Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person im Besitz zweier oder noch mehr Staatsangehörigkeiten ist (Mehrstaater/-innen beziehungsweise Doppelstaater/-innen).
Von Mehrstaatigkeit spricht man, wenn eine Person im Besitz zweier oder noch mehr Staatsangehörigkeiten ist (Mehrstaater/-innen beziehungsweise Doppelstaater/-innen).