Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Europäischer Führerschein | bpb.de

Europäischer Führerschein

S. Seeger

Der E. ersetzt 2013 die verschiedenen nationalen Fahrerlaubnisse; am 19.1.2013 begann die Umsetzung der 3. E.-Richtlinie. Damit sind alle neu ausgestellten Fahrlizenzen nur für 15 Jahre gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist wieder neu beantragt werden (ein Gesundheitscheck oder eine Nachprüfung sind nicht erforderlich); ein regelmäßiger Austausch soll die Führerscheine fälschungssicherer machen. Alle Fahrlizenzen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, müssen bis spätestens zum 19.1.2033 ausgetauscht werden. In der EU gibt es bereits seit 1980 Regelungen, die die Harmonisierung von Führerscheinen fördern. Nun sollen die über 100 verschiedenen existierenden nationalen Lizenzen durch einen einheitlichen E. im Plastikkartenformat ersetzt werden. Dieser kann auch einen Mikrochip, auf dem die entsprechenden Daten gespeichert sind, enthalten. Der E. in den Klassen A und B wird mindestens 10 Jahre gültig sein, die Mitgliedstaaten können die Frist auf 15 Jahre verlängern. Die Lizenzen für Bus- und LKW-Fahrer gelten 5 Jahre. Die Mitgliedstaaten konnten selbst entscheiden, ob für eine Verlängerung ggf. Tests nötig sind. Mit dem E. wird das Prinzip des »stufenweisen Zugangs« bei Motorradlizenzen eingeführt. Fahranfänger sollen demnach erst auf kleineren Maschinen fahren, bevor sie die Erlaubnis für das Führen großer Maschinen erhalten. Auch für Mopeds gilt dann eine Führerscheinpflicht. Der E. soll Dokumentfälschungen künftig erschweren. Zudem soll der E. verhindern, dass Unionsbürger nach dem Führerscheinverlust im eigenen Land in einem anderen Mitgliedstaat eine neue Fahrerlaubnis erhalten (»Führerscheintourismus«).

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger

Fussnoten