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Oberbefehlshaber/in | bpb.de

Oberbefehlshaber/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon O grau (© Stefan Eling)

Oberste Kommandogewalt

Die meisten Länder besitzen Streitkräfte (Heer, Marine, Luftwaffe). Damit können sie sich im Fall eines Angriffs verteidigen. Der Oberbefehlshaber ist der Vorgesetzte von allen. Er hat, wie man sagt, die oberste Kommandogewalt und gibt die entscheidenden Befehle. Oberbefehlshaber können Männer oder Frauen sein.

Situation in Deutschland

In unserer Demokratie teilen sich der Bundeskanzler und der Verteidigungsminister die Befehlsgewalt über die Streitkräfte. Im Grundgesetz ist geregelt, wer wann die Befehls- und Kommandogewalt besitzt: In Friedenszeiten ist es der Bundesverteidigungsminister oder die Bundesverteidigungsministerin (Artikel 65a GG). Aber sobald der Verteidigungsfall ausgerufen wird, wenn also das Land in wirklicher Gefahr ist, übernimmt der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin den Oberbefehl über die Streitkräfte (Artikel 115b GG).

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten