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Integrationskurs | bpb.de

Integrationskurs

Im Rahmen des 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes wurde die Einführung von Integrationskursen beschlossen, welche bis heute die zentrale Säule der staatlichen Integrationspolitik darstellen. Sie bestehen aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs, die Eingewanderte bei der Interner Link: Integration unterstützen sollen. Der Sprachkurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtsstunden, mit dem Ziel, das Sprachniveau B1 zu erreichen. Im Orientierungskurs sollen in 100 Unterrichtseinheiten Grundkenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur vermittelt werden. Je nach individuellem Förderbedarf werden auch spezielle Kursarten mit besonderen Schwerpunkten, wie beispielsweise der Alphabetisierung, angeboten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert die Kurse und kann von privaten und öffentlichen Trägern bei der Durchführung unterstützt werden. Die Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme ist für verschiedene Personengruppen (z.B. EU-Bürger/-innen, Spätaussiedler/-innen, Ausländer/-innen mit Aufenthaltstiteln vor 2005 oder ab 2005) unterschiedlich und im Aufenthaltsgesetz ( §44 ) geregelt.

(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Externer Link: IQ Netzwerk Niedersachsen)

Fussnoten