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Bundesstaat / Bund | bpb.de

Bundesstaat / Bund

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der Bundesadler ist das Symbol für den deutschen Staat. (© picture alliance/ Daniel Kalker)

Was ist ein Bundesstaat?

Wenn sich mehrere Staaten zu einem Gesamtstaat verbinden und dabei teilweise ihre Selbstständigkeit aufgeben, wird daraus ein Bundesstaat. Ein Bundesstaat hat ein Staatsoberhaupt und eine Regierung. Dies unterscheidet ihn von einem "Staatenbund", bei dem die Staaten, die sich zusammenschließen, jeder seine eigene Souveränität behält.

Bundesrepublik Deutschland: ein Bundesstaat

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein solcher Bundesstaat. Der Bundespräsident und die Bundesregierung haben ihren Amtssitz in Berlin. Sie vertreten den Gesamtstaat, der auch "Bund" genannt wird. In den einzelnen Bundesstaaten, die bei uns „Bundesländer“ genannt werden, gibt es Länderregierungen. Die staatlichen Aufgaben in einem Bundesstaat, die Verwaltung und die Gesetzgebung, werden zwischen der Regierung des Gesamtstaates und den Regierungen der Bundesländer aufgeteilt. So liegt beispielsweise die Verantwortung für die Außenpolitik ausschließlich bei der Bundesregierung. Die Länder hingegen sind alleine verantwortlich für die Schulpolitik.

Andere Bundesstaaten

Unsere Nachbarländer Österreich und Schweiz, aber auch Kanada und die USA sind Bundesstaaten. (In den USA werden auch die einzelnen Staaten "Bundesstaat" genannt). Weil die Europäische Union weder ein einfacher Staatenbund, noch ein richtiger Bundesstaat ist, hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass sie als "Staatenverbund" zu bezeichnen ist.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten