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Zweitstimme | bpb.de

Zweitstimme

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Ein Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021. Links sieht man die Spalte für die Erststimme, rechts die Spalte für die Zweitstimme. (© picture alliance / foto2press | Oliver Zimmermann)

Stimme für eine Partei

Bei Bundestagswahlen haben alle Wahlberechtigten eine Erststimme und eine Zweitstimme. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Spalten auf dem Stimmzettel. Die Zweitstimme gibt man ab, wenn man sein Kreuz in der rechten Spalte des Wahlzettels macht. Mit dieser Stimme wählt man eine Partei. Alle für die Wahl zugelassenen Parteien sind in der rechten Spalte aufgeführt. Hier stehen die Parteinamen sowie die Namen der Männer und Frauen, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen wollen.

Wahlergebnis

Nach der Wahl werden alle Stimmen, die für die Parteien abgegeben wurden, zusammengezählt. Daraus wird errechnet, wie viel Prozent aller Stimmen für jede Partei abgegeben wurde. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto stärker wird diese Partei im Bundestag vertreten sein. Die genaue Anzahl der Abgeordneten, die nach dem Wahlergebnis in das Parlament einziehen dürfen, wird nach einem bestimmten Verfahren ermittelt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten