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Hotspot | bpb.de

Hotspot

Der Begriff steht sowohl für den Hotspot-Ansatz, der 2015 von der Europäischen Kommission im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda vorgestellt wurde, als auch die konkreten Orte, also Hotspot-Lager, in denen dieses Konzept angewandt wird. Hierzu zählen Gebiete in EU-Mitgliedstaaten, in denen besonders viele schutzsuchende Menschen ankommen. Nach dem Konzept der Europäischen Kommission sollen Hotspots als Plattform für eine koordinierte Zusammenarbeit der unterschiedlichen europäischen Agenturen – Europäische Asylbehörde (EUAA; ehemals EASO), Frontex, Europol und Eurojust – sowie der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten eine schnellere Identifizierung und Registrierung ankommender Menschen direkt in der jeweiligen Grenzregion ermöglichen. Dabei soll die EUAA bei Asylverfahren unterstützen und Frontex die Rückführungen von Personen, denen kein Asyl gewährt wird, koordinieren. Europol und Eurojust unterstützen bei Ermittlungen gegen Schleuser- und Menschenhandelsnetzwerke. Italien und Griechenland sind die ersten EU-Mitgliedstaaten, in denen das Hotspot-Konzept umgesetzt worden ist: Seit 2015 wurden in Griechenland fünf Hotspot-Lager auf den ägäischen Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos eingerichtet; in Italien entstanden Hotspot-Zentren auf Lampedusa, in den sizilianischen Hafenstädten Messina und Pozzallo sowie in Tarent (Apulien). Die 2024 beschlossene Reform des Interner Link: Gemeinsamen Europäischen Asylgesetzes (GEAS) generalisiert den Hotspot-Ansatz durch die Einführung verpflichtender Grenzverfahren für bestimmte Gruppen Asylsuchender. Diese Verfahren werden in weitgehend geschlossenen Einrichtungen vorrangig an den EU-Außengrenzen stattfinden.

(Quelle: Externer Link: EMN Asylum and Migration Glossary, Externer Link: European Parliament Research Service (2023): The hotspot approach in Greece and Italy. European Parliament Briefing)

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