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Sozialamt | bpb.de

Sozialamt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S grün (© Stefan Eling)

Ein Teil der städtischen Verwaltung

Das Sozialamt gehört zu einer Stadtverwaltung. Manchmal hat es auch einen anderen Namen wie „Amt für Jugend und Familie“ oder „Fachbereich Soziales und Wohnen“. Das Sozialamt kümmert sich um Menschen, die nicht arbeiten können und deshalb auch kein Geld verdienen. Das können kranke oder alte Menschen sein, aber auch beispielsweise alleinerziehende Frauen oder Männer.

Das Sozialamt zahlt Sozialhilfe

Diese Menschen können beim Sozialamt die sogenannte Sozialhilfe beantragen. Das Amt prüft, ob die Antragsteller ihr Leben nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Wenn das nicht möglich ist, zahlt das Sozialamt Hilfen, um das Existenzminimum der Menschen zu sichern. Es übernimmt die Kosten für Lebensunterhalt, Miete und weitere Ausgaben. Wie hoch die Zuschüsse vom Sozialamt sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Übrigens: Menschen, die arbeiten können, aber keine Arbeit finden, können Arbeitslosengeld beantragen. Dafür ist die Agentur für Arbeit zuständig und nicht das Sozialamt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten