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Russland verlässt UN-Menschenrechtsrat | bpb.de

Russland verlässt UN-Menschenrechtsrat Deine tägliche Dosis Politik

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(© bpb)

Guten Morgen,

letzte Woche hat Russland den UN-Menschenrechtsrat verlassen. Es kam damit dem schon beschlossenen Ausschluss zuvor.

Der UN-Menschenrechtsrat

  • Der UN-Menschenrechtsrat (MRR) ist ein sog. Nebenorgan der UN-Generalversammlung mit Sitz in Genf. Seine 47 Mitglieder werden für jeweils 3 Jahre gewählt.

  • Der MRR hat die weltweite Förderung sowie den Schutz der Menschenrechte zur Aufgabe und unterstützt die UN-Mitgliedsstaaten bei ihrer Umsetzung.

  • Der MRR überprüft die Einhaltung von Menschenrechten in den UN-Mitgliedsländern. Dafür kann er unabhängige Beobachter/-innen einsetzen.

Was ist passiert?

  • Die USA hatten – nach Berichten über mutmaßliche Kriegsverbrechen der russischen Armee in der Ukraine – die Resolution zur Suspendierung Russlands aus dem UN-Menschenrechtsrat in die Vollversammlung der UN eingebracht.

  • In der Abstimmung letzten Donnerstag wurde die dafür nötige Mehrheit erreicht. 93 Mitglieder, darunter Deutschland, stimmten dafür, 24 dagegen. 58 Staaten enthielten sich.

  • Als Reaktion auf das Votum beendete R. seine Mitgliedschaft selbst.

Welche Folgen hat der Ausschluss?

  • Die Aussetzung der Mitgliedschaft gilt bis zum Ende des ursprünglichen Mandats 2023. Danach könnte R. wieder in den Menschenrechtsrat gewählt werden.

  • R. kann nun nicht mehr an den Sitzungen des MRR teilnehmen und dort zu menschenrechtsbezogenen Beschlüssen abstimmen, etwa zur Entsendung unabhängiger Beobachter/-innen.

  • Der ukrainische Präsident Selenskyj fordert bereits seit Beginn des Krieges den Ausschluss Russlands auch aus dem Sicherheitsrat. Das gilt allerdings als aussichtslos.

Menschenrechte in Krisenzeiten – dies und noch mehr findest du im APuZ-Themenheft zu den Menschenrechten:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1100

Viele Grüße
Deine bpb Online-Redaktion

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