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Deutscher Presserat | bpb.de

Deutscher Presserat

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Zeitungen sind den eigenen Regeln der Presse verpflichtet. (© picture alliance/Geisler-Fotopress)

Freiwillige Selbstkontrolle

Journalisten und Zeitungsverleger haben 1956 den Deutschen Presserat gegründet. Er legt Regeln fest, wie sich die Presse verhalten soll. Außerdem kontrolliert er, dass diese Regeln eingehalten werden. Man spricht von "freiwilliger Selbstkontrolle". Es ist also nicht der Staat, der die Presse kontrolliert. Das wäre nämlich Zensur. Zensur aber darf es in einem freien demokratischen Staat nicht geben.

Regeln für die Presse

Die Journalisten haben für ihre Arbeit verschiedene Regeln aufgestellt. Das nennt man „Pressekodex“. Dazu gehört, dass die Journalistinnen und Journalisten die Wahrheit schreiben und nicht bewusst Lügen verbreiten. Da haben Fake News keinen Platz. Außerdem sollen sie sorgfältig arbeiten und für ihre Berichte gut recherchieren. Das nennt man auch "journalistische Sorgfaltspflicht". Die Persönlichkeitsrechte der Menschen, über die sie schreiben, müssen beachtet werden.

Beschwerden sind möglich

Jede Person kann sich beim Presserat über journalistische Texte in Zeitungen oder Zeitschriften beschweren. Dann wird vom Presserat geprüft, ob die Texte den Regeln des Pressekodex entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Presserat eine Rüge erteilen. Die Zeitungen und Zeitschriften müssen dann diese Rüge abdrucken.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten