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Verein

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Gemeinsam ist man stark. (© Stefan Eling)

Menschen schließen sich zusammen

Viele von uns gehören einem Verein an. Das kann ein Sportverein, ein Theaterverein oder ein Nachbarschaftsverein sein oder etwas ganz anderes. Sie verfolgen mit dem Verein ein bestimmtes Ziel. Vielleicht wollen sie gemeinsam Volleyball spielen. Möglich ist auch, dass sie die Kultur im Stadtteil fördern wollen. Oder sie unterstützen gemeinsam die Schulbibliothek. Das gemeinsame Ziel wird bei der Gründung des Vereins in einer Satzung zusammen mit dem Namen des Vereins aufgeschrieben. Bei einem Verein handelt es sich immer um einen freiwilligen Zusammenschluss von Personen.

Regeln für einen Verein

Was man bei einem Verein beachten muss, ist im Vereinsrecht genau geregelt. So muss der Verein einen Vorstand wählen und auch regelmäßig eine Mitgliederversammlung abhalten. Manche Vereine wollen Geld verdienen. Es gibt aber auch Vereine, die das nicht wollen. Sie haben wohltätige, gesellige, religiöse, wissenschaftliche oder gesellschaftspolitische Zwecke. Solche Vereine können beim Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden. Sie haben im Namen den Zusatz e.V. Das steht für „eingetragener Verein“. Das bietet steuerliche Vorteile und ist auch bei der Annahme von Spenden von Bedeutung. Für Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung gelten andere gesetzliche Regelungen.

Mehr als eine halbe Million Vereine

Es wird geschätzt, dass es in Deutschland mehr als 600.000 Vereine gibt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten