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Amt für Zusammenarbeit der Europäischen Kommission (EuropeAid) | bpb.de

Amt für Zusammenarbeit der Europäischen Kommission (EuropeAid)

A. Jonas

Das A. ist für die praktische Durchführung der Außenhilfe der EG zuständig und wurde im Jahr 2001 eingerichtet. Es setzt die Vergabe von EG-Finanzhilfen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und dem EU-Haushalt durch Planung, Verwaltung, Durchführung, Beaufsichtigung und Evaluierung verschiedener Programme und Projekte in Drittländern um. Dabei unterliegt das A. den Weisungen der Generaldirektion (GD) Außenbeziehungen sowie der GD Entwicklung der Europäischen Kommission. Das übergreifende Ziel aller Programme des A. ist die Bekämpfung von Armut und Instabilität; u. a. durch Projekte zur Entwicklung effektiver Justizsysteme, staatlicher Infrastruktur oder des Transportwesens. Als Grundprinzip für die Arbeit des A. gilt, dass eine enge Koordination mit den anderen, in den jeweiligen Drittländern tätigen Akteuren, wie z. B. Nichtregierungsorganisationen, für eine effektive Hilfe unerlässlich ist.

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas

Fussnoten