Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person im Besitz zweier oder noch mehr Staatsangehörigkeiten ist (Mehrstaater/-innen beziehungsweise Doppelstaater/-innen).
(Quelle: Externer Link: Bundesministerium des Innern)
Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).