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Visum | bpb.de

Visum

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Viele Ländern fordern von Ausländern ein Visum, wenn man länger in dem Land leben möchte. (© Stefan Eling)

Einreiseerlaubnis

Ein Visum ist ein amtlicher „Sichtvermerk“, meistens ein Stempelabdruck, in einem Reisepass. Ein solcher Stempelabdruck wird für die Einreise in viele Länder gebraucht. Er macht deutlich, dass der Reisende für eine bestimmte Zeit lang das Land besuchen darf. Die Länder, die ein Visum für die Einreise verlangen, kontrollieren auf diese Weise, wie viele Reisende das Land besuchen. Eine Botschaft oder eine andere Vertretung (Konsulat) des Landes, in das man reisen möchte, stellt ein solches Einreisevisum aus. Manchmal kann man das Visum auch direkt an der Grenze bekommen.

Ausreisevisum

Einige Staaten verlangen von den eigenen Bürgern und Bürgerinnen ein Ausreisevisum, wenn sie ihr eigenes Land verlassen wollen. Damit soll verhindert werden, dass zu viele Menschen ihrer Heimat den Rücken kehren. In Deutschland während des Nationalsozialismus oder in den früheren kommunistischen Ländern des Ostblocks beispielsweise wurden solche Ausreisevisa verlangt. Heutzutage gehören China oder auch Kuba zu den Staaten, deren Bürger Ausreisevisen beantragen müssen, wenn sie woandershin reisen wollen.

Begriffserklärung

Im Lateinischen bedeutet das Wort "Visum", dass eine Sache "gesehen" wurde. In der Mehrzahl sagt man übrigens "Ausreisevisa" oder "Ausreisevisen". Beides ist die Mehrzahl von "Visum".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten