Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Massenzustromrichtlinie | bpb.de

Massenzustromrichtlinie

Die Massenzustromrichtlinie der EU (Temporary Protection Directive, 2001/55/EG) soll helfen, einen starken Zuzug von Schutzsuchenden zu bewältigen, die wegen Krieg, Gewalt oder Menschenrechtsverletzungen nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Sie richtet für diese Personen einen sofortigen, vorübergehenden Schutz ein, ohne jedoch eine verpflichtende Verteilung von Asylbewerber/-innen auf die EU-Mitgliedstaaten vorzusehen. Der Schutz wird für ein Jahr gewährt und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Personen, die diesen temporären Schutz erhalten, dürfen arbeiten, Bildungseinrichtungen nutzen und haben Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. Wenn der Schutz endet, können die Mitgliedstaaten die freiwillige Rückkehr unterstützen oder, wenn nötig, eine Zwangsrückführung durchführen. Infolge des russischen Angriffskriegs auf das gesamte Gebiet der Ukraine im Februar 2022 hat der Rat der Europäischen Union die Massenzustromrichtlinie aus dem Jahr 2001 erstmals aktiviert. Schutzsuchende aus der Ukraine können so unbürokratisch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der EU erhalten, ohne dafür ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

(Quelle: Externer Link: Europäische Union)

Fussnoten