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Mehrstaatigkeit | bpb.de

Mehrstaatigkeit

Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person im Besitz zweier oder noch mehr Staatsangehörigkeiten ist (Mehrstaater/-innen beziehungsweise Doppelstaater/-innen).

(Quelle: Externer Link: Bundesministerium des Innern)

Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).

Fussnoten