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Staatenlose | bpb.de

Staatenlose

Als Staatenlose werden Personen bezeichnet, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. In der Regel hat jeder Mensch die Staatsangehörigkeit (mindestens) eines Staates. Dennoch gibt es der UN zufolge weltweit etwa 10 Millionen Menschen, bei denen das nicht der Fall ist und die deswegen als Staatenlose bezeichnet werden. Ihnen werden oft grundlegende Rechte – wie das Recht auf Schulbildung oder Gesundheitsversorgung – systematisch vorenthalten.

(Quellen: Externer Link: Bundesministerium des Innern, Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen Externer Link: UNHCR)

Fussnoten