Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Gewaltherrschaft | bpb.de

Gewaltherrschaft

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon G grau (© Stefan Eling)

Macht wird mit Gewalt ausgeübt

Von „Gewaltherrschaft“ spricht man, wenn in einem Land ein Diktator oder eine Gruppe von Personen die alleinige Macht mit Gewalt ausüben. Diese Gruppe kann zum Beispiel eine Partei oder auch das Militär sein. In einer Gewaltherrschaft gibt es keine Demokratie. Kein Parlament kontrolliert die Regierung, es gibt keine freien Wahlen. Der Gewaltherrscher fühlt sich auch an keine Verfassung gebunden. Gewaltenteilung, wie sie für unsere Demokratie kennzeichnend ist, gibt es in einer Gewaltherrschaft nicht. Alle Macht liegt beim Gewaltherrscher. Er bestimmt die Rechtsprechung, er entscheidet und kontrolliert die Exekutive, er gibt der Polizei und dem Militär Anweisungen, was sie tun sollen.

Gewaltherrscher früher und heute

Im vorigen Jahrhundert gab es in Europa verschiedene Gewaltherrscher. In Deutschland war Hitler ein Gewaltherrscher, ebenso Stalin in der damaligen Sowjetunion. Heute regiert in Europa der weißrussische Präsident Lukaschenko wie ein Gewaltherrscher. Außerhalb Europas findet man ebenfalls Gewaltherrscher wie Baschar Hafiz al-Assad, der in Syrien mit großer Brutalität Krieg gegen seine eigenen Bürger führt. Auch in Afrika gibt es Gewaltherrscher, die ihre Macht mit Gewalt durchsetzen. In diesen Ländern gibt es zwar Parlamente, aber sie sind bedeutungslos und haben keine Entscheidungsmacht.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten