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Menschenhandel | bpb.de

Menschenhandel

Menschenhandel bezeichnet das Anwerben, Transportieren, Übergeben, Unterbringen oder Aufnehmen von Personen zum Zweck der Ausbeutung. Darunter fallen unter anderem Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder rechtswidrige Organentnahme. Menschenhandel findet häufig auch über internationale Grenzen hinweg statt, wodurch er eng mit dem Thema Migration verknüpft ist.

(Quelle: Externer Link: Bundeskriminalamt)

Fussnoten