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EU: Europäische Kommission | bpb.de

EU: Europäische Kommission

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der Hauptsitz der Europäischen Kommission in Brüssel. (© picture alliance)

Wichtige EU-Organisation

Die Europäische Kommission ist eine EU-Organisation. Sie besteht derzeit aus 26 Kommissarinnen und Kommissaren und der Präsidentin. Damit ist jedes Mitglied der EU in der Kommission vertreten. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments für fünf Jahre ernannt. Jeder Kommissar und jede Kommissarin ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig.

Hüterin der EU-Verträge

Die Europäische Kommission muss in der EU dafür sorgen, dass die Beschlüsse des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments auch tatsächlich umgesetzt werden. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Gesetz, das in der EU beschlossen wurde, nicht umsetzt, kann die Kommission das anmahnen und sogar Strafen verhängen. Die EU-Kommission ist also eine „Hüterin der EU-Verträge“.

Im Innern des Kommissions-Gebäudes in Brüssel. Hier wird europäische Politik gemacht. (© picture alliance)

Initiativrecht und weitere Aufgaben

Doch die Kommission passt nicht nur auf, dass Beschlüsse verwirklicht werden. Sie kann selber auch vorschlagen, dass das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union bestimmte Gesetze beschließen mögen. (Das nennt man "Initiativrecht".) Dieses Recht hat sonst keine Organisation in der EU.

Zu den weiteren Aufgaben der Kommission gehört es, im Namen der EU internationale Verträge auszuhandeln. Außerdem spricht die Kommission in internationalen Organisationen für alle EU-Länder.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten