Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

EU: Recht der Europäischen Union | bpb.de

EU: Recht der Europäischen Union

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon E orange (© Stefan Eling)

Einheitliche Regeln der EU

Jeder der 27 Staaten der Europäischen Union (EU) hat seine eigene Rechtsordnung. Diese Rechtsordnungen sind in vielen Bereichen unterschiedlich. Aber in der EU braucht man auch Regeln und Gesetze, die von allen EU-Ländern anerkannt und beachtet werden.

EU-Recht bricht nationales Recht

Die Mitgliedsstaaten der EU sind vertraglich verpflichtet, die Gesetze der EU zu beachten. Durch diese Gesetze wird zum Beispiel geregelt, wie zwischen den Mitgliedsstaaten der Handel abzulaufen hat oder auch wie die Arbeit der EU-Kommission und anderer europäischer Organisationen erfolgen soll. Wenn in einem Mitgliedsstaat Regeln gelten, die dem EU-Recht entgegen stehen, so muss der Mitgliedsstaat seine Regeln und Gesetze dem EU-Recht anpassen. Die Juristen sagen dazu: Europäisches Recht bricht nationales Recht. Wenn es Streitigkeiten darüber gibt, wie das EU-Recht auszulegen ist, dann entscheidet der Europäische Gerichtshof. Seine Entscheidungen und Verordnungen sind für alle Mitgliedsländer verbindlich.

Achtung, mögliches Missverständnis! EU-Recht und Europarecht

Die Gesetze, die in der EU gelten, nennt man "EU-Recht" oder "Recht der Europäischen Union" oder auch "Unionsrecht". Manchmal spricht man von "Europarecht", wenn man das EU-Recht meint. Doch das ist missverständlich. Denn als "Europarecht" bezeichnet man auch die rechtlichen Vereinbarungen, die zwischen Organisationen getroffen werden, die nicht zur EU, wohl aber zu Europa gehören. So sind beispielsweise die Regelungen des Europarats europäisches Recht, nicht aber EU-Recht.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten