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Wählerverzeichnis | bpb.de

Wählerverzeichnis

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon W blau (© Stefan Eling)

Verzeichnis der Wahlberechtigten

In einem Wählerverzeichnis sind alle Personen aufgeschrieben, die berechtigt sind, bei einer Wahl teilzunehmen. Das können Betriebsrats- oder Personalratswahlen sein oder auch Wahlen in großen Vereinen. Für politische Wahlen wie zum Beispiel die Bundestagswahl erstellen die Einwohnermeldeämter Wählerverzeichnisse. Darin sind alle Wahlberechtigten einer Gemeinde oder Stadt aufgeführt.

Sicherstellung fairer Wahlen

Grundsätzlich gilt für alle politischen Wahlen, dass nur diejenigen ihr Recht auf Wahl ausüben können, die im Wählerverzeichnis erfasst sind. Im Wahllokal wird darin verzeichnet, wer zur Wahl gegangen ist oder auch mit Briefwahl abgestimmt hat (aber natürlich nicht, was er oder sie gewählt hat!). Auf diese Weise kann kontrolliert werden, dass jeder nur einmal zur Wahl geht.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten