Die Interner Link: Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus Drittstaaten (d.h. Staaten, die nicht der EU angehören) zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Voraussetzungen für die Vergabe dieses Aufenthaltstitels sind ein im Zielland anerkannter Hochschulabschluss sowie ein Arbeitsvertrag im Zielland mit einem bestimmten jährlichen Mindestverdienst.
(Quelle: Externer Link: Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland)