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Bundesländer / Föderalismus | bpb.de

Bundesländer / Föderalismus

Christiane Toyka-Seid

Bundesländerwappen (© gemeinfrei)

Zusammenschluss mehrerer Staaten

Deutschland ist ein Bundesstaat. So bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Bei uns nennt man die einzelnen Staaten "Bundesländer", das sind zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Bayern. Es gibt insgesamt 16 Bundesländer, darunter auch die sogenannten Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen.

Die Macht ist geteilt

Die politische Macht in Deutschland wird aufgeteilt zwischen dem Gesamtstaat (man spricht oft von dem "Bund") und den Bundesländer. Der Gesamtstaat ist unter anderem für die Außenpolitik verantwortlich. Die Bundesländer bestimmen über die Organisation der Polizei oder auch die Schulpolitik. Daher kann es vorkommen, dass eine Abschlussprüfung in Bayern anders bewertet wird als in Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufgabenverteilung dieser beiden politischen Ebenen - Bund und Länder - ist im Grundgesetz geregelt. Die politischen Vertreter der Bundesländer bilden den Bundesrat.

Begriffserklärung "Föderalismus"

Die Machtverteilung zwischen Bund und Bundesländern, wie wir sie beschrieben haben, nennt man "Föderalismus". Der Begriff kommt vom lateinischen Wort "foedus", das heißt "Bündnis", "Staatsvertrag".

Externer Link: Hier könnt ihr die Bundesländer auf der Deutschlandkarte einfügen.

Externer Link: Hier könnt Ihr die Namen der Bundesländer und ihrer Hauptstädte anschauen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten