanien hart getroffen. Mehr erfährst du in unserem Podcast:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp843

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24.02.2021: Wohnraumoffensive

Guten Morgen!

Knapper Wohnraum, horrende Mieten – vor allem in Großstädten ist Wohnen zur sozialen Frage geworden. Deswegen startete die Bundesregierung 2018 die "Wohnraumoffensive". Gestern wurde auf dem Wohngipfel eine erste Bilanz gezogen.

Im Rahmen der "Wohnraumoffensive" sollten…

  • bis Ende 2021 1,5 Mio. neue Wohnungen geschaffen werden, davon 100.000 Sozialwohnungen,

  • 5 Mrd. € direkt in den sozialen Wohnungsbau investiert werden, die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und Wohngeld erhöht werden,

  • Maßnahmen wie Baukindergeld für Familien den Erwerb von Wohneigentum vereinfachen,

  • Baukosten beim Bau neuer Wohnungen gesenkt und Genehmigungsprozesse vereinfacht werden.

Was wurde bislang erreicht?

  • Laut Bauministerium wurden die zentralen Vorhaben (z.B. Sozialwohnungen, Baukindergeld,...) umgesetzt oder auf den Weg gebracht, allerdings werden bis Ende 2021 nur 1,2 Mio. neue Wohnungen fertiggestellt sein, auch wenn zusätzlich 770.000 Baugenehmigungen erteilt wurden.

  • Der Mietenboom wurde gebremst: Aktuelle Studien zeigen, dass die Mieten 2020 weniger anstiegen als in den Vorjahren, u.a. aber auch aufgrund der im Corona-Jahr gesunkenen Einkommen, an dem sich der Mietmarkt orientiert.

Welche Kritik gibt es?

Bezahlbare Wohnungen und Bauland in Großstädten bleiben knapp:

  • Vertreter/-innen der Immobilienbranche bemängeln, dass weiterhin Überregulierung, Bürokratie und die Mietpreisbremse den Anreiz, zu bauen, lähmen würden.

  • Mieterverbände kritisieren, dass trotz der Investitionen die Anzahl von Sozialwohnungen insgesamt sinkt, da jedes Jahr viele aus der sogenannten Sozialbindung fallen und nicht mehr preiswert vermietet werden.

Wie könnte bezahlbarer Wohnraum entstehen? Unsere Debatte bei fluter:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp844

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25.02.2021: Vor 35 Jahren: Zerfall der Sowjetunion

Guten Morgen,

heute vor 35 Jahren verabschiedete die KPdSU (Kommunistische Partei der Sowjetunion) das Reformprogramm "Glasnost und Perestroika" des damaligen Generalsekretärs Michail Gorbatschow und beschleunigte so – unfreiwillig – den Zerfall der Sowjetunion (SU).

Wie kam es dazu?

  • Als Michail Gorbatschow 1985 Generalsekretär der KPdSU wurde, befand die SU sich in einer schweren Wirtschaftskrise.

  • Gründe dafür waren das starre System der Planwirtschaft, fehlende Innovationen, aber auch das Wettrüsten mit den USA und der Krieg in Afghanistan.

  • Die Führung der KPdSU befand sich zudem in einer Legitimationskrise und hoffte, mit der Wahl des 52-jährigen Gorbatschows auf einen politischen Neubeginn.

Wie sahen die Reformen aus?

  • Das Reformprogramm fußte auf zwei Ansätzen, der Umgestaltung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft (Perestroika) und mehr Transparenz/Offenheit (Glasnost).

  • Konkret bedeutete das u.a.

    • SU-Bürger/-innen konnten und sollten öffentlich Missstände benennen und Kritik an der KPdSU üben (u.a. Aufhebung der Zensur).

    • Der Sozialismus sollte reformiert und demokratische Prinzipien (z.B. Wahlen) gestärkt werden.

    • Die Planwirtschaft wurde um Elemente der freien Wirtschaft ergänzt, wie freie Preisfindung.

    • Die Republiken der SU hatten wieder mehr Gestaltungsspielraum, durften selbst Reformen einleiten.

Einordnung

  • Die Reformen kamen in den Augen vieler Experten/-innen zu spät. Trotz der Bemühungen die Produktion zu modernisieren und anzukurbeln, kam es 1989 zu einer Wirtschaftskrise.

  • Politisch lösten die Reformen u.a. zahlreiche Unabhängigkeitsbewegungen in Sowjetrepubliken aus, wie im Baltikum.

  • In Westeuropa wird Michail Gorbatschow heute als Held gefeiert, der das Ende der kommunistischen Diktatur und des Kalten Krieges herbeigeführt hat. In Russland wird er dagegen als "Totengräber der UdSSR" gesehen.

Mehr zum Zerfall der SU:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp845

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26.02.2021: Urteil für zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter

Guten Morgen,

es ist ein historisches Urteil: Das Oberlandesgericht Koblenz hat den ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiter Eyad A. wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Worum geht es?

  • Seit 2011 herrscht in Syrien Bürgerkrieg und das Regime Assad geht gegen Regierungsgegner/-innen auch mit Folter und Hinrichtungen vor – eine Aufgabe u.a. des syrischen Geheimdienstes.

  • Eyad A. und ein zweiter Angeklagter Oberst Anwar R. arbeiteten für den Geheimdienst, bevor sie selbst nach D. geflohen waren. 2019 wurden sie verhaftet. Syrische Überlebende hatten sie erkannt und mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Strafanzeige gestellt.

  • Der Vorwurf gegen den Hauptangeklagten Anwar R.: Mord an mind. 58 Menschen und Folter von mind. 4.000 Menschen. Eyad A. wurde die Beihilfe zu Folter in mind. 30 Fällen vorgeworfen.

Das Urteil?

  • Die Richter/-innen verurteilten Eyad A. zu einer Haftstrafte von 4,5 Jahren für die Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

  • Dass die Strafe nicht höher ausfiel, liegt v.a. daran, dass er 2012 desertierte und sich damit vom Assad-Regime loslöste. Außerdem hatte er sich vor dem Prozess selbst belastet.

  • Der Prozess gegen Anwar R. läuft noch weiter.

Warum ein historisches Urteil?

  • Damit Eyad A. verurteilt werden konnte, musste das Gericht die Folter des Assad Regimes rechtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewerten. Das tat es – weltweit erstmals.

  • Mögliche wurde das durch das "Weltrechtsprinzip": Dahinter steckt der Gedanke, dass es Verbrechen gibt, die aufgrund ihrer Schwere nicht ungeahndet bleiben dürfen – unabhängig davon, wo sie begangen wurden.

Mehr zur Lage in Syrien erfährst du in unserem Konfliktportrait:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp846

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

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