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Landesregierung | bpb.de

Landesregierung

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon L grün (© Stefan Eling)

Regierung eines Bundeslandes

Jedes deutsche Bundesland hat eine eigene Regierung. Eine Landesregierung besteht aus einem Regierungschef oder einer Regierungschefin und einer bestimmten Zahl von Ministerinnen und Ministern. Der Regierungschef wird vom Landesparlament gewählt. Er oder sie bestimmt, welche Politik im Land gemacht werden soll. Die Ministerinnen und Minister sind in ihren Bereichen verantwortlich.

Aufgaben

Die Landesregierungen kümmern sich um die politischen Entscheidungen in ihrem Bundesland. Jede Landesregierung ist auch im Bundesrat vertreten. Im Bundesrat entscheiden die Länder mit, was in der Bundespolitik passiert.

Unterschiedliche Bezeichnungen

Die Namen für die Landesregierungen, die Regierungschefs sowie die Ministerinnen und Minister sind in den Bundesländern nicht einheitlich. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung „Senat“, in Bayern und Sachsen „Staatsregierung“. Die Chefin oder der Chef einer Landesregierung wird in den meisten Bundesländern Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident genannt. In Berlin heißt der Regierungschef „Regierender Bürgermeister“, in Hamburg "Erster Bürgermeister" und Bremen "Bürgermeister". Die Ministerinnen und Minister der meisten Landesregierungen heißen „Landesminister/in“, in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißen sie Senatorinnen und Senatoren.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten