Als Kontingentflüchtlinge werden Menschen bezeichnet, die von einem Staat aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen aus Krisengebieten aufgenommen werden, ohne dass sie einen Asylantrag stellen müssen. Der aufnehmende Staat legt die Zahl (das Kontingent) der Flüchtlinge fest, die auf diesem Wege aufgenommen werden sollen. Sie können anschließend unter bestimmten Umständen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ein Beispiel für Kontingent-Aufnahmen sind
(Quellen: Externer Link: IQ-Netzwerk)
Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).