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Landkreis/ Landrat/ Landrätin/ | bpb.de

Landkreis/ Landrat/ Landrätin/

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Hoch im Nordosten Deutschlands liegt der Landkreis Nordvorpommern. (© picture-alliance / ZB)

Mehrere Gemeinden bilden einen Landkreis

Auf Ortsschildern liest man unter dem Namen der Stadt oft auch den Kreis, zu dem ein Ort gehört. Kreise, auch "Landkreise" genannt, gibt es in allen Bundesländern Deutschlands (außer in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen). Mehrere Städte oder Gemeinden bilden zusammen einen Landkreis. Diese Kreise verwalten sich selbst.

Aufgaben

Landkreise haben die Verantwortung für eine Reihe von öffentlichen Aufgaben. Sie kümmern sich zum Beispiel um Bauanträge oder die Abfallbeseitigung. Dazu gehört auch die Förderung der Wirtschaft oder die Aufsicht über Pflegeheime. Auch Polizei- und Verkehrsangelegenheiten gehören teilweise zu den Aufgaben eines Kreises. Jugend- und Kultureinrichtungen wie Jugendzentren, Begegnungsstätten, Büchereien und Theater werden ebenfalls in manchen Gegenden vom jeweiligen Landkreis finanziert.

Landrat

Der Leiter oder die Leiterin des Kreises ist der Landrat oder die Landrätin. Er vertritt den Kreis nach außen. Meistens leitet er auch die Kreisverwaltung. Er wird vom Kreistag, dem Parlament eines Landkreises, für vier bis sechs Jahre gewählt (in Bayern auch direkt von den Einwohnern eines Landkreises). In manchen Bundesländern gibt es neben dem Landrat einen Oberkreisdirektor. Dieser ist dann für die Leitung der Verwaltung des Kreises zuständig.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten