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Verfassung | bpb.de

Verfassung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die deutsche Verfassung heißt "Grundgesetz". (© picture alliance/Ulrich Baumgarten)

Wie soll ein Staat organisiert sein?

In seiner Verfassung legt ein Staat unter anderem fest, nach welchen Regeln er organisiert ist und welche Zuständigkeiten die staatlichen Institutionen haben.

Die Grundrechte

In Deutschland wird die Verfassung "Grundgesetz" genannt. Im Grundgesetz stehen am Anfang die Grundrechte. Die Grundrechte begrenzen die Macht des Staates, um die Freiheit und Gleichheit der Menschen zu schützen. Kein anderes Gesetz darf den Bestimmungen des Grundgesetzes widersprechen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten