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Verhältniswahlrecht | bpb.de

Verhältniswahlrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon V gelb (© Stefan Eling)

Parteien erstellen Listen

Bei diesem Wahlrecht stellen die Parteien vor dem Wahltag für das ganze Land Listen zusammen. Darauf stehen Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei, die stellvertretend für ihre Partei in das Parlament einziehen wollen. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden sich bei der Wahl zwischen den unterschiedlichen Listen der Parteien.

Möglichst viele Stimmen

Wichtig ist für jede Partei, möglichst viele Stimmen zu erhalten. Denn nach der Stimmenzahl, die eine Partei bekommen hat, richtet sich die Anzahl der Personen, die für die Partei als Abgeordnete ins Parlament gehen.

Wahlsystem in Deutschland

In Deutschland gibt es bei der Wahl zum Deutschen Bundestag ein Misch-System, das heißt, eine Mischung aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten