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ECU

D. Wolf

Die European Currency Unit [ECU; Aussprache: e-kü] ist seit 1979 Nachfolgerin der Rechnungseinheit (RE) als

1. de jure Richtwährung des Europäischen Währungssystems und seines Wechselkursmechanismus sowie

2. Rechnungseinheit für den Haushalt der EU.

Beim ECU handelte es sich um Buchgeld, das mit Ausnahme weniger Sondermünzen nie in den Publikumsverkehr kam. Sein Wert ergab sich aus einer sog. Korbwährungsdefinition derjenigen Währungen, die am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems beteiligt waren, wobei der nationale Anteil am EU-Bruttosozialprodukt die wichtigste Größe darstellte. So trug etwa die Deutsche Mark rund 30, der Frz. Franc rund 20 und die Ital. Lira rund 9 % zum Wert des ECU bei. Als 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) und der Wechselkursmechanismus eingeführt wurden, sollte der ECU nicht nur die Basis für die Definition der Mittelkurse, der Abweichungen bei Wechselkursschwankungen sowie der Interventionsverpflichtungen der nationalen Zentralbanken zur Stützung der Kurse bilden, sondern auch als Reservewährung im EWS dienen. Die Deutsche Bundesbank setzte jedoch in den Nachverhandlungen durch, dass die jeweiligen bilateralen Wechselkurse ausschlaggebend für die Interventionsverpflichtung wurden (und nicht der jeweilige nationale Wechselkurs zum ECU). Ferner entwickelte sich die Deutsche Mark zur Ankerwährung des EWS, sodass dem ECU nur noch seine Rolle als Rechnungseinheit in der EU blieb. Der Korb der den ECU definierenden Währungen wurde zwischen 1979 und 1999 mehrfach angepasst, nicht zuletzt, um die neuen Mitgliedswährungen einzubeziehen. Am 1.1.1999 ging der ECU dann im Umtauschverhältnis von 1:1 im neuen Euro auf.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: D. Wolf

Fussnoten

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