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Staatsbesuch/ Staatsempfang | bpb.de

Staatsbesuch/ Staatsempfang

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfängt Raimonds Vejonis, den Präsidenten von Lettland, im April 2019 zu einem Staatsbesuch. (© picture alliance/Wolfgang Kumm/dpa)

Hoher Besuch

Bei einem Staatsbesuch ist ein Staatsoberhaupt bei einem anderen Staatsoberhaupt zu Gast. Dabei wird zum Ausdruck gebracht, dass sich die Staaten gegenseitig achten und respektieren. Dafür gibt es eine besondere Sprache, das staatliche „Protokoll“. Bei einem Staatsbesuch wird der Gast mit den höchsten protokollarischen Ehren empfangen. Das sind bestimmte Regeln und Gebräuche, die international verstanden werden.

Staatsbesuch in Deutschland

In Deutschland gehört zu einem Staatsbesuch, dass die beiden Staatsoberhäupter eine „Ehrenformation des Militärs“ abschreiten. Das heißt, dass sie an Soldaten vorbeigehen, die mit Fahne und Musik den Respekt des Landes gegenüber dem Gast zum Ausdruck bringen. Gespielt werden die beiden Nationalhymnen. An der deutschen Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Berlin legt der Staatsgast einen Kranz nieder.Außerdem gibt es immer ein besonderes Essen für den Staatsgast und seine Mitreisenden, das ist das „Staatsbankett“. Außerdem erhält der Staatsgast während seines Aufenthaltes in Deutschland einen besonderen Begleitschutz durch die Polizei.

Königin Silvia von Schweden besichtigt bei einem Staatsbesuch die Stadtkirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt. (© picture alliance / dpa)

Mitreisende

Ein Staatsoberhaupt reist fast nie alleine zu einem Staatsbesuch. Meistens begleitet ihn eine „Delegation“. Das sind Personen aus Wirtschaft, Politik, Kultur oder dem Sport. Dadurch wird gezeigt, dass die beiden Staaten in vielen Bereichen miteinander arbeiten und weiterhin gute Beziehungen haben möchten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten