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Presserecht | bpb.de

Presserecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Mitglieder der Bundespressekonferenz stellen Fragen. (© picture alliance / dpa)

Rechte und Pflichten der Presse

Dieses Recht ist in den Landespressegesetzen festgeschrieben. Es regelt die Rechte und Pflichten der Presse. So haben die Journalisten, die für Zeitungen schreiben oder für das Fernsehen berichten, das Recht, von den Behörden informiert zu werden. Sie berichten dann den Bürgerinnen und Bürgern darüber, was sie erfahren haben.

Bundespressekonferenz

Ein Ort, wo die Journalisten wichtige Informationen aus der Politik erhalten, ist die Bundespressekonferenz. Diese Veranstaltung findet einmal pro Woche statt. Dort stellt sich die Bundeskanzlerin oder ein Pressesprecher oder eine Ministerin der Regierung den Fragen der Journalist/innen und berichtet über bestimmte Gesetze und Vorhaben der Regierung.

Bei der Wahrheit bleiben

Aber die Presse hat nicht nur Rechte, sie hat auch Pflichten. Die Journalistinnen und Journalisten sind verpflichtet, nichts Falsches zu veröffentlichen und genau zu prüfen, ob alles, was sie berichten, seine Richtigkeit hat. Verstöße gegen das Presserecht können bestraft werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten