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Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) | bpb.de

Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

T.-C. Bartsch

Die E. [engl.: European Aviation Safety Agency] wurde 2002 durch eine Verordnung des Rates der EU und des EP gegründet. Die EASA hat ihren Sitz in Köln. Die Agentur soll einen Beitrag für die Einführung und Sicherung eines einheitlichen Niveaus im Bereich der europ. Flugsicherung leisten. Dazu berät die EASA die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Erstellung von Flugsicherheitsregeln, bereitet Gesetzesvorschläge für die Luftfahrt vor und unterstützt die Kommission in internationalen Verhandlungen zu diesem Thema. In eigener Verantwortung leistet die Agentur einen Beitrag für die Erhöhung der zivilen Flugsicherheit bei der Zulassung von Flugzeugen oder Triebwerken. Sie genehmigt und überwacht auch die Einrichtungen, die für deren Entwurf, Herstellung und Instandhaltung zuständig sind. Die Agentur entwickelt darüber hinaus europ. Standards für Sicherheit und Umweltschutz und sorgt für ihre Einhaltung. Eigene Forschungen zur Verbesserung der Flugsicherheit und eine enge Abstimmung mit den internationalen und nationalen Akteuren auf diesem Gebiet sind ebenfalls Aufgaben der Agentur. Das Aufgabenspektrum der EASA wächst kontinuierlich. Flughafensicherheit und Flugverkehrsmanagementsysteme sollen langfristig ebenfalls von der Agentur erfasst werden. Flugsicherheit ist dabei zu unterscheiden von Flugsicherung, also der Luftverkehrsleitung und Luftraumüberwachung, deren europ. Vereinheitlichung die EU unter dem Titel »Single European Sky« betreibt. Seit 2009 ist die Agentur auch hier aktiv und übernimmt Aufgaben aus den Bereichen Sicherheitsregulierungen des Luftverkehrsmanagements und der Flugsicherungsdienste. Über 800 Mitarbeiter hat die Agentur, das Budget lag 2018 bei 161 Mio €.

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch

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Fussnoten