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Monarchie | bpb.de

Monarchie

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das niederländische Königspaar König Willem-Alexander und Königin Maxima. (© picture-alliance/ ANP)

Staatsform

"Monarchie" bezeichnet eine bestimmte Staatsform. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Alleinherrschaft". Im Gegensatz zur Republik übt in einer Monarchie eine einzelne Person, der Monarch oder die Monarchin, die Herrschaft aus. Das Recht zu regieren wird oft innerhalb der Familie weitervererbt (dies heißt dann "Erbmonarchie").

Parlamentarische oder konstitutionelle Monarchie

Königinnen und Könige in modernen demokratischen Staaten können keineswegs alles alleine entscheiden. Vom Volk gewählte Parlamente und demokratische Regierungen machen in der heutigen Zeit die Gesetze und bestimmen die Richtung der Politik. Die Monarchen stimmen sich mit den Regierungen ab und halten sich an daran, was in der Verfassung über ihre Aufgaben steht. Sie unterzeichnen Gesetze, ernennen Regierungschefs, Minister und Ministerinnen, vor allem aber repräsentieren sie ihren Staat bei offiziellen Anlässen. Dies nennt man "parlamentarische Monarchie" oder auch "konstitutionelle Monarchie". Das besagt, dass die Stellung und die Aufgaben des Königs in einer Verfassung festgelegt werden (der lateinische Begriff "constitutio" heißt „Verfassung“).

Absolute Monarchie

In früheren Jahrhunderten gab es Pharaonen, Kaiser, Könige und Fürsten oder auch Priester, die wirklich die Alleinherrschenden über ihr Volk waren - niemand durfte ihnen reinreden. Eine solche Machtfülle nennt man "absolute Monarchie".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten