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Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld | bpb.de

Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon K orange (© Stefan Eling)

Wirtschaftliche Krise

In Deutschland versucht man, der Wirtschaft in schwierigen Zeiten durch eine Kurzarbeiterregelung zu helfen. In einer Wirtschaftskrise bekommen die Betriebe weniger Aufträge. Es können weniger Produkte verkauft werden und es wird weniger Geld verdient. Meistens heißt das, dass auch die Arbeiter und Angestellten nicht mehr wie bisher bezahlt werden können. Im schlimmsten Falle geht die Firma pleite oder aber es müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden.

Durch Kurzarbeit Arbeitsplätze erhalten

Die Kurzarbeiterregelung sieht vor, dass die Beschäftigten nur noch einen Teil der üblichen Arbeitszeit arbeiten oder sogar für eine Weile ganz mit der Arbeit aussetzen. Die Firma zahlt nur den Lohn für die geleistete Arbeit. Weil das aber oft nicht ausreicht, zahlt der Staat Zuschüsse zum Arbeitslohn. Durch diese Regelung sollen möglichst viele Arbeitsplätze in Krisenzeiten bewahrt bleiben.Außerdem werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung weitergezahlt. Kurzarbeit ist zeitlich auf sechs Monate beschränkt, in besonderen Fällen kann sie bis zu 24 Monate verlängert werden.

Der Betriebsrat entscheidet mit

Die Entscheidung darüber, ob es Kurzarbeit in einem Betrieb geben soll, muss mit dem Betriebsrat gemeinsam getroffen werden. Der Betrieb muss Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden. Dann kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten