Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Genfer Flüchtlingskonvention | bpb.de

Genfer Flüchtlingskonvention

Die Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist ein völkerrechtliches Abkommen, welches 1951 verabschiedet wurde, 1954 in Kraft trat und offiziell "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" heißt. Es bildet bis heute die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. In der GFK wird definiert, wer ein Flüchtling ist und welche rechtlichen Schutzgarantien, Hilfen und sozialen Rechte Flüchtlingen gewährt werden. Gleichzeitig beschreibt das Abkommen die Pflichten, die ein Flüchtling dem Ankunftsland gegenüber erfüllen muss. Die GFK resultierte aus Erfahrungen mit Fluchtbewegungen unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Daher umfasste sie zunächst nur den Schutz von Personen, die aufgrund von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten waren, zu Flüchtlingen geworden waren. Zudem beschränkte sie sich auf Europa. 1967 wurde diese zeitliche und geografische Beschränkung durch das Protokoll von New York (offiziell „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) aufgehoben. Seitdem besitzt die GFK universelle Gültigkeit. 146 Staaten haben die GFK unterzeichnet. (Stand: 03.01.2025)

(Quelle: Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen Externer Link: UNHCR)

Fussnoten