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Ausschuss | bpb.de

Ausschuss

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags tagt. (© picture alliance / dpa)

Arbeitsgruppe

Als „Ausschuss“ bezeichnet man eine gewählte Arbeitsgruppe. Im Deutschen Bundestag gibt es unterschiedliche Ausschüsse, Mitglieder sind Abgeordnete verschiedener Parteien. In den Ausschüssen werden Aufgaben erledigt, die nicht vom gesamten Parlament übernommen werden können. Hier werden Gesetze vorbereitet, was zumeist viel Fachwissen und Zeit erfordert. In den Ausschüssen versuchen die Abgeordneten auch, Kompromisse zwischen unterschiedlichen Meinungen der Parteien auszuhandeln.

Ausschüsse des Deutschen Bundestages

Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt sich mit Fragen der Außenpolitik. Es gibt auch einen Innenausschuss, einen Verkehrsausschuss oder den Sportausschuss. Diese Ausschüsse heißen „ständige“ Ausschüsse, weil sie während der gesamten Legislaturperiode regelmäßig tagen. Die Anzahl der Ausschüsse, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen, ist in den Legislaturperioden unterschiedlich. Eine feste Anzahl ist nicht vorgeschrieben.

Untersuchungsausschuss

Oft hört man von einem Untersuchungsausschuss. Er wird gebildet, wenn Missstände in der Regierung untersucht werden sollen. Dieser Ausschuss kommt nur für die Zeit der Untersuchung zusammen. Danach wird er wieder aufgelöst.

Vermittlungsausschuss

Wenn bei bestimmten Gesetzesvorhaben keine Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt wurde, kommt der Vermittlungsausschuss zusammen. Er versucht, Kompromissvorschläge zu erarbeiten, damit ein Gesetz doch noch beschlossen werden kann.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2023.

Fussnoten