Von einer doppelten Staatsbürgerschaft spricht man bei Personen, die die Staatsangehörigkeit von zwei Staaten besitzen. Sie werden auch als Doppelstaater bezeichnet. Darüber hinaus gibt es auch Personen, die mehr als zwei Staatsangehörigkeiten haben (Mehrfachstaatsangehörigkeit).
In Deutschland galt bis zu einer 2024 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der Grundsatz, dass Mehrfachstaatsangehörigkeiten zu vermeiden seien. Eingewanderte, die sich einbürgern lassen wollten, mussten folglich in der Regel ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben. Seit der Reform dürfen sie sie beibehalten. Damit wird die Zahl der Doppelstaater in Deutschland in Zukunft voraussichtlich weiter steigen.
(Quelle: Externer Link: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration)