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Vierte Gewalt | bpb.de

Vierte Gewalt

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Eine Zeitungsredaktion bei der Arbeit. Zeitungen sind ein wichtiger Teil der "Vierten Gewalt". (© picture alliance/ ZB)

Medien kontrollieren

Oft hört oder liest man den Begriff „Vierte Gewalt“, wenn es um Journalisten und ihre Arbeit geht. Gemeint ist damit, dass wichtige Medien wie Zeitungen, Fernsehen, Radio und Internet einerseits über das Handeln des Staates und seiner Institutionen informieren sollen. Andererseits aber kontrollieren die Medien durch ihre Berichterstattung auch das staatliche Handeln. Sie informieren, geben kritische Kommentare und regen dazu an, sich mit dem staatlichen Handeln auseinanderzusetzen. Diese Kontrolle der Regierenden durch die freien Medien ist ein wesentlicher Grundzug von demokratischen Gesellschaften.

Ursprünglich drei Gewalten

Aber warum spricht man von der „vierten" Gewalt? Als der französische Philosoph Montesquieu vor mehr als 200 Jahren über die staatliche Gewalt nachdachte, erkannte er dort drei Gewalten: Exekutive (das ist die „ausführende Gewalt“, die Verwaltung), Legislative (das ist die gesetzgebende Gewalt, also das Parlament) und Judikative (das ist die rechtsprechende Gewalt, also die Justiz). Diese drei Gewalten sollten sich in einem demokratischen Staat gegenseitig kontrollieren.

Medien als "Vierte Gewalt"

Einen solchen staatlichen Auftrag haben die Medien nicht. Sie werden dennoch oft als „Vierte Gewalt“ bezeichnet, weil sie einen so starken kontrollierenden Einfluss auf das politische Geschehen nehmen. Gerade weil sie so viel Einfluss haben, müssen sie aber auch verantwortungsvoll damit umgehen. Faire Berichterstattung und ehrliche Information, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlt, sind Voraussetzungen dafür, dass die Medien ihrer Rolle als „Vierte Gewalt“ auch gerecht werden können.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten