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Soziale Marktwirtschaft | bpb.de

Soziale Marktwirtschaft

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ludwig Erhard gilt als "Vater" der Sozialen Marktwirtschaft. Er war von 1949 bis 1963 Wirtschaftsminister in der Bundesrepublik Deutschland und von 1963 bis 1966 Bundeskanzler. (© picture alliance/dpa)

Der Staat handelt

Deutschlands Wirtschaftsordnung ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie wurde aus der Freien Marktwirtschaft entwickelt. Damit keine zu großen sozialen Ungerechtigkeiten entstehen, greift der Staat wo nötig in die Freie Marktwirtschaft ein. Dabei wird die Freiheit der Marktwirtschaft da eingeschränkt, wo sie unsozial ist, wo sie nur den Starken dient und den weniger Starken schadet.

Beispiele für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft

So gibt es etwa Gesetze zum Kündigungsschutz, die verbieten, dass ein Arbeitnehmer von einem Tag auf den anderen entlassen wird. Das ist wichtig, denn eine sofortige Kündigung würde dem Arbeitnehmer in der Regel große Probleme bereiten. Andere Gesetze sollen verhindern, dass sich große Firmen zu sogenannten Kartellen zusammenschließen. Diese Kartelle könnten die Preise ihrer Produkte so absprechen, dass kleinere Betriebe nicht mehr mithalten können und Pleite gehen. Auch sorgt der Staat dafür, dass bei gefährlichen Arbeiten die Arbeitnehmer vor zu großen Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken geschützt werden. Und das Privateigentum wird geschützt, aber wer Eigentum hat, hat auch Verantwortung dafür, wie er damit umgeht.

Begründer der Sozialen Marktwirtschaft

Die Soziale Marktwirtschaft wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Wirtschaftsprofessoren Alfred Müller-Armack und Ludwig Erhard entwickelt. Ihre Ideen gelten im Wesentlichen bis heute. Ludwig Erhard wurde nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 der erste Bundeswirtschaftsminister und später auch Bundeskanzler.

Unterschiede zwischen Freier und Sozialer Marktwirtschaft

Freie MarktwirtschaftSoziale Marktwirtschaft
Der Staat sorgt für die innere und äußere Sicherheit, greift aber nicht in das wirtschaftliche Geschehen ein.

Der Staat greift in das wirtschaftliche Geschehen ein, um auch soziale Ziele zu erreichen (zum Beispiel Kündigungsschutz, Mutterschutz)

Privateigentum ist nicht eingeschränkt.

Privateigentum ist grundsätzlich geschützt. Aber es gilt der Grundsatz: "Eigentum verpflichtet". Es besteht die Möglichkeit, dass - gegen Entschädigung - jemand enteignet werden kann, zum Beispiel wenn die Sicherheit des Staates betroffen ist.

Die Unternehmen können produzieren, was sie wollen, es herrscht sogenannte Gewerbefreiheit.

Der Staat greift in die Gewerbefreiheit ein, zum Beispiel wenn die Gefahr besteht, dass von bestimmten Produkten besondere Gefahren ausgehen.

Jeder kann Verträge schließen, so wie er es möchte. Es herrscht also völlige Vertragsfreiheit.

Die Vertragsfreiheit ist eingeschränkt: die Rechte von Menschen, die wirtschaftlich schwächer sind, müssen besonders geschützt werden (so gibt es zum Beispiel Gesetze gegen Wucher oder zum Kündigungsschutz).

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten