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Existenzminimum /Grundsicherung | bpb.de

Existenzminimum /Grundsicherung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon E orange (© Stefan Eling)

Notwendiger Lebensunterhalt

Jeder Mensch braucht Geld, um leben zu können und um die notwendigsten Dinge, die er braucht, bezahlen zu können. Darum spricht man oft vom „notwendigen Lebensunterhalt“ oder auch vom "Existenzminimum". Wenn es jemand nicht aus eigener Kraft schafft, diesen Unterhalt zu sichern, hat er Anspruch auf eine Grundsicherung vom Staat. Das können Zuwendungen nach den Hartz-IV-Gesetzen sein oder auch Zuwendungen für ältere oder dauerhaft kranke Menschen, die nicht mehr arbeiten können.

Berechnung des Lebensunterhalts

Um festzustellen, was die Menschen im Durchschnitt brauchen, wird errechnet, wie viel Geld die Bürgerinnen und Bürger im Jahr für Lebensmittel, eine angemessene Wohnung, für Kleidung, Heizung, notwendige medizinische Versorgung und so weiter mindestens brauchen. Daraus ergibt sich der durchschnittliche Mindestbedarf für den Lebensunterhalt. Danach werden die Zuwendungen des Staates berechnet. Man nennt sie „Regelsätze“. Diese Zuwendungen des Staates unterscheiden sich nach den Lebensumständen der Menschen. So hat zum Beispiel eine Person, die alleine wohnt, einen höheren Anspruch als ein Jugendlicher, der bei seinen Eltern wohnt. Weil die Lebenshaltungskosten von Jahr zu Jahr steigen, müssen die Zuwendungen von Seiten des Staates, also diese „Regelsätze“, immer wieder neu angepasst werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten