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Ehegattensplitting | bpb.de

Ehegattensplitting

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Wer verheiratet ist, kann vom Ehegattensplitting profitieren. (© picture-alliance / ZB)

Steuerrecht

Das sogenannte Ehegattensplitting ist ein Verfahren im deutschen Steuerrecht. Alle Menschen, die ein Einkommen haben, müssen von diesem Einkommen an den Staat Steuern zahlen.Bei Eheleuten gibt es eine besondere Regelung für die Berechnung der Steuer. Dies ist das sogenannte Ehegattensplitting. Dabei muss nicht jeder Ehepartner alleine für sein Einkommen Steuern zahlen, sondern das Einkommen von beiden Eheleuten wird zusammengezählt und dann halbiert. Für diese geteilte Summe errechnet man die Einkommenssteuer und verdoppelt diese dann. Durch dieses Verfahren haben Eheleute Vorteile, wenn ein Partner deutlich mehr als der andere verdient.

Streit um die Regelung

Die steuerliche Bevorzugung von Eheleuten ist umstritten. Befürworter der Regelung weisen darauf hin, dass das Grundgesetz Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt. Sie sagen, dass das Ehegattensplitting diesen besonderen Schutz der Ehe zum Ausdruck bringt. Kritiker sagen, dass das Ehegattensplitting ungerecht ist gegenüber Familien, bei denen die Eltern nicht verheiratet sind.
Übrigens: „Splitten“ kommt vom englischen Wort „to split“, was „aufteilen“ heißt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten