Als irreguläre Migrantinnen und Migranten (auch: undokumentierte Migranten, Papierlose, Sans Papiers oder Statuslose) werden Personen bezeichnet, die ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Land leben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Zum Teil sind sie bereits unerlaubt in dieses Land eingereist. Zum Teil waren sie bei der Einreise aber auch im Besitz eines gültigen Visums, blieben dann aber nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer im Land (sog. Visa Overstayer). Die häufig verwendete Bezeichnung „illegaler Migrant“ bzw. „illegale Migrantin“ ist missverständlich und wird als entmenschlichend und stigmatisierend kritisiert: Ein Aufenthalt kann illegal sein, ein Mensch nicht. Präziser sind etwa die Bezeichnungen „illegal aufhältige Migrant/-in“, „unerlaubt aufhältige Migrant/-in“ oder „Migrant/-in ohne Aufenthaltsrecht“. Mit der Bezeichnung „illegalisierte Migrant/-innen“ wiederum soll darauf hingewiesen werden, dass die „Illegalität“ durch staatliche Gesetze entsteht und als rechtlicher Status Personen zugeschrieben wird, jedoch keine Eigenschaft dieser Personen ist.
Wenn Asylsuchende als „illegale Migrant/-innen“ bezeichnet werden, ist das irreführend. In Art. 14 der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte ist ein Asylgesuch in einem anderen Land als Menschenrecht festgehalten. Die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 31 Abs. 1) verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, keine Strafen gegen Flüchtlinge zu verhängen, die ohne Erlaubnis in ihr Staatsgebiet eingereist sind. In Deutschland erhalten Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung, die es ihnen erlaubt, sich für die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland aufzuhalten. Unerlaubte Einreise und Aufenthalt sind grundsätzlich strafbar, bei Asylsuchenden werden die Strafverfahren jedoch bis zum Abschluss des Asylverfahrens ausgesetzt und bei einem positiven Asylbescheid gänzlich eingestellt.
(Quelle: Externer Link: Sachverständigenrat für Integration und Migration, Externer Link: Europäisches Migrationsnetzwerk: Glossar zu Asyl und Migration. Version 5.0. Europäische Kommission. 2018. S. 198, Externer Link: Genfer Flüchtlingskonvention, Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)