Als Schutzquote wird in Deutschland der Anteil der positiven Asylentscheidungen (d.h. Gewährung einer der Interner Link: Schutzformen: Asylanerkennung, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot) an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum getroffenen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Interner Link: BAMF) bezeichnet. Dabei wird zwischen Gesamtschutzquote und bereinigter Schutzquote unterschieden: Die Gesamtschutzquote gibt den Anteil der Fälle an, in denen Schutz gewährt wurde, bezogen auf alle Asylverfahren in einem bestimmten Zeitraum. Im Gegensatz dazu berücksichtigt die bereinigte Schutzquote nur diejenigen Fälle, in denen das BAMF eine inhaltliche Entscheidung über den Asylantrag getroffen hat. Verfahren, die aus formellen Gründen ohne Entscheidung abgeschlossen wurden, werden hier nicht eingerechnet – etwa wegen einer Überstellung in einen anderen EU-Staat im Rahmen des Dublin-Verfahrens oder weil der Asylantrag zurückgezogen wurde. Die bereinigte Schutzquote liegt aufgrund der kleineren Bezugsgröße stets höher als die Gesamtschutzquote.
(Quelle: Externer Link: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Externer Link: IQ Netzwerk)