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Deregulierung | bpb.de

Deregulierung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Im Fall des Champagners lehnte die EU eine Deregulierung ab. Auch weiterhin gilt die Regel, dass sich nur Schaumwein, der aus der französischen Region Champagne kommt, auch "Champagner" nennen darf. (© picture alliance / APA/picturedesk.com)

Handelsbeschränkungen gelten nicht mehr

Bei einer „Deregulierung“ wird eine Regel, die bisher gegolten hat, aufgehoben. In der Wirtschaft spricht man häufig von der „Deregulierung der Märkte“. Gemeint ist damit, dass Handelsbeschränkungen aufgehoben werden. Deregulierungen stoßen nicht immer auf Zustimmung, denn dadurch wird sehr oft der Wettbewerb auf dem Markt verschärft.

Champagner-Streit: Deregulierung in der EU

Innerhalb der EU gibt es zwischen den Mitgliedsländern immer wieder Streit, wenn Deregulierungen vorgeschlagen werden. Die Frage beispielsweise, wann sich ein Schaumwein "Champagner" nennen darf, sorgte lange für viel Ärger. Die Regelung, dass nur Schaumwein aus der französischen Region „Champagne“ den Namen „Champagner“ tragen darf, sollte aufgehoben werden. Dagegen wehrten sich französische Weinbauern aus dieser Region. Sie forderten, dass auch weiterhin nur ihre Schaumweine diesen wohlklingenden Namen tragen dürften. Der Widerstand der Weinproduzenten aus der Champagne hatte Erfolg. Die Regel wurde nicht aufgehoben. So haben sie jetzt weiterhin eine Sonderstellung auf dem Weinmarkt, der ihnen finanzielle Vorteile bringt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

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