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Gericht | bpb.de

Gericht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration: Gerichtsverhandlung (© Stefan Eling)

Ein Schaden ist entstanden

Wenn mich jemand betrügt oder beleidigt oder mir auf andere Weise Schaden zufügt, kann ich diese Person bei einem Gericht verklagen und z.B. Schadensersatz fordern. Es kann auch sein, dass die Tat so schwerwiegend ist, dass der Staat (vertreten durch einen Staatsanwalt) Anklage erhebt. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, prüfen Richter und Richterinnen genau, was eigentlich passiert ist. Sie hören dazu alle Beteiligten an, eventuell auch Zeugen, und fällen dann ein Urteil.

Verschiedene Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren wird immer durch ein oder mehrere Richter geleitet und entschieden. Manchmal haben die Betroffenen Rechtsanwälte an ihrer Seite. Der Ablauf eines Gerichtsverfahrens erfolgt nach festen Regeln. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann ein Verfahren ungültig sein. Die Verhandlung darüber, was tatsächlich passiert ist, ob der Angeklagte schuldig ist und welche Entlastungsgründe eventuell vorliegen, nennt man Gerichtsprozess. Verkürzt spricht man oft auch nur von „Prozess“.

  • Zivilverfahren Wenn Privatpersonen vor Gericht miteinander streiten, handelt es sich um ein Zivilverfahren („zivil“ bedeutet „bürgerlich“). Oft wird geklagt, weil eine Partei Schadensersatz oder die Erfüllung eines Vertrages fordert (zum Beispiel die Zahlung der Miete oder eines Kaufpreises). Manchmal werden auch Zeugen vernommen. Die Richterin oder der Richter hört beide Parteien an und erlässt dann das Urteil.

  • Strafverfahren Wenn eine schwerwiegende Tat, zum Beispiel ein Verbrechen, passiert ist, ist der Staat an der Aufklärung der Tat interessiert und möchte dafür sorgen, dass der Täter bestraft wird. Ein solches Verfahren nennt man „Strafverfahren“, es richtet sich gegen den „Angeklagten“. Hier ist der Kläger aber keine Privatperson, sondern eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt. Er oder sie vertritt die Interessen des Staates (also von uns allen). Im Strafgesetzbuch steht geschrieben, welche Taten vom Staat verfolgt werden und wie hoch die Strafe sein kann. Am Ende eines Prozesses wird das Urteil verkündet, das immer mit dem Satz beginnt: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil ...". Mit diesem Satz wird ausgedrückt, dass die Richter nicht ihre eigene Meinung, sondern nur das verkünden dürfen, was die geltenden Gesetze vorgeben.

Im Zweifel für den Angeklagten

Grundsätzlich gilt, dass jemand nur dann verurteilt werden darf, wenn seine Schuld eindeutig bewiesen werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Angeklagte freigesprochen werden. Dabei gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Richter und Schöffen

Wenn dem Angeklagten ein Verbrechen zum Beispiel ein schwerer Raub oder sogar die Tötung eines Menschen vorgeworfen werden, dann besteht das Strafgericht aus Richtern und „Schöffen“. Die Schöffen sind keine Berufsrichter. Sie kommen aus unterschiedlichen Berufen und fällen gemeinsam mit den Richtern das Urteil.

Verschiedene Gerichte

In Deutschland gibt es unterschiedliche Gerichte. Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und Bundesgerichte. Die Fälle von geringerer Bedeutung, werden meistens vor dem Amtsgericht verhandelt. Ist der Betroffene mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann er meistens fordern, dass ein höheres Gericht den Fall noch einmal überprüft. Er geht dann, wie es in der Fachsprache heißt „in Berufung“ oder in Revision.

Noch eine ganz andere Bedeutung von "Gericht"

Das Wort "Gericht" hat noch eine zweite, völlig andere Bedeutung, die ihr natürlich alle kennt. Schließlich hat jeder ein Lieblingsgericht, oder?

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten